Jahnstadion Regensburg: Müssen Millionen zurückgezahlt werden?

Kommt auf das Regensburger Stadtwerk eine Rückzahlung in Millionenhöhe zu? Die Vertreter einer Bürgerinitiative in Oldenburg halten dies nach eigener Aussage jedenfalls für möglich. Sie sehen beim Jahnstadion rechtliche Versäumnisse.
Sie protestierten dagegen, dass die Kommune in ihrer Stadt ein neues Fußballstadion selbst finanziert – und nennen dabei die Situation in Regensburg als aus ihrer Sicht abschreckendes Beispiel.
Im April hat der Oldenburger Stadtrat beschlossen, dass die Kommune ein neues Fußballstadion, in dem auch in den Profi-Ligen gespielt werden kann, bauen wird. Dieses soll in der ersten Stufe 10 000 Zuschauer fassen, Ende 2027 könnte es, wenn alles nach Plan läuft, in Betrieb gehen.
Gutachten erstellen lassen
Allerdings gibt es in Oldenburg die Bürgerinitiative „Kein Stadionbau“. Diese ist dagegen, dass mit Steuergeld der Profifußball quersubventioniert werde, wie sie sagt. „Das Geld würde im Amateur- und Schulsport viel dringender gebraucht werden“, sagt BI-Sprecher Klaas Brümann. Und die Bürgerinitiative will auch nach dem Stadtratsbeschluss weiter gegen das Projekt kämpfen. Unter anderem hat sie zuletzt ausführliche Gutachten erstellen lassen, in denen unter anderem dargestellt wird, dass bei einem Stadionbau durch die öffentliche Hand die Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Union hinzugezogen werden müsse. Das Regensburger Jahnstadion wird beispielhaft als ein Projekt genannt, bei dem dies unterlassen wurde. „Offenbar wurden die Beihilfen des Freistaates Bayern und der Stadt Regensburg nie der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission gemeldet“, teilt Brümann mit. Der beauftragte Gutachter sei zum Schluss gekommen, dass „es im schlimmsten Fall dazu kommen könnte, dass die Stadt das Geld von ihrer Betreibergesellschaft zurückfordern müsse.“ Und für eine Nachmeldung müssten bestimmte Auflagen erfüllt werden.
Die Stadt Regensburg teilt zu dem von der Bürgerinitiative gezeichneten Szenario mit, dass ihr die Gutachten, auf denen dieses beruht, nicht vorliegen: „Es ist daher für die Stadt nicht nachvollziehbar, auf welchen rechtlichen Erwägungen das genannte Ergebnis beruht.“ Eine beihilferechtliche Prüfung setzte der Stadt zufolge aber „zwingend eine Detailkenntnis aller relevanten Informationen voraus, welche die Gutachten auch mangels eines dahingehenden Austausches zwischen den Städten Oldenburg und Regensburg nicht aufweisen dürften“.
Stadt: „Es gibt unterschiedliche Lösungsansätze“
Auch gehe die Stadt Regensburg davon aus, dass die betreffenden Gutachten ausschließlich die beihilferechtliche Situation in Oldenburg beleuchten, „für die konkrete Situation der Arena Regensburg könnten darin allenfalls bloße Vermutungen aufgestellt werden“.Nach Auffassung der Stadt Regensburg ist für die beihilferechtliche Rechtmäßigkeit einer Finanzierungsmaßnahme eine Anmeldung bei der Europäischen Kommission nicht zwingend erforderlich. Das Beihilfenrecht der EU erlaube „durchaus differenzierte Herangehensweisen und unterschiedliche Lösungsansätze“, teilt sie mit. Und für die Arena Regensburg gelte: Eine wie in dem Gutachten angesprochene Beihilfe sei „aufgrund einer fehlenden Binnenmarktrelevanz von vornherein tatbestandlich auszuschließen“.
Diese rechtliche Einschätzung sei zuletzt auch im November 2021 durch ein externes Rechtsgutachten bestätigt worden: „Insofern bestand und besteht keine Notwendigkeit einer Anmeldung bei der Europäischen Kommission.“ Darüber hinaus seien die Zahlungen an das Stadtwerk als Betreibergesellschaft aufgrund eines marktüblichen Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrags ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und würden daher in keinem beihilferechtlichen Zusammenhang stehen.
Beschweren sich Klubs?
Die Bürgerinitiative „Kein Stadionbau“ wiederum sagt, dass es auch viele Fußballvereine gibt, die ihr Stadion größtenteils selbst finanzieren und dennoch am Profi-Betrieb teilnehmen. Für diese sei es ein großer Wettbewerbsnachteil, wenn andere Klubs in Stadien, die durch die öffentliche Hand finanziert wurden, ohne angemessene Gegenleistung spielen können.
Die Initiative wolle hier einen Verein, der dagegen Beschwerde einlegt, begleiten. „Wir haben auch bereits einen skandinavischen Klub gefunden, suchen aber noch weitere, um dies möglichst breit anzulegen“, sagt Brümann.