Grundsteuer: Neumarkt senkt Hebesatz für bebaute Grundstücke – trotzdem wird es für manche teurer

Jeder fünfte Grundsteuerbescheid könnte falsch sein. Davon geht Stadtkämmerer Raimund Tischner aus. Und er vermutet: „Vielen fällt das vielleicht erst auf, wenn sie von der Stadt den neuen Grundsteuerbescheid bekommen.“ Weil der Chef der Neumarkter Stadtfinanzen jetzt schon weiß, wie viel Arbeit deswegen noch droht, ließ er den Stadtrat am Donnerstag schon über die neuen Hebesätze für 2025 abstimmen.
Warum so früh, wo doch noch gar nicht alle Daten für die Grundsteuer auf der reformierten Grundlage vorliegen? Weil es bis dahin noch jede Menge zu tun gibt, wie Tischner erklärte. Über 20 000 Bescheide müssen raus. Allerdings berechnet die Stadt nur den zu zahlenden Betrag. Die Datengrundlage, den so genannte Messbetrag, hat das Finanzamt bereits ermittelt und festgesetzt.
„Das ganze Formularausfüllen war gar nicht so einfach. Das hat dazu geführt, dass die Ergebnisse fehlerbehaftet sind“, erklärte Tischner. Das haben Stichproben der Kämmerei gezeigt. Der Städte- und Gemeindetag gehe davon aus, dass mindestens 20 Prozent der Steuererklärungen fehlerhaft sind. Und solche Fehler finden sich auch in den Daten der Neumarkter, hat Tischner festgestellt: Fast 3000 Fälle gibt es beispielsweise, bei denen der neue Messbetrag um mehr als 80 Prozent höher liegt als zuvor. Allein durch die neue Berechnungsmethode ist das aber nicht zu erklären.
Bescheide für schon verkaufte Grundstücke
„Diese Grundlagen können aber immer nur vom Finanzamt geändert werden“, betonte der Kämmerer. Möglicherweise haben viele die Festsetzungen des Finanzamts nicht genau genug geprüft und werden ein böses Erwachen erleben, wenn ihnen der erste Grundsteuerbescheid der Stadt ins Haus flattert. „Dann ist es aber eigentlich zu spät, um Widerspruch einzulegen“, sagte Tischner. Wie die Finanzämter dann vorgehen, sei laut Kämmerer noch unklar.
Dazu kommt: Die Daten stammen von Anfang 2022. Alle Änderungen sind nicht berücksichtigt. Das heißt, es bekommen auch Menschen Steuerbescheide, die ihr Grundstück in den letzten drei Jahren schon verkauft haben. „Der steht dann bei uns im Steueramt, da bin ich mir sicher“, sagte Tischner.
Bis das Thema Grundsteuer bereinigt ist, werde es sicher noch zwei, vielleicht drei Jahre dauern, vermutet er. Auch der Hebesatz der Stadt muss dann wahrscheinlich noch einmal verändert werden.
Vor allem soll die Reform der Grundsteuer keine versteckte Steuererhöhung sein, hatte die Politik stets betont. „Es hieß, niemand soll mehr belastet werden. Aber das ist völliger Schmarrn. Es wird Gewinner und Verlierer geben“, machte der Kämmer klar.
Messbeträge sind häufig zu hoch angesetzt
Es gebe bei der Reform durchaus Eigentümer die künftig mehr und solche, die weniger zahlen müssen. Nur insgesamt will die Stadt weiter etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen, sei aber grundsätzlich frei darin, die Höhe der Steuer festzusetzen. Die Stadt dürfte also auch mehr einnehmen, will das aber ausdrücklich nicht.
Grundsätzlich zahlt künftig mehr, wer viel unbebaute Fläche hat, und weniger, wer wenig freie Fläche hat. Deutlich wird das bei der Grundsteuer B, die für bebaute und bebaubare Grundstücke fällig wird. Knapp 19 800 solcher Flächen gibt es im Stadtgebiet in unterschiedlichster Größe. Für das laufende Jahr erwartet die Stadt daraus einen Erlös von rund 4,5 Millionen Euro bei einem Hebesatz von 275.
Stadt könnte Einnahmen erhöhen, will es aber nicht
Behielte die Stadt diesen auch für 2025 bei, würde sie ab dann deutlich mehr Geld einnehmen, schließlich geht man davon aus, dass 20 Prozent der Messbeträge zu hoch angesetzt sind. Und das zu korrigieren und am Ende etwa auf die gleiche Einnahmesumme wie bisher zu kommen, schlug der Kämmerer vor, den Hebesatz auf 255 zu senken. Konkret bedeutet das zum Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 600 Quadratmetern Grundstücksfläche und 160 Quadratmetern Wohnfläche, für das bisher 189 Euro fällig wurden, ein leichtes Plus und künftig 204 Euro. Weniger zahlen hingegen Eigentümer von Innenstadtgebäuden oder Wohnanlagen mit wenig unbebauter Fläche.
Bei der Grundsteuer A, also bei landwirtschaftlichen Flächen, soll sich nichts ändern. Hier soll der Hebesatz weiterhin bei 235 liegen, wobei dies nur knapp 870 Objekte betrifft. Rund 60 000 Euro erlöst die Stadt jedes Jahr auf diesem Weg.
Die Vorschläge der Kämmerei akzeptierte der Stadtrat ohne Debatte einstimmig.