Wind 18 GmbH treibt Planungen für Windräder bei Neunburg weiter voran

Die vom Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord kürzlich vorgestellten Pläne zu den Vorranggebieten für Windenergie haben so manchen überrascht. Auch Richard Winderl von der Wind 18 GmbH war etwas erstaunt. Seine Firma will bei Neunburg mehrere Windkraftanlagen errichten – und treibt die Planungen weiter voran.
Die vorgesehene Potenzialfläche zwischen Wundsheim und Mitterauerbach fällt im Entwurf allerdings deutlich kleiner aus: Aus den ursprünglichen 48 Hektar sind nun 29 geworden. „Die Verkleinerung war uns – wie allen Beteiligten – bis zur Präsentation nicht bekannt“, erklärt der Geschäftsführer der Wind 18 GmbH.
Die im Entwurf vorgeschlagene Verringerung der Potenzialfläche bei Wundsheim wird durch ein durch das Landesamt für Umwelt in die Planung eingebrachtes Dichtezentrum für bestimmte Vogelarten bedingt. Demnach hätte die größere Fläche Auswirkungen auf die Fisch- und Seeadlervorkommen in dem Gebiet.
Bei Verkleinerung: Nur zwei statt vier Windrädern wären möglich
Für den Investor hat die Veränderung Folgen: Auf der kleineren Fläche könnten, so Winderl, nur zwei Windkraftanlagen realisiert werden. Bisher hatte das Unternehmen mit vier Windrädern in dem Gebiet geplant. Die Wind 18 GmbH habe sich laut Winderl die Vorhabensfläche inzwischen von den Grundstückseigentümern gesichert.
Die bisherigen Vorstellungen des Regionalen Planungsverbandes hätten erst einmal keine Auswirkungen auf die Planungen. Die Wind 18 GmbH werde ihre Planungen zu dem Windpark bei Wundsheim in Abstimmung mit der Kommune unverändert weiterverfolgen und vorantreiben, da es sich nur um einen Zwischenstand der Regionalplanung und einen Entwurf handle, betont Winderl.
Man werde sich auf Basis der jüngsten Informationen zeitnah mit der Stadt Neunburg abstimmen, kündigt Winderl an. Sein Unternehmen werde an der Zahl der geplanten Anlagen, die mit der Stadt besprochen worden sei, festhalten.
Naturschutzfachliche Untersuchung abgeschlossen
Neben der Sicherung der Grundstücksflächen fand auch eine naturschutzfachliche Untersuchung statt, die Anfang September beendet wurde. Mit dieser Untersuchung könne die Wind 18 GmbH laut Winderl belegen, dass das Dichtezentrum beziehungsweise die Vogelarten, aufgrund dessen die Potenzialfläche verkleinert wurde, an dieser Stelle nicht vorkommen würden. „Aus dem Grund werden wir im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung eine Eingabe an die Regionale Planungsversammlung Oberpfalz-Nord vornehmen“, kündigt Richard Winderl an.
Bis Ende Oktober können Bürger, Kommunen und Träger öffentlicher Belange Anmerkungen zu dem Windenergie-Entwurf einreichen. „Aufgrund der vorliegenden Daten gehen wir davon aus, dass das Dichtezentrum und die dadurch einhergehende Verringerung der Fläche damit hinfällig sein werden“, sagt Winderl.
Windmessung erfolgt über zwölf Monate
Mit der notwendigen Windmessung sei vor kurzem begonnen worden, erklärt der Wind 18-Geschäftsführer. Die Geräte werden über den Zeitraum von zwölf Monaten unter anderem die Windgeschwindigkeit und den Windstrom messen. Laut der Gebietstypisierung des Regionalen Planungsverbandes beträgt die Windgeschwindigkeit in 160 Metern Höhe zwischen 5,2 und 6,4 Meter pro Sekunde, die Windgüte in gleicher Höhe wird mit 50 bis 80 Prozent angegeben.
Bis Ende 2024 will die Wind 18 GmbH alle Gutachten zusammen haben, um anschließend den Antrag auf Genehmigung stellen zu können. Winderl rechnet damit, dass der Antrag im Frühjahr 2025 eingereicht werden kann. Er geht davon aus, dass die Bearbeitung etwa ein Jahr dauern werde. So könnte theoretisch im vierten Quartal 2026 mit den ersten Arbeiten, zum Beispiel Waldrodungen, begonnen werden. Die Inbetriebnahme der Anlagen soll bis Ende 2027 erfolgen, so Winderl.
Kein Baubeginn vor 2026
Der Prozess könnte an der einen oder anderen Stelle ein bisschen beschleunigt werden, es werde aber trotzdem keinen Baubeginn vor 2026 geben können, so der Wind 18-Geschäftsführer. Der Regionale Planungsverband schätzt, dass der Regionalplan frühestens Ende 2025 rechtssicher sein werde. Erst dann wird endgültig klar sein, wo es Wind-Vorrangflächen gibt. Windräder, die bis dahin genehmigt und errichtet werden, müssen nicht zurückgebaut werden, auch wenn sie nicht in offiziell ausgewiesenen Vorranggebieten liegen.
Sollte die Potenzialfläche bei Wundsheim im weiteren Prozess doch noch komplett herausfallen, dann bedeutet das für den Investor: „Außer Spesen nichts gewesen.“ Von diesem Fall geht Richard Winderl aber nicht aus. Er erwartet vielmehr, dass sich das Gebiet auch im endgültigen Regionalplan wiederfinden wird – vielleicht sogar in seiner ursprünglichen Größe.