36-Jähriger mit zu vielen Vorstrafen: Nun riss dem Richter endgültig der Geduldsfaden

Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung für eine Urkundenfälschung – das ist sicher kein übliches Strafmaß. Bei einem 36-jährigen Angeklagten hatte der Neumarkter Amtsrichter Rainer Würth jedoch keine andere Wahl mehr.
Der Mann war mit einem falschen Kennzeichen und unter Drogen mit einem Fahrzeug in Neumarkt unterwegs gewesen. Laut Aussage hatte der gelernte Kfz-Mechatroniker das Auto für einen Bekannten herrichten wollen und hatte, um den Partikelfilter zu regenerieren, schnell mal ungültige Kennzeichen für eine Testfahrt auf das Auto geschraubt.
Viele Vorstrafen aus 20 Jahren
Das eigentliche Problem vor Gericht war aber nicht diese Fahrt – obwohl sie unter durchaus rechtswidrigen Umständen vonstatten gegangen war. Die im Bundeszentralregister notierten Vorstrafen aus den letzten knapp 20 Jahren erwiesen sich als sehr zahlreich und einschlägig. Selbst dies hätte dem Richter noch Milde erlaubt. Doch der 36-jährige Kfz-Mechatroniker stand zudem unter zweifacher Bewährung. Drei Jahre hatte er vom Amtsgericht Kelheim aus dem Frühjahr mitgebracht, fünf Jahre von einer anderen Sache am Amtsgericht Neumarkt.
Und nicht einmal einen Monat später hatte sich der 36-Jährige schließlich zur angeklagten Fahrt mit falschen Kennzeichen hinreißen lassen. Bei einer solchen Rückfallgeschwindigkeit riss nicht nur der Geduldsfaden von Staatsanwältin Sabrina Fischer, die acht Monate Gefängnis ohne Bewährung forderte: „Das Bundeszentralregister spricht Bände“, bemerkte sie. Richter Würth konnte nicht umhin, den Angeklagten für sechs Monate ins Gefängnis zu schicken – ebenfalls ohne Bewährung.
„Gnade vor Recht“ ist nicht mehr möglich
Wie schon die Staatsanwältin festgestellt hatte, hatte sich der 36-Jährige keine seiner vorangegangenen Verurteilungen zur Warnung dienen lassen, was auch keine positive Sozialprognose ermöglichte. So konnte Richter Würth dem Ansinnen des Pflichtverteidigers, „Gnade vor Recht“ ergehen zu lassen, nicht nachkommen.
Der Angeklagte habe zwar gestanden, die verbotene Fahrt sei nur kurz gewesen und der Angeklagte habe niemanden gefährdet. Gleichzeitig sei aber der Fall „kein Augenblicksversagen“ und vor allem habe der 36-Jährige Rauschmittel intus gehabt. Zweimal sei der Kfz-Mechatroniker zuvor „mit einem blauen Auge“ – einer Bewährungsstrafe – davongekommen. „Nun geht das halt nicht mehr“, sagte Richter Würth kurz und trocken.