Sportvereine und die Steuer: Fachmann gibt Tipps – und kennt die Stolperfallen

Von Martin Rutrecht · 30. September 2024 um 09:00

Turnen, Kicken oder Radfahren – was steckt schon groß hinter einem Sportverein? Einiges, denn Verantwortliche, Übungsleiter und Mitglieder müssen sich auch mit Steuerfragen plagen. Bis in den sechsstelligen Bereich reichen Etats von Vereinen im Landkreis Kelheim, sagt Steuerberater Rainer Müller. Er kennt auch die Stolperfallen.

Müller weiß, wovon er spricht. Schon als 18-Jähriger wurde er beim Sportverein in seinem Heimat- und Wohnort Großmuß zum Kassier auserkoren. „Ich hatte den Weg zum Steuerberater eingeschlagen – und war der ideale Mann“, schmunzelt der 46-Jährige. „Ich kenne also das Tagesgeschäft.“ Und mit der MTG-Wirtschaftskanzlei in Kelheim, wo er mittlerweile Mitgesellschafter ist, berät er rund 25 Vereine im Landkreis.

Aus dieser Erfahrung konstatiert er: „Vorstände und Kassiere sind heute viel besser aufgestellt. Früher wurde es eher hemdsärmelig gemacht.“ Schlagzeilen, dass es Vereine vor dem Fiskus erwischt hat („im Landkreis ist mir kein Fall bekannt“), hätten die Funktionäre sensibilisiert. „Und das Finanzamt schaut auch genauer hin.“

Steuerbegünstigung bringt Vorteile – aber auch Pflichten

Die steuerliche Seite im Blick zu haben, beginne schon mit der Satzung eines Sportvereins. „Der gemeinnützige Zweck mit Förderung des Sports und der Jugend muss darin festgehalten sein.“ Dann erst werde man vom Fiskus als steuerbegünstigt anerkannt. Die Vorteile dadurch liegen in Freibeträgen und Pauschalen, „die man immer beachten sollte“.

Aber auch Pflichten erwachsen aus der Gemeinnützigkeit. „Gelder müssen für Sportanlagen oder Nachwuchs ausgegeben werden, man darf jedoch keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.“ Rücklagen dürfen gebildet werden, „aber die Mittel müssen in einem gewissen Zeitrahmen auch wieder verwendet werden“. In Steuerbescheiden gebe es mitunter entsprechende Anmerkungen.

Alles verbuchen: Von Beiträgen bis Kiosk-Einnahmen

Genaue Buchführung sei oberstes Gebot. Wie komplex das ist, erschließt sich mit dem Blick auf die vier Bereiche, in die ein Sportverein steuerlich fällt: Zweckbetrieb (Kursgebühren, Eintrittsgelder), wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Vereinsgaststätte, Kiosk am Sportplatz, Bandenwerbung), ideeller Bereich (Beiträge, Spenden) und Vermögensverwaltung (Pachteinnahmen). „Überall sind unterschiedliche Punkte zu beachten. Wer sich unsicher ist, sollte sich Rat holen“, sagt Müller.

Ein eigenes Kapitel ist die Vergütung von Übungsleitern, Trainern, aber auch Platzwart oder Putzfrau. „Das bedarf vertraglicher Grundlagen und muss in der Satzung verankert sein.“ Um von Steuer und Sozialabgaben befreit zu bleiben, sind Ehrenamtspauschalen und Freibeträge relevant. „Diese sollten genutzt werden, dazu muss man aber auch deren Höhe kennen.“

Photovoltaikanlagen jetzt teilweise steuerfrei

Eine fiskale Änderung kommt Sportvereinen künftig zugute. Investitionen in Photovoltaikanlagen, beispielsweise auf dem Vereinsheim, sind unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Bei Ausgaben für Sportheim oder -einrichtungen rät Müller die „Umsatz- und Mehrwertsteuer-Thematik zu prüfen, weil sich möglicherweise Ansätze für geringere Abgaben finden“.

Mögliche Stolperfallen lauern bei Jubiläumsfeiern, erklärt der 46-Jährige zudem. „Hier gilt es, sich frühzeitig mit der Besteuerung zu befassen, um nicht hinterher vom Finanzamt eine überraschende Rechnung zu kriegen.“ Die Umsatzsteuer spiele dabei mit rein.

Gefälligkeiten rächen sich

Unter „Flüchtigkeitsfehlern“ ordnet der Steuerberater ein, wenn bei Formularen oder Zuwendungsbestätigungen veraltete Fassungen verwendet werden („immer aktuelle Versionen nehmen“). Von „Gefälligkeitsquittungen“ für Spenden rät Müller dringend ab. „Spätestens beim Spender fällt das auf, weil er das auch beim Finanzamt veranlagen muss.“

Das große Interesse an Steuerfragen hat Müller schon bei seinen ersten Vorträgen auf Einladung des BLSV im Kreis Kelheim in 2006 und 2014 festgestellt. Am Montag, 30. September, 19.30 Uhr, wendet er sich der Thematik im Sportheim des SV Großmuß erneut zu. „Seit dem letzten Vortrag sind einige Jahre vergangen. Damit haben wir einige Änderungen übersprungen“, lacht der Fachmann. Sich steuerlichen Rat zu holen, ergänzt er, sei oft mit einem Anruf erledigt. Auch der BLSV hat ein großes Serviceangebot.

Über 48.000 Mitglieder

Vereine: Nach einer aktuellen Statistik des BLSV Niederbayern sind im Landkreis Kelheim 48.193 Menschen Mitglieder in Sportklubs. Die Zahl der Vereine beläuft sich auf 119. Nicht erfasst sind dabei die Schützenvereine, die nicht dem BLSV angehören.

Beliebtheit: Der Fußball ist mit 17.847 Mitgliedern in 54 Vereinen nach wie vor der Krösus unter den Sportarten. Dahinter folgen die 37 Turnvereine im Landkreis mit 9634 Mitgliedern. Die Top Drei rundet der Tennissport mit 4261 Aktiven in 32 Vereinen ab.

Vortrag: „Aktuelle Steuerrichtlinien für Sportvereine“ betitelt sich das Referat, das Rainer Müller heute (30. 9.) ab 19.30 Uhr im Sportheim des SV Großmuß hält. Der BLSV im Kreis Kelheim lädt dazu Vorsitzende und Führungskräfte von Sportvereinen ein.

Rainer Müller referiert am Montag, 30. September, beim SV Großmuß. Foto: Rutrecht