36-Jähriger verschickt Kinderpornos und landet vor Gericht – Alkoholkonsum als Grund?

Von Heike Regnet · 20. August 2024 um 05:00

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der 36-Jährige vor Gericht erklären muss. Am Montag ging es in der Schöffensitzung am Amtsgericht Neumarkt um zwei kinderpornografische Bilddateien, die der Angeklagte 2021 verschickt haben soll. Im Gerichtssaal zeigte er sich reumütig.

Kostenintensive Ermittlungen gingen der Anklage voraus, bis feststand, dass der heute 36-Jährige im August und im November 2021 die Bilddateien verschickt hatte. „Verhältnismäßig wenige, aber das, was verschickt wurde, sind massive Missbrauchshandlungen mit jungen Kindern“, sagte Amtsrichter Rainer Würth in der Urteilsbegründung.

Dafür nutzte der Angeklagte eine verschlüsselte Messenger App. Die Kinder, die auf den pornografischen Bildern missbraucht wurden, waren gerade einmal fünf bis sieben Jahre alt.

„Sein ganzes Leben hat sich dadurch schlagartig verändert“, sagte der Rechtsanwalt Lößel

Im Namen seines Mandanten erklärte Rechtsanwalt Thomas Lößel, dass dieser „das Ganze“ bereue. Es habe ihm seine Ehe gekostet, zudem die Arbeitsstelle. „Sein ganzes Leben hat sich dadurch schlagartig verändert.“

Der 36-Jährige erklärte auf Nachfrage, dass er sich im Anschluss an das Geschehene 2022 in Therapie begeben habe. Diese sei inzwischen abgeschlossen. Festgestellt wurde, dass er keine pädophilen Neigungen habe, sondern der Grund für alles der Alkoholkonsum gewesen sei. Den habe er aber jetzt im Griff.

Der Blick ins Bundeszentralregister zeigte zwar keine Vorstrafen, allerdings war der 36-Jährige erst im November von Richter Würth wegen eines anderen Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Akteneintrag war jedoch noch nicht erfolgt. Auch das galt es nun bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen.

Das Einziehen des Laptops sah die Staatsanwaltschaft für notwendig an

Staatsanwältin Britta Vogl wertete das Geständnis zugunsten des Angeklagten, verwies aber auf den erheblichen Ermittlungsaufwand und die sehr schweren sexuellen Misshandlungen auf den Bildern. Vogl forderte deshalb Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten für die beiden Bilder. Die daraus gebildete Gesamtstrafe lag bei zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Hinzu kamen 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, die Verfahrenskosten, die wegen der langwierigen Ermittlung bei 8300 Euro liegen, und das Einziehen des Laptops.

Verteidiger beantragte eine Gesamtstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden können

Lößel verwies auf das Urteil aus dem letzten Jahr. Aus beiden Urteilen müsse eine Gesamtstrafe gebildet werden, die letztlich noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das jetzige Strafmaß müsse also so gewählt werden, dass eine Bewährung möglich sei. Nur so könne sein Mandant beweisen, dass er jetzt wieder alles im Griff habe.

Das Urteil des Richters Würth: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, zudem muss er die Kosten des Verfahrens übernehmen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit im Tierheim Neumarkt leisten. Zudem wird dem Verurteilten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.