An Tankstelle in Berching: Räuberische Erpressung wegen ein paar Euro – weil Kartenzahlung nicht ging

Wegen einer Hand voll Euros hat ein 35-Jähriger im Dezember seine Freiheit riskiert. Er scheiterte in Berching im Landkreis Neumarkt an den Tücken des elektronischen Zahlungsverkehrs. Weil er danach völlig falsch reagiert hat, sollte er sich jetzt wegen räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten.
Die paar Münzen oder Scheinchen, die er gebraucht hätte, fehlten dem Mann nämlich, als er am 18. Dezember mit seinem Roller kurz vor Mittag auf den Hof einer Berchinger Tankstelle rollte. Es war aber dennoch nicht so, dass er nicht flüssig gewesen wäre, wie die Anklage offenbarte.
„Geh weg, sonst schmier’ ich dir eine“
Zunächst sei alles ganz normal gelaufen: Der Mann habe gut sechs Liter Super-Benzin getankt, sei dann in den Shop gegangen und habe der Mitarbeiterin hinter der Kasse seine EC-Karte hingehalten. Die aber wies ihn darauf hin, dass Kartenzahlung erst ab einem Betrag von 15 Euro möglich sei. Mit den Worten „Dann bin ich hier schon fertig“ soll der 35-Jährige den Shop dann wieder verlassen haben und auf seinen Roller gestiegen sein.
Die Angestellte der Tankstelle wollte sich aber nicht so leicht geschlagen geben. Sie folgte dem Mann, um das Kennzeichen seines Gefährts abzulesen. Dabei stand sie dem säumigen Kunden offenbar im Weg. Der drohte der Frau: „Geh weg, sonst schmier’ ich dir eine.“
Diese Gewaltdrohung nahm die Frau ernst – und sie erfüllte gleichzeitig den Straftatbestand der räuberischen Erpressung. Richter Rainer Würth bestärkte die Frau, die als Zeugin geladen war. Sie brauche sich nicht einschüchtern lassen.
Angeklagter tauchte nicht auf
Weniger mutig zeigte sich dagegen der Täter. Er schwänzte den Gerichtstermin. Nur sein Pflichtverteidiger Markus Meier war zur Stelle. Ungeschoren kam der Rollerfahrer trotzdem nicht davon.
Richter Rainer Würth betrachtete die Tat zwar als räuberische Erpressung, aber als minderschweren Fall. Schließlich sei nicht nur der erpresste Betrag sehr gering gewesen, als auch die Gewaltdrohung sehr unterschwellig ausgefallen. Vorbestraft sei der Mann außerdem auch nicht.
Richter sah nur einen minderschweren Fall
Da ging letztlich auch die Staatsanwaltschaft mit. Sie reduzierte den Tatvorwurf auf einen minderschweren Fall, für den keine öffentliche Hauptverhandlung nötig gewesen wäre, sondern auch ein Strafbefehl ausgereicht hätte, den der Delinquent mit der Post bekommt. Ganz im Sinne der Anklage sprach Richter Würth den 35-Jährigen schuldig.
Der Strafbefehl beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monate zur Bewährung. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, die er allerdings auch als Geldstrafe ableisten kann. Diese Entscheidung kann der 35-Jährige jetzt so akzeptieren. Erhebt er Einspruch, landet die Sache noch einmal vor dem Amtsgericht.