Zaschkahof Burglengenfeld: Stadt hofft weiter auf Beseitigung des Schandflecks

Mauerreste und ein Dachstuhl sind mit Planen überspannt, Fensterrahmen mit Platten vernagelt, im Inneren der Ruine wachsen Sträucher und Bäume – meterhoch: Der Zaschkahof1bis 1b in Burglengenfelds Altstadt bietet unverändert ein desolates Bild. Auch ein Insolvenzverfahren hat an der Situation nichts Grundlegendes geändert. Trotzdem keimt Hoffnung.
Wie berichtet beabsichtigte die Bad Abbacher Ehwas Projekt- und Baulandentwicklungs-GmbH, Teile des Ensembles, das zu den vier Burglengenfelder Urhöfen zählt, in moderne Eigentumswohnungen zu verwandeln. Doch das Vorhaben ist aus verschiedenen Gründen gescheitert. Sie hier alle zu nennen, würde den Rahmen sprengen. Schon im November 2022 räumte der Projektentwickler ein, er könne seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen.
Nachbarn seit Jahren im Ungewissen
Das Insolvenzverfahren unter der Regie von Daniel Barth von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH mündete zwar nicht in einer Zwangsversteigerung, brachte aber bisher auch sonst keine Lösung, aus der man einen Neustart des Vorhabens unter anderer Regie ableiten könnte. Sicher ist nur: Das Grundstück am Zaschkahof ist nicht mehr Teil des Verfahrens.
Mangels Einigung unter den Beteiligten und mangels Kaufinteressenten wurde es nach Informationen der MZ im Oktober 2023 aus der Masse wieder freigegeben. Eigentümerin ist unverändert die Ehwas GmbH.
Die Stadt Burglengenfeld hat selbst genug Probleme. Zum Beispiel benötigt sie dringend weitere Kinderhäuser. Dazu fielen kürzlich wegweisende Entscheidungen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Nachbarn der Ruine scheinen die Hoffnung aufgegeben zu haben, dass es auf der Baustelle irgendwann doch vorwärts gehen könnte. Seit Jahren haben sie laut einer Umfrage vom Investor keine Informationen mehr erhalten. Müssen sich die Burglengenfelder dauerhaft mit dem trostlosen Anblick, den die Reste des historischen Gemäuers bieten, abfinden? Oder hätte nicht die Stadt Möglichkeiten und vielleicht sogar die Pflicht, auf eine Veränderung zu dringen?
Stadt: „Wir haben eine wachsames Auge“
Pressereferentin Ulrike Pelikan-Roßmann holte bei den zuständigen Stellen eine Stellungnahme ein. Darin heißt es unter anderem: Weil der Zaschkahof Bestandteil des kulturhistorischen Erbes und daher schützenswert sei, „haben wir als Stadt stets ein wachsames Auge, was dort vor sich geht“. Seit „einigen Wochen“ befinde man wieder im Gespräch mit dem Eigentümer, um mit ihm die „Problemstellen“ zu erörtern und um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Man sei also bestrebt, ihn bei der Fortführung der geplanten Aktivitäten zu unterstützen.
Da die Gesprächsbasis „gut“ sei, sei man „vorsichtig optimistisch“, dass es doch noch gelingen werde, den „Schandfleck“ am Zaschkahof zu beseitigen und einer „finalen altstadtgerechten Bebauung zuzuführen“, berichtet Pelikan-Roßmann. Wann dies eventuell gelingen könne, sei freilich aktuell nicht absehbar.
Investor: Rechtliche Fragen noch immer nicht ungeklärt
Der Eigentümer scheint indes resigniert zu haben. Zu den Personen, die die geplanten Wohnungen kaufen wollten – und dafür nicht unerhebliche Vorauszahlungen geleistet haben, hatte er nach eigenen Angaben schon länger keinen Kontakt mehr. Gegenüber der MZ räumte er ferner ein, bestimmte rechtliche Fragen, die vor ein paar Jahren mit ursächlich für die Einstellung der Arbeiten gewesen seien, harrten nach wie vor einer Klärung.
Die Ehwas GmbH sei, so betont der Unternehmer weiter, nach wie vor insolvent – und damit nicht in der Lage, die Verträge mit den Käufern der Eigentumswohnungen rückgängig zu machen.
Zu hohe Hypothek am Grundstück
Deren Ansprüche sind es wohl auch, die bisher jeden potenziellen neuen Investor davon Abstand nehmen ließen, das Grundstück zu erwerben. Der Insolvenzverwalter soll nach Informationen der MZ sogar bereit gewesen sein, das Areal für einen symbolischen Preis nahezu zu verschenken – und trotzdem habe sich kein Kaufinteressent gefunden. Dem widerspricht Daniel Barth allerdings entschieden. Nicht er, sondern die Grundpfandgläubiger würden den Verkaufspreis bestimmen.
Ob vielleicht die Stadt irgendwann ihren Hut in den Ring wirft? Der Geschäftsführer von Ehwas hält auch das für ausgeschlossen. Die Kommune habe ja das gleiche Problem wie er – nämlich kein Geld. Die Frage, welche sonstigen Lösungsvorschläge es gebe, beantwortete der Unternehmer mit vier Worten: „Ich weiß es nicht.“ Die Situation sei zu vertrakt.
„Wegschieben“ ist keine Option
Die Gebäudereste zu beseitigen und auf diese Weise wenigstens eine gewisse Ordnung herzustellen, ist nach Auffassung des gescheiterten Projektentwicklers keine Option. Dadurch ginge seinen Worten zufolge das Recht verloren, an derselben Stelle wieder Häuser zu errichten.
Rechtsanwalt Barth teilte unterdessen mit, das Insolvenzverfahren der Gesellschaft Ehwas laufe weiter. Er und sein Team prüften, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gebe, die Ansprüche der Gläubiger wenigstens teilweise zu erfüllen. Erst mit dem Schlussbericht, der bei Gericht eingereicht wird, und der folgenden Anordnung ende das Verfahren. Ein Termin könne hierfür heute noch nicht genannt werden.
(Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version dieses Textes hieß es, die Freigabe eines Grundstücks aus der Insolvenzmasse, sei „eher selten“. Laut Insolvenzverwalter Daniel Barth ist dies falsch. Er korrigiert: „Die Freigabe von Grundstücken ist ein normaler Vorgang im Rahmen des deutschen Insolvenzrechts. Wenn ein Vermögensgegenstand die Insolvenzmasse und somit die Gläubigergemeinschaft – wie hier das Grundstück mit den maroden, einsturzgefährdeten Bauten – bedroht, ist die Freigabe angezeigt.“)