Forderungen gegen Gemeinde Wenzenbach? Neue Eskalationsstufe am Roither Berg

Von Rainer Wendl · 5. Juli 2024 um 17:00

Das Heiz-Drama um den Roither Berg in Wenzenbach (Landkreis Regensburg) hat auch eine juristische Komponente, deren Folgen für die Gemeinde sehr unangenehm sein könnten.

Die immer noch ungelöste Heizproblematik im Wenzenbacher Neubaugebiet Roither Berg mag im Hochsommer nicht das drängendste Thema sein. Im Windschatten dieser seit bald fünf Monaten andauernden Hängepartie läuft jedoch eine juristische Auseinandersetzung zwischen den Projektentwicklern und der Gemeinde, deren Folgen noch viel weitreichender sein könnten als der Ärger über kalte Wohnungen. Setzt sich dabei die Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH als Klägerin durch, drohen der Gemeinde beträchtliche finanzielle Einbußen.

Der Geschäftsführer der genanten GmbH heißt Richard Renner, bis Mai 2022 hatte auch Jochen Stierstorfer diese Funktion inne. Stierstorfer wiederum ist bekannt als Geschäftsführer der Energieversorgung Wenzenbach GmbH (EVW), deren Insolvenz im Februar der Ausgangspunkt des Heiz-Dramas war.

Lauter Schwarzbauten?

Derlei Verwerfungen waren noch nicht absehbar, als die Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH in Person von Renner und Stierstorfer vor zehn Jahren einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abschloss. Inhalt: Die Entwicklungsgesellschaft sorgt in dem Neubaugebiet für infrastrukturelle Maßnahmen wie Kanal- und Straßenbau und übergibt diese kostenfrei an die Gemeinde.

Spätestens 2019 aber war es vorbei mit der Harmonie der beteiligten Parteien. Wegen Unstimmigkeiten bezüglich der Ausgleichsflächen erhob Stierstofer Popularklage, und brachte damit einen gewaltigen Stein ins Rollen.

In der Folge erklärten nämlich der Bayerische Verfassungsgerichtshof (2020) sowie zwei Jahre später der Verwaltungsgerichtshof den 2015 aufgestellten Bebauungsplan samt Grünordnungsplan für den Roither Berg für verfassungswidrig beziehungsweise unwirksam.

Weil diese Situation bis heute anhält, sahen sich Renner und seine Anwälte zum Handeln gezwungen. „Bedauerlicherweise hat es die Gemeinde versäumt, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Laut Verfassungsgericht haben sämtliche mit dem Bebauungsplan in Verbindung stehende Baumaßnahmen und Verträge keine rechtliche Grundlage mehr“, sagt Renner.

Gemäß dieser Argumentation wären nicht nur die am Roither Berg entstandenen Häuser de facto als Schwarzbauten zu sehen. Von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft wird darüber hinaus ein Rückübertragungsanspruch für die der Gemeinde gratis zur Verfügung gestellten Verkehrsflächen geltend gemacht. Sollte dies nicht möglich sein, steht nach Ansicht von Renner und seinen Anwälten ein Ausgleich für sämtliche geleisteten Erschließungskosten und die Verkehrsgrundstücke des gesamten Baugebiets im Raum.

Quasi als Warnschuss für die Gemeinde ist eine bereits eingereichte Klage zu werten, über die am 20. September am Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt werden wird. Hier geht es exakt nach dem beschriebenen Schema um eine Rückabwicklung. Der Streitwert liegt in diesem Fall zwar bei lediglich 7500 Euro, weil nur etwa fünf Meter Straße Gegenstand der Klage sind.

„Vorsätzliche Lethargie“

Die gleiche Rechtslage bezieht sich nach Überzeugung der Kläger aber auf sämtliche Infrastrukturmaßnahmen am Roither Berg – und da sind die Dimensionen deutlich anders. „Bei den Erschließungskosten reden wir über einen zweistelligen Millionenbetrag“, beziffert Renner das Ausmaß und verteidigt zugleich sein Vorgehen: „Das, was hier passiert, ist die Konsequenz des verfassungswidrigen Bebauungsplans und der vorsätzlichen Lethargie der Gemeinde. Die Konsequenzen, die uns auf Grund dieses Handelns treffen, müssen wir abwehren.“

Wenzenbachs Bürgermeister Sebastian Koch bemüht sich zunächst, gelassen auf diese Vorwürfe zu reagieren: „Ein Baugebiet wie der Roither Berg geht mit gigantischen Verkaufserlösen einher. Diese waren nur aufgrund der vorgelagerten Investitionen in die Erschließung möglich. Deshalb überrascht mich der Vorstoß“, meint er.

Dennoch ist er verärgert über das Vorgehen von Renner und auch Stierstorfer und bringt dies auch zum Ausdruck. Er bescheinigt den Genannten eine „ausladende Klagehistorie“ und stellt fest: „In unserem Rechtsstaat kann jeder so viel streiten und prozessieren kann, wie er es für sich und sein Leben erstrebenswert hält.“ Ihm als Bürgermeister erscheine es jedoch sachdienlicher und gegenüber dem Verwaltungsgericht auch deutlich respektvoller, „so etwas dort austragen, wo es hingehört – und das ist der Gerichtssaal“.

Bei der Gegenseite verfängt der Hinweis auf die „gigantischen Verkaufserlöse“ allerdings überhaupt nicht. Hier verweist man darauf, dass in der Vergangenheit jeglicher Gewinn in den Erhalt der EVW-Anlagen geflossen sei. Bis zur Insolvenz, dem anderen großen Problem am Roither Berg.