Prozess um Uralt-Raub in Regensburg: Gericht spricht einen Angeklagten frei

Wenns mal wieder länger dauert: 7505 Tage nach dem Raubüberfall auf eine Spielothek fiel am Mittwoch das Urteil in dem Fall. Einer der Angeklagten kam ungeschoren davon, einer mit einem blauen Auge.
Das war passiert: Mitte März 2004 überfielen zwei Männer gemeinsam eine Spielothek in der Altstadt. Einer von ihnen bestellte eine Cola, während sich der andere maskierte. Im Anschluss schlug er die Angestellte ins Gesicht und nahm etwa 400 Euro aus der Kasse.
Unstetes Leben im Milieu
Ermittlungen liefen an, allerdings ohne Erfolg. Der Fall wanderte zu den Akten – bis die Polizei über einen DNA-Treffer den heute 39-Jährigen ermitteln konnte, der die Cola getrunken hatte. Im Rahmen einer Haftprüfung belastete der Regensburger einen inzwischen 45 Jahre alten Iraker, der damals in Regensburg lebte. Er bestritt die Tat im Prozess. Der 39-jährige Angeklagte zeichnete am Mittwoch das Bild eines eher unsteten Lebenslaufs. Immer wieder sei er heroinabhängig gewesen – auch während der Tatzeit. Die Jugendgerichtshilfe sprach sich dafür aus, bei dem Mann Jugendstrafrecht anzuwenden, da er zum Tatzeitpunkt entwicklungsverzögert gewesen sei.
Staatsanwältin Sedlmeier betonte in ihrem Plädoyer, dass ihrer Ansicht nach beide Männer am Raubüberfall beteiligt gewesen seien. Für den jüngeren der beiden Angeklagten forderte sie eine Jugendstrafe von drei Jahren. Für den anderen Angeklagten dagegen fünf Jahre Haft.
Johannes Büttner, Anwalt des jüngeren Angeklagten, betonte in seinem Schlussvortrag, dass sein Mandant damals auf der Suche nach dem nächsten Schuss gewesen sei. Dessen wohl erzwungener Beitrag habe sich darüber hinaus in Grenzen gehalten, da die Angestellte im Prinzip nur durch seine Anwesenheit abgelenkt worden sei. Unter dem Strich forderte er einen Freispruch, weil der Mandant die Tat gar nicht unterstützen habe wollen.
Julian Wunderlich, Anwalt des Irakers, ging in seinem Plädoyer auf den Mangel an Beweisen gegen seinen Mandanten ein. Es gebe keine DNA-Spuren, die gegen ihn sprächen. Zudem sei er schon damals von der Polizei befragt worden, die habe ihn aber wieder gehen lassen. Dazu komme eine Fußverletzung, die ihn als Täter ausschließe. „Es reicht einfach nicht.“
Gericht hat massive Zweifel nach Raub in Regensburg
Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Knott sprach den 39-jährigen Angeklagten, dessen DNA-Spuren an der Cola gefunden worden waren, schließlich schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er beim Raub Beihilfe leistete. Daher verurteilte es ihn nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – setzte diese allerdings zur Bewährung aus. Die Kammer gehe davon aus, dass er sich aufgrund seiner Sucht an dem Raub beteiligte. Den zweiten Angeklagten sprach das Gericht dagegen frei. Diese Entscheidung habe man aufgrund des Rechtsgrundsatzes „in dubio pro“ – also: Im Zweifel für den Angeklagten – gefällt. Das Gericht habe unüberwindbare Zweifel daran, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war.
Gleichwohl ging das Gericht auf zwei Indizien gegen den Angeklagten ein. Zum einen habe ihn eine Zeugin unmittelbar nach der Tat wiedererkannt, als ihr mehrere Bilder vorgelegt wurden. Nur: Damals war lediglich ein Foto eines Mannes unter den Bildern, das auf den gesuchten passte. Daher sei dem wenig Wert zuzumessen. Das andere Indiz: Der Mitangeklagte hatte ihn bei der Haftprüfung belastet. Auch das reiche jedoch nicht, um Zweifel auszuräumen. Denn: Der Mitangeklagte habe durchaus ein Motiv gehabt, den 45-Jährigen zu Unrecht zu bezichtigen. Schließlich habe er den Behörden etwas liefern müssen, um aus der Haft entlassen zu werden. Da habe er auf den nun Freigesprochenen gedeutet, weil er ihn von früher kannte.