Aiwanger wird im Masken-Prozess gegen zwei Männer aus dem Landkreis Neumarkt aussagen

Von Wolfgang Endlein · 20. September 2024 um 19:00

Die eigentliche Nachricht kam vor dem zweiten Tag im Prozess gegen zwei Männer aus dem Landkreis Neumarkt, denen die Staatsanwaltschaft Betrug bei Masken-Geschäften vorwirft. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) ist für 30. September als Zeuge vor das Landgericht Nürnberg geladen. Dort trifft er auf einen Bekannten.

Aiwanger wird befragt werden, was er über die Vorgänge wusste. Ein Freystädter Kommunalpolitiker ist einer der beiden Angeklagten und kennt Aiwanger über die Freien Wähler. Vom Minister erhoffte er sich im Frühjahr 2020, Kontakt zum für die Beschaffung der Masken zuständigen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit herzustellen.

Die Angeklagten verkauften Millionen medizinischer Masken aus chinesischer Produktion an den Freistaat. Einige davon sollen nicht dem entsprochen haben, wofür der Freistaat gezahlt hatte – und die beiden Männer das laut Anklage gewusst bzw. das Risiko in Kauf genommen haben.

Beamter des Landesamts sagt zu Masken-Geschäften aus

Dass der Kontakt zu Anbietern von Masken über Politiker zustande kam, sei nicht unüblich gewesen, erinnerte sich der einzige Zeuge am zweiten Verhandlungstag. Der Beamte war beim Landesamt dafür zuständig, die angebotenen Masken fachlich zu prüfen.

Aus seiner Aussage ging hervor, wie die Beschaffung in Bayern organisiert war, und welch ungewöhnliche Zeit die ersten Wochen der Corona-Pandemie gewesen waren. Alle Welt wollte Masken und das möglichst schnell. Der Zeuge: „Der Druck war hoch“. Die Preise ebenfalls. Bis zum Zehnfachen dessen, was heute bezahlt werde, sagte der Beamte.

Anfangs habe noch das bayerische Gesundheitsministerium die Masken beschafft. Deshalb hätten sich die Laster mit Lieferungen bereits vor dem zentralen Lager gestaut, als Anfang April 2020 das Landesamt übernommen habe. Die Prüfer seien mit ihrer Aufgabe kaum hinterher gekommen. Zumal sie unter Zeitdruck gestanden hätten. Die Masken sollten möglichst schnell verteilt werden.

Der Beamte erinnerte sich an ein Gespräch mit einem Vorgesetzen, in dem dieser einen pragmatischen Ansatz bei den Prüfungen zugunsten von mehr Tempo gefordert habe. Die Prüfer hätten sich wie ein „Klotz am Bein“ gefühlt. Er habe dennoch daran festgehalten, dass auch unter den außergewöhnlichen Umständen Mindeststandards eingehalten werden. Anders ausgedrückt: Was auf der Packung steht, sollte auch drin sein.

Anbieter von Masken-Lieferungen kannten sich mit Vorgaben meist nicht aus

Dafür prüfte er, ob eine Erklärung des Anbieters vorliegt, dass die Produkte EU-Recht entsprechen. Auf den Packungen muss zudem stehen, um welchen Masken-Typ es sich gemäß welcher Prüfnummer handelt und wer der Verantwortliche ist. Bei diesen Standards gab es aber laut des Zeugen reihenweise Probleme.

Die Anbieter hätten in den seltensten Fällen zuvor etwas mit medizinischen Produkten zu tun gehabt, erklärte der Zeuge. Auch die Firma der beiden Angeklagten war eigentlich auf Autofelgen aus China spezialisiert. „Am Anfang war es wild“, sagte der Beamte. Statt ordnungsgemäßer Papiere hätten die Anbieter Fotos und digitale Dokumente gesandt, die oft erst aus dem Chinesischen übersetzt werden mussten.

Warum Maskenlieferungen aus China nicht korrekt etikettiert waren, dafür soll eine E-Mail des Kommunalpolitikers an Aiwanger eine weitere Erklärung liefern. Damit der chinesische Zoll nicht die damals auch in China benötigten Masken aufhält, sei davon abgeraten worden, die Pakete als medizinisches Material zu kennzeichnen. Was zwangsläufig in Deutschland zu Irritationen hätte führen müssen. Näheres konnte der Beamte dazu aber nicht sagen.

Polizistin hatte das Landeskriminalamt informiert

Dass etwas mit der Kennzeichnung der von den Angeklagten gelieferten Masken nicht gestimmt haben soll, davon wusste er aber zu berichten. Laboruntersuchungen von Stichproben hätten ergeben, dass diese nicht den Leistungsvorgaben für die Masken-Typen 1, 2 und 2R entsprachen. Zudem steht im Raum, dass ein Dokument des Bevollmächtigten des Herstellers gefälscht worden sein soll.

Eine Polizistin, die wie andere fachfremde Beamte zu dieser Zeit im Maskenlager unterstützte, hatte diese Informationen dem Landeskriminalamt übergeben und damit das Strafverfahren angestoßen, das am 30. September seine Fortsetzung findet.