E-Scooter, Drohnen und Cannabis: Auf dem Neumarkter Jura-Volksfest gelten neue Regeln

Der Neumarkter Stadtrat hat eine überarbeitete Verordnung für das Frühlings- und Volksfest erlassen. Damit reagiert die Stadt auf Entwicklungen, die sich bei den vergangenen Frühlingsfesten bzw. Volksfesten aufgetan hatten. Dazu gehört auch ein Problem mit Pfandflaschen.
Die Verordnung gilt ab August für die kommenden 20 Jahre. Das städtische Regelwerk spricht in der neuen Fassung ein Flugverbot für Drohnen aus. Auch ist es auf dem Festgelände nicht erlaubt, Cannabis zu konsumieren.
Mit dem E-Scooter in der Zeit des Festes über den Volksfestplatz zu fahren, ist ebenso verboten. Betteln und in aufdringlicher Weise Flaschen einzusammeln, verbietet die Verordnung außerdem.