In der Stadt Bad Kötzting gibt es bald erstmals Regeln für das Bauen in der Innenstadt

Jahrelang hat die Stadt gemeinsam mit den Städteplanern von Wild und Wilnhammer aus Furth im Wald an einer Gestaltungssatzung für die Innenstadt gefeilt. Die soll der Stadt mehr Mitspracherecht bei Sanierungen und Neubauten als bisher im historischen Ortskern geben. Am Dienstag wird diese im Stadtrat besprochen. Was darin steht, verraten Bürgermeister Markus Hofmann und Stadtbauamtsleiter Christian Kopf schon vorab.
Gut 50 Seiten lang ist das Geheft, das in der vorangestellten Fibel mit vielen Beispielen anhand von Fotos aufwartet. Wie sehen die üblichen Dachformen in der Innenstadt aus? Welche Fensterformen gibt es? Wie sind die Grundstücke umzäunt? Wie sehen die Flächen vor den Gebäuden aus? Diese und viele Fragen mehr werden auf dem Großteil der Seiten aufgezeigt. Am Ende jedes Kapitels werden die wichtigsten Forderungen unter der Überschrift „Das ist zu beachten“ knapp zusammengefasst.
Instrument der Mitsprache
Mit der Satzung bekomme die Stadt mehr Mitspracherecht als bisher, wenn es darum gehe, wie alte Gebäude saniert oder neue gebaut werden dürften, sagen Bürgermeister und Stadtbaumeister. Denn während es in den Außenbereichen üblicherweise Bebauungspläne mit Festsetzungen gebe, sei dieses Instrument der Mitsprache zwischen Gehring- und Marktstraße bis hin zur Bahnhofstraße und dem Spitalplatz aufgrund der historisch gewachsenen Bebauung bislang nicht gegeben.
Darum hatte der Stadtrat in den vergangenen Jahren nicht nur etwa über Wohnraumerweiterungen durch Dachgauben diskutiert, sondern auch darüber, wie hoch ein geplanter Neubau an der Marktstraße sein dürfe, und wie der optisch aussehen sollte. Themen, bei denen die Stadt selbst wenig mitzubestimmen hatte. Die Bauherren mussten sich nur an staatliche Vorgaben halten.
Das wird sich mit Erlass der Satzung massiv ändern. Künftig wird die Stadt auch bei aktuell genehmigungsfreien Dingen wie dem Aussehen von Fenstern oder der Farbe von Fassaden mitreden dürfen – und auch, ob ein Gebäude abgebrochen werden darf. „Wir wollen nichts verhindern mit dieser Satzung“, bekräftigt der Bürgermeister. Mehr mitreden aber eben schon.
Im Gegenzug will die Stadt aber auch etwas bieten, und zwar Geld. Wer sich schon vor Beginn einer Maßnahme zu einem Beratungsgespräch mit den Spezialisten von Wild und Wilnhammer zusammensetzt und sich an die Vorgaben der Stadt hält, der bekommt Fördermittel. Die liegen zwischen 20 000 Euro und können bis zu 250 000 Euro reichen, je nach Maßnahme (siehe Info). Wichtig dabei: Gefördert werden immer maximal 30 Prozent der Gesamtkosten. Damit sich die Stadt die Geldgeschenke an die Bauherren auch leisten kann, springt der Staat mit ein. Die Fördersummen teilen sich Stadt und Städtebauförderung im Verhältnis 40 Prozent zu 60 Prozent. Umgekehrt sind in der neuen Satzung auch Hebel verankert, die Bauherren dazu anhalten sollen, ihre Pläne auch wie eingereicht umzusetzen. Von einem Bußgeld, das bis zu 200 000 Euro reichen könnte, spricht der Bürgermeister bei der Präsentation der Gestaltungssatzung.
Von anderen ähnlichen Satzungen, auch in der Region, die in der Vergangenheit in die Kritik geraten seien, unterscheiden sich die Bad Kötztinger, dass es „nicht das Kötztinger Haus gibt“, wie Christian Kopf sagt. Mit Blick auf die Karte, in der der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung verzeichnet ist, sagt er: „Wir haben nirgends den Schutz ganzer Ensembles, sondern immer nur von Einzelgebäuden.“ Das sei in anderen Städten im Landkreis, wo schon in früheren Jahrhunderten strengere Auflagen beim Bau gemacht worden seien, anders.
Erstes Projekt steht schon an
Mit Blick auf die kommende Stadtratssitzung am Dienstag kündigen beide an, dass es bereits ein Vorhaben gebe, das unter diese Satzung fallen werde: Karl-Heinz Dattler, der vor drei Jahren bereits den Abbruch zweier Gebäude an der Ecke Schirn- und Marktstraße und einen fünfstöckigen Neubau geplant hatte, wird am Dienstag eine neue Planung vorlegen, nachdem das Projekt nach Protesten seit Jahren auf Eis gelegen hatte.
Bei seiner Voranfrage, um die es in der Stadtratssitzung gehen wird, werden auch erste Visualisierungen zu sehen sein. Die wurden in Beratungen zuvor mit der Stadt abgestimmt, wie der Bürgermeister sagt, was eine Realisierung im zweiten Anlauf wahrscheinlicher mache.
Das will die Stadt künftig fördern
Sanierung im Bestand: Für die Neu- oder Umgestaltung von Fassaden einschließlich Fenstern und Türen sowie Werbeanlagen gibt es maximal 20 000 Euro an Förderung. Für die Sanierung des Daches, gegebenenfalls die Dachbegrünung, gibt es bis zu 20 000 Euro; Bei der Herstellung und Neugestaltung von Vorgärten und Hofräumen (Freimachung, Entsiegelung, Begrünung) sowie Einfriedungen und Außentreppen dürfen Bauherren auf eine Fördersumme von bis zu 10 000 Euro hoffen; Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung von baulichen Mängeln (bausubstanzielle und -konstruktive Maßnahmen) und Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Wohnmissständen
werden mit bis zu 50 000 Euro gefördert.
Wohnraum: Umfassende Sanierungen für leerstehender Gebäude zur Schaffung von Wohnraum und dafür notwendige bauliche Maßnahmen, auch am Gebäudeinneren (etwa Grundrissänderungen, Erneuerungen von Elektro- und Sanitärinstallationen) werden mit bis zu 250 000 Euro bezuschusst.
Geschäftsflächen: Modernisierungsmaßnahmen an Fassade, Schaufenstern und Eingang sowie Anpassungsmaßnahmen im Innern bei baulichen Missständen können mit bis zu 50 000 Euro gefördert werden.