Reserviert, doch keiner kommt: Abbacher Spitzengastronom ist sauer

Von Martin Rutrecht · 28. Juli 2024 um 15:00

Unter „No Show“ macht das Thema in der Gastronomie die Runde: Gäste reservieren einen Tisch, kommen aber nicht und sagen auch nicht ab. Restaurant- und Wirtshausbetreiber im Landkreis Kelheim kennen das Ärgernis. Mitunter treibt das Verhalten bizarre Blüten.

Helmut Schwögler, Inhaber des gleichnamigen Restaurants mit gehobener Küche in Bad Abbach, kocht. „Mich ärgert’s gewaltig, wenn Leute ohne Absage nicht auftauchen“, sagt er. Denn Reservierungen bedingen auch Vorbereitung: „Man deckt Tische ein, kalkuliert die Ware, stellt Personal.“ Die Buchung einfach verfallen zu lassen, zeigt für Schwögler „Respektlosigkeit“, auch gegenüber anderen Gästen, die noch gerne einen Platz gehabt hätten.

Mittlerweile ist Schwögler dazu übergegangen, bei Veranstaltungen in seinem Haus eine Vorkasse zu erheben. „Offenbar werden manche dann weniger schnell krank“, sagt der 50-Jährige süffisant. Eine „No Show“-Gebühr zu verlangen – also einen Schadensersatz bei Nichterscheinen – lehnt er aber ab. „Das ginge nach hinten los. Da hätte ich einen riesen Shitstorm.“ In Bayern bitten einzelne Betriebe nicht erschienene Gäste kräftig zur Kasse – mit bis zu 150 Euro pro Person.

Andere Gäste gehen leer aus

Bei Manuel Kellner halten sich nicht wahrgenommene Reservierungen in seinem Gasthof in Gundelshausen „in Grenzen“. „Aber natürlich hat man es immer wieder mal. Ärgerlich ist es an Muttertag oder Weihnachten, wenn eine große Nachfrage herrscht, aber man Anfragen absagt, weil alles schon ausreserviert ist.“ Teils telefoniert Kellners Frau zu solchen Zeiten Reservierungen hinterher und lässt sich die Buchung nochmals bestätigen.

Drei Lokale zeitgleich gebucht – eines wird gewählt

Kellner und Thomas Wieser, Pächter des Weissen Bräuhaus in Kelheim und Kreisvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, kennen auch besondere Auswüchse. „Da wird in drei Lokalen zeitgleich ein Tisch reserviert und am betreffenden Tag oder Abend sucht man sich dann eines davon aus.“ Frei nach dem Motto: Auf welche Küche haben wir heute Lust?

Im Weissen Bräuhaus ist das Nichterscheinen laut Wieser „nicht so problematisch“. Was daran liegt, „dass wir es durch Laufkundschaft, etwa aus dem Tourismus, auffangen können“. Zudem falle es bei der Vielzahl an Plätzen (über 600 drinnen und draußen) nicht so ins Gewicht, wenn mal ein Tisch unbesetzt bleibe.

Kurzfristige Absagen wurmen Schwögler auch

Bei Schwögler hingegen wirkt sich eine nicht wahrgenommene Reservierung anders aus. „Ich bringe 40 bis 45 Gäste unter“, erklärt der Bad Abbacher Gastronom. Jüngst hatte er eigens für eine Gruppe von zwölf Personen an einem Abend aufgemacht. „Es kam dann schon eine Absage – aber erst eineinhalb Stunden vorher. Das hilft mir auch nichts mehr.“

In der Ritterschänke in Randeck lässt sich Betreiberfamilie Sturm bei Reservierungen ab fünf, sechs Personen mittlerweile die Telefonnummer geben und ruft bei Fernbleiben hinterher. „Das wirkt ein bisschen dagegen. Grundsätzlich ist es ein sensibles Thema, weil man zu den Gästen ein gutes Verhältnis haben will“, sagt Max Sturm. Ein Ausfallobolus kommt für ihn nicht in Frage. Aber Sturm sieht eine „No Show“-Gebühr mittelfristig heraufziehen. „In anderen Ländern wird bei Reservierungen die Kreditkarte verlangt und bei Nichterscheinen ein Schadensersatz abgebucht.“

Wenn eine Gruppe plötzlich schrumpft

„Relativ häufig“ treffen nicht abgesagte Reservierungen die Klosterschenke in Weltenburg, erklärt Theresia Back, die für die Serviceleitung zuständig ist. „Wir rufen hinterher und dann heißt’s: ,Wir haben den Termin total vergessen.‘“ Auch dass von angekündigten 80 Personen nur die Hälfte kommt, hat sie schon erlebt. Back bleibt gelassen: „Wir werden das nicht ändern können, also stellen wir uns darauf ein.“ Von einer Ausfallgebühr hält sie nichts.

Dass Gründe wie schlechtes Wetter oder Erkrankung von einem gebuchten Besuch abhalten, verstehen die Wirte, „aber absagen kann man zumindest“, so der Tenor. Mindestens einen Tag zuvor sollten Stornierungen eintreffen. Mehr und mehr setzen Lokalbetreiber auf Online-Reservierungen. „Ich werde auch darauf umstellen“, sagt Manuel Kellner. Der Gast erhalte zum einen eine schriftliche Bestätigung, zum anderen könne man an Handy oder E-Mail-Adresse nochmal eine Erinnerung senden.

„Fluch und Segen“ von Online-Reservierungen

Für Schwögler birgt das Online-System „Fluch und Segen. Man kann sich jederzeit einbuchen – andererseits lässt es sich auch leichter stornieren“, findet er. Sein Appell: „Rechtzeitig absagen, wenn etwas dazwischen kommen. Das ist auch ein Akt der Wertschätzung gegenüber Wirten und dem Personal.“

Die rechtliche Seite

Reservierung: Rechtlich gesehen ist eine Tischbuchung eine Vertragsanbahnung für die Bewirtung. Wird zudem ein festes Menü vorbestellt, sprechen Juristen von einem „vorvertraglichen Schuldverhältnis“. Der Wirt kann bei Ausfall den Schaden geltend machen.

No-Show-Gebühr: Das Erheben eines Schadensersatzes muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lokals formuliert sein. Dem Gast ist diese Regelung bei der Reservierung mitzuteilen, er muss die Kenntnis der Klausel bestätigen.