Nach Diebstahl in Supermarkt: Angeklagte Seniorin zeigt Neumarkter Richter den Hintern

Von Petra Schlierf · 3. September 2024 um 17:00

Keine zehn Euro haben einer Rentnerin Ärger mit der Justiz eingebracht. Sie hatte das Geld zwar, nur eben nicht bei sich, sondern einige Meter entfernt. Angeblich, weil sie sich ihr Geld aus dem Auto holen wollte und dabei allzu pragmatisch vorging, landete sie am Dienstag vor dem Amtsgericht.

Zur Verhandlung war es nur gekommen, weil die Frau einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Und auch vor Gericht blieb ihr scheinbar schleierhaft, wie man ihr Verhalten als Diebstahl hatte deuten können. Das sei nämlich nicht ihr Plan gewesen.

Fest stand, dass die Seniorin vor rund drei Monaten in einem Neumarkter Discounter gezielt nach zwei Artikeln gefragt hatte. Ein Verkäufer half ihr und drückte ihr die gewünschte Flasche Kräuterlikör und ein Glas Champignons in die Hand. Wenig später fiel dem Mitarbeiter auf, dass die Frau die Waren, nach denen sie zuvor doch so nachdrücklich verlangt hatte, nicht mehr in der Hand hielt. Auch ihr Einkaufsbeutel schien verschwunden. Das habe sein Misstrauen geweckt, erklärte er vor Gericht, weshalb er die Kundin im Auge behielt.

Angeklagte fand ihr Vorgehen ganz normal

Tatsächlich lief sie durch die unbesetzte der beiden Kassen, ohne zu bezahlen. Der Mitarbeiter eilte ihr nach und fragte sie nach ihrem Einkaufsbeutel. Den rückte sie wenig später heraus. Mit den Waren darin kam er unter ihrer Jacke hervor, versteckt unter dem Arm.

Für alle im Gerichtssaal eindeutig ein Fall von Diebstahl – außer für die Angeklagte. Sie hatte eine Erklärung parat: „Ich wollte doch nur meinen Geldbeutel holen. Den habe ich im Auto verloren.“ Aus der hinteren Hosentasche sei er ihr gerutscht, die sei seitlich aufgerissen. Um das zu beweisen, war sie extra in dieser Hose zur Verhandlung erschienen und hielt Richter Rainer Würth ihre Kehrseite entgegen.

Belehrung vom Richter – ein eine Geldauflage

Der zeigte sich freilich unbeeindruckt: „Sie können ja ihr Geld holen, aber da lässt man das Zeug an der Kasse liegen und sagt, man kommt gleich wieder.“ Dafür aber sei die Schlange an der Kasse zu lang gewesen, wehrte die 72-Jährige ab. Genug Geld hätte sie übrigens tatsächlich im Auto gehabt.

Richter Rainer Würth stellte das Diebstahlsverfahren schließlich gegen eine Geldauflage von 500 Euro ein, nicht ohne die Frau gründlich über die richtige Reihenfolge von Bezahlen und Verlassen von Geschäften mit Waren zu belehren.