Spanner filmte Mädchen im Neumarkter Schlossbad: Was das Bad dagegen tut und die Polizei rät

Von Wolfgang Endlein · 22. Juli 2024 um 16:33

Mut in einer unangenehmen Situation bewiesen zwei Mädchen im Neumarkter Schlossbad. Ein Mann hatte sie heimlich in der Umkleidekabine gefilmt. Die Minderjährigen handelten entschlossen. Einen ähnlichen Fall hatte es jüngst in Berching gegeben. Häufen sich die Fälle und was wird zum Schutz von Badbesuchern getan?

Für die Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren muss es ein Schock gewesen sein. Sie zogen sich gerade in einer Umkleidekabine des Schlossbades um, als sie ein Smartphone bemerkten. Ein Unbekannter hielt es über die Kabinenwand, um die beiden Mädchen zu filmen, wie die Polizei erklärt.

Sie ermittelt inzwischen, nachdem die beiden Mädchen den Mann angesprochen hatten und dieser geflohen war. Die Polizei sucht nach wie vor Zeugen des Vorfalls. Der mutmaßliche Täter wurde laut Polizei als etwa 1,70 Meter groß beschrieben, circa 25 Jahre alt, von kräftiger Statur und als südländischer Typ. Der Mann mit kurzem Kinnbart sei mit einem olivfarbenem Tanktop, einer kurzen schwarzen Hose, ledernen Badeschlappen, und einer dunklen Umhängetasche bekleidet gewesen.

Anzeige bei der Polizei erstatten

Die Jugendlichen hätten etwas Grundlegendes in einem solchen Fall richtig gemacht, sagt Polizeisprecher Martin Meier: „Unbedingt Anzeige erstatten“. Nur so bekomme die Polizei Kenntnis von derartigen Vorfällen und könne ermitteln.

Wie auch im Mai im Berchinger Erlebnisbad Berle. Damals hatte ein Unbekannter die Handy-Kamera unter der Kabinentür hindurch gehalten und eine nackte Frau aufgenommen. Die 26-Jährige hatte nach dem Handy getreten und der Unbekannte daraufhin die Flucht ergriffen.

Trotz dieser zwei Vorfälle binnen einiger Wochen: Derartiges geschehe im Einsatzbereich der Polizei Neumarkt relativ selten, sagt Meier. Über eine etwaige Dunkelziffer könne er nur spekulieren.

Es kommt aber nicht nur auf Betroffene und Polizei an, sondern auch auf die Badbetreiber. Wie schützen sie die Besucher? Im Schlossbad gelte ein generelles Foto- und Filmverbot, erklären die Stadtwerke Neumarkt. Das Personal sei sensibilisiert, auffällige Situationen nach Möglichkeit bereits im Vorfeld auszumachen. Dennoch gebe es ein Restrisiko – zumal in öffentlichen Einrichtungen mit vielen Besuchern wie einem Bad, sagen die SWN.

Überführen Überwachungskameras im Schlossbad den Spanner?

Im Fall der beiden Mädchen scheinen dem heimlichen Filmemacher die erlaubten Kameras im Ausgangsbereich des Bades zum Verhängnis geworden zu sein. Laut SWN gibt es Bilder des mutmaßlichen Täters. Diese habe man an die Polizei weitergeleitet.

Es handelt sich bei all dem um kein Kavaliersdelikt. Menschen unerlaubt in sehr persönlichen Lebensbereichen wie beispielsweise einer Umkleidekabine zu filmen, kann strafbar sein. Das Strafgesetzbuch (Paragraf 201a) ahndet dies je nach den Umständen des Einzelfalls mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Das betrifft nicht nur das Fotografieren, sondern auch das Verbreiten – nicht zuletzt im Internet.

Wer Opfer geworden ist, sollte Beweise etwa durch Screenshots sichern. Außerdem sollte er oder sie Anzeige erstatten, damit die Tat gemäß Paragraf 201a StGB verfolgt wird. Gegenüber Betreibern von Online-Plattformen hat man einen Anspruch auf Unterlassung, wenn dort von einem unerlaubt erstellte Fotos oder Videos veröffentlicht wurden.