Nach Stadtratsbeschluss gegen Bau eines Ferienparks: Landratsamt sieht Stadt Furth im Wald im Recht

Der Stadtrat Furth im Wald hat den Bau eines Ferienparks am Drachensee abgelehnt (wir berichteten). Der Grundstückseigentümer will das nicht auf sich beruhen lassen und hatte schriftlich angekündigt, sich an das Landratsamt Cham zu wenden. Dort teilt man die Ansicht des Further Bürgermeisters Sandro Bauer: „Planungshoheit liegt bei der Stadt.“
Pressesprecher Fabian Koller führt auf Anfrage unserer Zeitung aus: „Grundsätzlich sind im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt mehrere Grundstücke als Sondergebiet Ferienhäuser dargestellt. Nach den Grundsätzen des Bauplanungsrechts haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht dabei kein Anspruch.“ Gleiches gelte für die Änderung von Bauleitplänen. Weiter schreibt Koller: „Die Gemeinde entscheidet über diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit.“
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Eine Änderung des Flächennutzungsplans liege somit in der Zuständigkeit der Stadt. Ebenso könne ein Stadtrat Bebauungsplanverfahren wieder beenden. „Im vorliegenden Fall wurde im Jahr 1976 ein Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem das Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde.“ Dieser Beschluss sei unter der Bedingung gefasst worden, dass eine Vereinbarung über die vollständige Verfahrenskostenübernahme mit den Antragstellern zu Stande kommt. Unabhängig von einer solchen Bedingung stehe es Furth im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit frei, das Verfahren wieder einzustellen. „Ein Grund für ein bauaufsichtliches oder auch kommunalrechtliches Einschreiten des Landratsamtes ist nicht ersichtlich“, so Koller.