680 Flächen – wenig Kontrolle: Sind Ausgleichsflächen im Landkreis Cham wirklich mehr wert?

Von Johannes Schiedermeier · 22. Juli 2024 um 19:00

Es gibt Ausgleichsflächen im Landkreis Cham, da gaukelt einem nicht einmal ein Schmetterling was vor. Nur 25 Prozent der Flächen, so schätzen Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) sind so, wie sie sein sollten.

Auch im Landkreis Cham liegt einiges im Argen. Die Ausgleichsflächen – eigentlich als ökologische Wiedergutmachung für Eingriffe in die Natur vorgesehen – sind nämlich nur so gut wie ihre Kontrolle.

680 dieser Ausgleichsflächen sind im Landkreis ausgewiesen. Mit enthalten sind Ankaufsflächen für den Naturschutz (wie die Regentalaue) und Flächen aus der Flurbereinigung. Die Flächen sind Teil einer guten Grundidee, einer Art Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft.

Ausgleich auf lange Sicht

In der Praxis heißt das: Wer der Natur Flächen beispielsweise durch Bebauung entzieht, muss einen ökologischen Ausgleich schaffen. Die Ausgleichsfläche darf aber nicht einfach nur gekauft werden, sie muss eine Aufwertung erfahren. Das gilt für die gesamte Dauer des Eingriffes in die Natur. Beispiel des Landratsamtes: Eine Windkraftanlage wird auf eine Betriebsdauer von 25 Jahren veranschlagt. So lange müsste auch die Ausgleichsfläche gepflegt werden. Wenn die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan verwirklicht, muss sie Ausgleichsflächen nachweisen, solange dort gewohnt wird.

Die Verantwortung und Durchführung liegt beim Verursacher. Wer den Eingriff genehmigt hat, muss auch die Schaffung und Pflege der Ausgleichsflächen kontrollieren. Auf unsere Anfrage teilt das Landratsamt mit, dass im Rahmen einer Baukontrolle auch deren Ausgleich geprüft werde. Nachprüfungen gebe es aber nur im Einzelfall.

Das heißt: Wenn sich jemand beschwert, wird auch mal nachgesehen. Doch wer sollte sich beschweren? „Man kann zwar nachsehen, auf welchen Flächen ein Ausgleich geschaffen werden muss. Aber niemand kann aus dem Ökokataster herauslesen, was dort eigentlich gefordert wurde“, sagt LBV-Geschäftsführer Markus Schmidberger. Dazu sagt das Landratsamt, dass die öffentlich einsehbaren Informationen durch das Landesamt für Umwelt festgelegt werden. Für Behörden und Gemeinden gebe es dann den erforderlichen Zugang mit den nötigen Informationen, um den Zustand der Ausgleichsfläche prüfen zu können.

Laut LBV sind einige Refugien vorgegaukelt

Geht es nach dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz, dann sind manche Schmetterlings-Refugien nur vorgegaukelt, andere sind schlechter als sie sein dürften und nur 25 Prozent der Flächen entsprechen den Vorgaben. Schlimmer noch: Manche Gemeinde hat den Überblick über ihre Ausgleichsflächen verloren, weil sie nach der Schaffung der Baugebiete ihren Ausgleich aus den Augen verloren hat. Grundlage für diese Behauptungen sind bayernweite Studien.

Ist das im Landkreis Cham auch so? „Wieso sollte es anders sein. Der Landkreis Cham ist nicht schlechter und nicht besser als andere Landkreise in Bayern. Solche Fälle sind flächendeckend dokumentiert“, sagt Schmidberger. Schlecht gepflegte Ausgleichsflächen gebe es auch im Landkreis Cham.

Aus dem Landratsamt kommt aber auch eine gute Nachricht: Seit Juni habe man eine Fachkraft in der Unteren Naturschutzbehörde eingestellt, die den Gemeinden beim Thema Ökoflächenkataster beratend zur Seite steht und die Eintragungen und Kontrollen für die Untere Naturschutzbehörde vornehmen soll. Nach welchem Konzept passiert das? Die Fachkraft solle, so Michael Gruber von der Pressestelle des Landratsamtes, die Gemeinden beim Thema Ökoflächenkataster fachlich unterstützen und bei der Umsetzung der Ausgleichsflächen beraten.

Meist betrifft es Gemeinden

Diese Flächen entstehen durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen für neue Wohnsiedlungen. Es handelt sich aber auch um Maßnahmen auf Gemeindeflächen, die über das sogenannte Ökokonto abgeglichen werden können. Dort kann die Gemeinde Punkte sammeln, indem sie Flächen aufwertet. Auf die Gültigkeit eines Bebauungsplanes hat es keine Auswirkungen, wenn die Flächen nicht geschaffen wurden, die im Eingriffsbebauungsplan oder im einem Ausgleichsbebauungsplan festgelegt worden sind, sagt die Untere Naturschutzbehörde. Allerdings gebe es eine rechtliche Verpflichtung für die Gemeinden als Träger der Planungshoheit.

Meist sind es die Kommunen, die Verantwortung für die Ausgleichsflächen tragen. Aber auch das Staatliche Bauamt (Straßenbau) und das Wasserwirtschaftsamt (bei wasserrechtlichen Vorhaben) sind für den Ausgleich in der Natur verantwortlich. Das Landratsamt prüfe die von ihm festgelegten Ausgleichsflächen auf ihre ökologischen Vorgaben hin. Dabei handle es sich um deutlich seltenere Fälle wie Einzelbauvorhaben, Abbauvorhaben und Erlaubnisse nach der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung.