Morddrohungen, Zerstörungswut und unkontrollierte Gewaltausbrüche: Haftstrafe für junge Frau

Wenn sich zwei zusammenfinden, die mit sich selber nicht zurechtkommen, dann geht es gewöhnlich für beide nicht heraus aus dem Elend. So auch bei einer 24-jährigen Frau, die wegen verschiedener Delikte vor dem Chamer Amtsgericht angeklagt war, die mit ihrer Beziehung zusammenhingen.
Dissoziales Verhalten hatte sie gezeigt, wie es ihr Verteidiger formulierte, und beleidigt, geschlagen, gedroht, ihren Partner eingesperrt, Wohnungen und das Auto ihres Freundes demoliert, dessen Vater falsch verdächtigt und mehrfach Hausfriedensbruch begangen.
Man würde ihr diese Gewaltexplosionen nicht zutrauen, so ruhig und gefasst saß die zierliche Frau neben ihrem Anwalt auf der Anklagebank und hörte sich die lange Liste ihrer Verfehlungen an, die von der Staatsanwältin vorgetragen wurden. Die junge Frau ist ohne Schulabschluss, ohne Ausbildung, ohne Arbeitsstelle, ohne festes Einkommen, ohne Wohnung (die Eltern und einige Vermieter haben sie aus den Wohnungen geschmissen, zuletzt lebte sie nach einem Aufenthalt in einer Notunterkunft in Regensburg mit ihrem Partner in einem Zelt), mit den Eltern und der Nachbarschaft immer wieder im Clinch, mit keinerlei Selbstbeherrschung und krankhafter Eifersucht.
Und dann gerät sie an einen jungen Mann, der ihr in nichts nachsteht. Mit ihm ging sie eine Beziehung ein – oder auch nicht. So recht festlegen wollte sich die Angeklagte auf Nachfrage von Richterin Birgit Fischer nicht. Sie war überrascht, als dieser Freund behauptete, er sei der Verlobte der Angeklagten. Als solcher verweigerte er eine Aussage.
Was aber die Angeklagte wenig entlastete, da die anderen Zeugen die Vorwürfe der Anklage bestätigten. Die Versuche der 24-Jährigen, ihre Taten zu relativieren, etwa dass die deftigen Beschimpfungen, Beleidigungen und Morddrohungen gegen ihre ebenfalls relativ jungen damaligen Nachbarinnen nicht den beiden auf ihren Balkonen stehenden Frauen gegolten hätten, sondern jemandem, mit dem sie gerade am Handy telefoniert habe.
Und die Gewaltausbrüche gegen ihren Freund habe es nur gegeben, weil er sie vorher bedroht und geschlagen habe. Sie habe sich nur gewehrt. Und dass sie das eine Mal ausgerastet sei und ihren Freund mit einem Brotmesser bedroht und ins Bad eingesperrt hat, als sich der dort in Sicherheit brachte, sei nur gewesen, weil der ihr zuvor gestanden habe, dass er sie mehrfach betrogen habe. Da habe sie Rot gesehen. Aus Wut hat sie mehrfach mit dem Messer in die Türe gestochen, sein Auto zerkratzt und die Türverkleidungen im Innern aufgeschlitzt.
Letztlich gab die Angeklagte die ganzen ihr zur Last gelegten Vorwürfe zu. Es stellte sich die Frage der Strafzumessung, denn zumindest ein Teil der Taten war noch während der Bewährungszeit zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe erfolgt, die auch wegen Gewaltausbrüchen ausgesprochen worden war. So ist eigentlich keine erneute Bewährung mehr möglich, außer es gibt ganz außergewöhnliche Gründe. Aber solche Fakten oder positiven Perspektiven sahen weder die Staatsanwältin noch die Richterin. Nur der Verteidiger meinte, dass die junge Frau dringend Therapien bräuchte, um ins Leben zu finden und ihre ungezügelten verbalen und körperlichen Gewaltausbrüche in den Griff zu bekommen.
Es sei ja eigentlich ihre Sehnsucht, ein normales Familienleben – sie hat drei Kinder, die alle in Pflegefamilien sind und zu denen sie keinen oder wenig Kontakt hat – mit einem Mann und in einer richtigen Wohnung zu führen. Dazu bräuchte die Angeklagte erst psychologische Betreuung, die sie in Haft nicht erhalten werde.
Die Staatsanwältin hatte für all die Straftaten einen Freiheitsentzug von einem Jahr und acht Monaten beantragt. Richterin Birgit Fischer verurteilte die Angeklagte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft und zu einer Geldbuße von 1000 Euro. Eine positive Sozialprognose sei bei bei der jungen Frau nicht zu erkennen, ebenso keine Bereitschaft, eine Therapie zu beantragen oder Arbeit zu suchen, so die Richterin.