Gemeinsames Feuerwehrhaus liegt auf Eis: Kameraden aus Ettmannsdorf und Dachelhofen müssen warten

Von Jan Lange · 27. September 2024 um 19:00

Es war nur eine Information am Rande der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am Donnerstag, aber eine mit großer Wirkung: Das Verfahren zum Bau eines gemeinsamen Feuerwehrdepots für Dachelhofen und Ettmannsdorf an der St.-Vitalis-Straße ruht derzeit. Beerdigt wird der Plan aber nicht – die Stadt hofft, ihn doch noch umsetzen zu können.

Probleme bei geplantem Feuerwehrgerätehaus

Seit gut zwei Jahren wird über die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Gelände des alten Klärwerks diskutiert. Zahlreiche Beschlüsse wurden dazu bis jetzt gefasst – so beispielsweise zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Entscheidungen waren im Stadtrat und in den Ausschüssen unstrittig und wurden in der Regel einstimmig gefasst. Auch die beiden betroffenen Ortswehren unterstützen den Plan. Und doch wird es nun erst einmal keine Fortschritte geben.

Die Regierung der Oberpfalz habe die Änderung des Flächennutzungsplans nicht genehmigt, informierte die Stadtverwaltung im Ausschuss. Der ausgesuchte Standort liege demnach teilweise im Überschwemmungsgebiet. Aus diesem Grund verweigerte die Regierung ihre Zustimmung.

Dass das alte Klärwerksgelände im Überschwemmungsgebiet der Naab liegt, war der Stadt von Anfang an bekannt. Das neue Gerätehaus soll aber im östlichen Teil des Grundstücks errichtet werden. Und an dieser Stelle gebe es nach Einschätzung der Verwaltung keine Probleme mit Hochwasser. Sie will nun Gespräche mit der Genehmigungsbehörde führen und nach einer Lösung suchen. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist“, betonte Robert Bose, stellvertretender Amtsleiter Planung und Bau.

Freiflächen-PV-Anlage bei Richt kommt nicht

Probleme gibt es nicht nur mit dem geplanten Depot an der St.-Vitalis-Straße. Das wurde im Planungsausschuss deutlich. Auf der Tagesordnung stand auch das Photovoltaik-Projekt im Ortsteil Richt. Die Stadträte beschlossen einstimmig, das Verfahren einzustellen.

Die Regierung der Oberpfalz teilte am 12. Juni der Stadt per Bescheid mit, dass sie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht genehmigen werde. Auch in diesem Fall liege das Areal teilweise im Überschwemmungsgebiet. Die Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-PV-Anlagen im Überschwemmungsgebieten im Außenbereich sei untersagt, begründete die Regierung ihre Entscheidung. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme würden nicht vorliegen.

Da die Stadt davon ausgehe, dass eine Klage keinen Erfolg haben dürfte, seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, so die Verwaltung. Aus dem Grund konnte dem Ausschuss nur eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen werden.

Mit der Zustimmung wurden auch sämtliche bisher gefassten Beschlüsse aufgehoben. Das waren auch im Fall der Freiflächen-PV-Anlage bei Richt einige. Denn auch über dieses Vorhaben wird schon länger diskutiert. Bereits im Herbst 2020 war die Einleitung des Verfahrens beschlossen worden, im April 2021 wurde dann der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt. Doch schon wenige Monate später wurde das Vorhaben per Beschluss zurückgestellt. Zudem gab es Proteste von Anwohnern gegen den geplanten Solarpark östlich von Richt. 2022 kam wieder Bewegung in das Projekt. Der Stadtrat beschloss damals unter anderem die Änderung des Flächennutzungsplans. Nun ist alles gestoppt.

Stadtrat Manfred Schüller (SPD) meinte, dass das „Prozedere nicht investitionsfreundlich“ sei. Es seien „mittlerweile vier Jahre vergangen, wo der Investor auf eine Genehmigung warte“, so der SPD-Politiker. Und nun heiße es plötzlich: Alles wird beendet.

Schüller wollte wissen, ob man die Probleme bei der Genehmigung nicht hätte „eher erkennen können“. Das verneinte Robert Bose. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden habe dem Vorhaben zugestimmt und das Landratsamt Schwandorf verwies in seiner Stellungnahme auf das Überschwemmungsgebiet. Das war bekannt: Denn die damalige Stadtplanerin Albina Harito hatte im Juli 2022 im Stadtrat darauf hingewiesen, dass das Überschwemmungsgebiet ein Argument sei, das gegen das Vorhaben sprechen könnte. Ein K.o.-Kriterium sei es aber nicht, so damals die Einschätzung. Das Projekt könne weiter verfolgt werden, so die Sicht der Verwaltung 2022. Nun gab es eine Rolle rückwärts.

2. Bürgermeister Andreas Wopperer (CSU), der in Vertretung von OB Andreas Feller (CSU) die Sitzung leitete, meinte zu Schüllers Aussage, dass es „nicht investitionsfreundlich“ sei: „Wir brauchen uns keinen Vorwurf zu machen, zu wenig Photovoltaik zu genehmigen.“

Zwei weitere Solarflächen waren auch Thema

Auch nordöstlich vom Schwandorfer Stadtteil Kronstetten ist die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von mehr als neun Hektar geplant. Westlich der vorgesehenen Anlage verläuft die A93, östlich die Bahnstrecke. Der Planungsausschuss stimmte dem Vorhaben bei einer Gegenstimme der AfD zu.

Einen weiteren Schritt kommt auch die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik an der Hans-Kraus-Allee voran. Der Planungsausschuss billigte – ebenfalls bei einer Gegenstimme der AfD – die Änderung des Flächennutzungsplans. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll nun veranlasst werden. Ob es nicht Potenzialflächen für Gewerbe wären, wollte SPD-Mann Schüller wissen. Die Verwaltung versicherte, dass die Photovoltaikfläche die Weiterentwicklung des benachbarten Gewerbegebietes nicht stören würde. Westlich der Bellstraße würden noch freie Flächen zur Verfügung stehen. Danach müsse bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans geschaut werden, wo es noch weitere Potenzialflächen gebe.

Bebauungsplan für Hasenbuckel-Ost wird nicht geändert

Keine größere Diskussion gab es über den Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Hasenbuckel-Ost. Er wurde einstimmig abgelehnt. CSU-Stadtrat Tim Dirmeier war als betroffener Anwohner befangen und durfte nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Die Bewohner von Hasenbuckel-Ost hatten eine Änderung in Zusammenhang mit der Errichtung von Stützmauern gefordert. Der Mindestabstand von einem Meter solle gestrichen werden, so ihr Antrag. Sie würden sich dadurch übermäßig benachteiligt fühlen.

Schon im Vorfeld der Sitzung hatte sich aber abgezeichnet, dass es keine Mehrheit für den Antrag geben würde. Dirmeier hatte deshalb auch seinen eigenen Antrag auf Befreiung von der Regelung zurückgezogen und wird die Stützmauer, die er direkt an der Grundstücksgrenze errichtet hatte, zurückbauen.