Leckere Versuchungen vor Gericht: Allergikerin landet wegen falscher Eis-Sorte im Krankenhaus

Von Mittelbayerische Zeitung · 11. August 2024 um 09:19

Ein leckeres Eis kann in der Sommerhitze manchmal die Rettung sein, aber auch fatale Folgen haben. Eine Frau mit Erdnuss-Allergie brachte die falsche Sorten-Wahl des Verkäufers ins Krankenhaus. Oder war sie doch eher selbst schuld? Das und weitere Fälle rund um Speiseeis hatten Gerichte zu entscheiden.

Bei Temperaturen um die 30 Grad dürfen wir folgenschwere Rückschlüsse ziehen. Erstens, dass es mal wieder Sommer ist. Zweitens, dass es bestimmt am Nachmittag gewittert. Das gehört zum Sommer neuerdings scheinbar dazu. Und drittens, dass wir uns dringend herunterkühlen müssen, weil unsereiner für 30Grad einfach nicht geschaffen ist!

Zum Herunterkühlen gibt es dann auch wieder drei bewährte Methoden. Im Büro beneiden wir jene, die eine Klimaanlage haben, und hoffen, dass sie den eisigen Luftzug auch gut vertragen. Zweitens hilft natürlich der Sprung in ein kühles Gewässer, wobei ich kürzlich etwas über Blaualgen gelesen habe, das eher eklig klang. So bleibt uns am Schluss dann nur der Griff zum Gelato, wie man es in unserem liebsten Urlaubsland gern nennt. Ein leckeres Eis!

Blöd allerdings, wenn das dann trotzdem wie Blaualge wirkt. So einen Fall hatte das Landgericht Itzehoe zu entscheiden. Da hatte sich eine junge Frau in einem Schnellimbiss-Restaurant eine Tüte Pommes und ein Eis bestellt. Es gab zwei Sorten Eis: eines mit ganzen Erdnüssen und irgendein anderes. Weil die Frau unter einer Erdnussallergie litt, hatte sie sich ganz bewusst für das „irgendein anderes“ Eis entschieden. Und was bekam sie? Angeblich das Erdnusseis. Sie verputzte zunächst die Pommes und machte sich sodann über das Eis her, ohne von den blaualgenhaften Erdnussrisiken etwas zu ahnen. Von dem Eis ließ sie nichts übrig.

Prompt bekam sie einen lebensgefährlichen allergischen Anfall. Kaum hatte sie die Klinik verlassen, da zerrte sie den Schnellimbissbetreiber auch schon vor Gericht. Was bitte sei so schwer zu verstehen an „irgendein anderes Eis“? Sie verlangte 5000 Euro Schmerzensgeld. Doch das Gericht zeigte sich eher zurückhaltend. So richtig beweisen könne sie das mit dem Erdnusseis ja gar nicht, nachdem sie alles aufgegessen hatte, oder? Und auch nicht, dass die Allergie konkret von diesem einen Eis stammt.

Was der Richter nicht fragte, geht mir dabei ebenfalls noch durch den Kopf: Ich würde es als Erdnusshasser merken, wenn in meinem Eis ganze Erdnüsse drin sind und es dann sicher nicht komplett verschlingen. Am Ende des Tages gab es deshalb auch kein Geld (Az. 7 O 287/18).

Eis ist ja nicht gleich Eis. Da gibt es einerseits das recht simple und erfrischende Wassereis, andererseits das cremig leckere Eis auf Sahnebasis, das freilich auch kalorientechnisch auf einer ganz anderen Welle surft! Eines hat das Verwaltungsgericht Berlin jedoch klargestellt: Wo Sahneeis draufsteht, da müssen auch mindestens 18 Prozent Milchfett drin sein. Sind es nur zehn Prozent, darf man es bestenfalls „Eiscreme“ nennen. Alles drunter läuft praktisch schon unter Wassereis (Az. VG 14 K 272.10).

Oder vielleicht unter „Champagner Sorbet“? So etwas Feines hatte ein Discounter nämlich im Kühlregal stehen. Aber anstatt, dass alle sich freudig daran erfrischt hätten, gab es gleich wieder Streit. Das ist typisch bei so großer Hitze. Das französische „Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne“, die Gralshüter des Edelperlweines, fanden, dieses Eis verletze die geschützte Ursprungsbezeichnung des Champagners.

Doch der EuGH zeigte sich diesbezüglich französisch gelassen: Die Verletzung einer Ursprungsbezeichnung liege nur vor, wenn jemand sich dreist mit fremden Federn schmückt. Wenn ein Eis allerdings nur damit prahlt, nach Champagner zu schmecken, sei das nicht zu befürchten. Vorrangig gehe es hier ja doch erkennbar um Sorbet und nur am Rande um Champagner. Na denn Prost! (Az. Az. C-393/16).

Rechtsanwalt Geedo Paprotta. Foto: Paprota