Droht dem Döner das Aus? Türkische Erzeugergemeinschaft will Schutz auf EU-Ebene

Eine türkische Erzeugergemeinschaft will den Döner auf EU-Ebene schützen lassen. Doch sollten deren detaillierte Vorgaben umgesetzt werden, droht vielen Kebab-Imbissen in Bayern das Aus. Der Gaststättenverband Dehoga geht dagegen vor.
Wer den Döner erfunden hat, ist keine leicht zu beantwortende Frage. Die einen sagen, der türkische Gastarbeiter Kadir Nurman habe das erste Fladenbrot mit Fleisch, Gemüse und Joghurtsoße in den 70ern in Berlin befüllt. Doch auch Iskender Efendi aus der türkischen Stadt Bursa wird von manchen als Erfinder des allseits beliebten Snacks genannt. Egal wem man glaubt: Dem Döner, wie er in Bayern seit Jahrzehnten gegessen wird, droht das Aus.
Denn die Internationale Döner-Föderation mit Sitz in Istanbul will das belegte Fladenbrot bei der EU schützen lassen. Die Inhaltsstoffe und die Zubereitung sollen künftig im Register der „garantiert traditionellen Spezialitäten“ eintragen werden.
Dehoga legt Einspruch ein
Das Problem: Nimmt die EU den Istanbuler Antrag an, müsste jeder Imbiss in Deutschland sich haargenau an die sehr detaillierten Vorgaben der türkischen Erzeugergemeinschaft halten – und die stimmen nicht mit den Gepflogenheiten in Deutschland überein. Im schlimmsten Fall dürfte sich ein Döner dann nicht mal mehr so nennen, ohne dass der Imbiss eine Klage riskiert.
Doch noch hat sich der letzte Fleischspieß nicht ausgedreht: Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat bei der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Einspruch eingelegt. „Wenn dem Antrag vom 24. April 2024 stattgegeben würde, hätte das gravierende Konsequenzen für gastronomische Betriebe wie Verbraucher“, erklärt dazu der bayerische Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert unserer Zeitung. „Die Folgen wären notwendigerweise neue Bezeichnungen für Döner-Gerichte, damit verbundene Unklarheiten und Intransparenz, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten. Dabei geht es explizit nicht um die Frage von Qualitätsstandards, sondern darum, was in Deutschland unter einem Döner zu verstehen ist.“
Denn in Deutschland würden andere Zutaten verwendet und andere Herstellungsweisen genutzt, als die, die im Istanbuler Antrag genannt würden, betont Geppert. „Was hierzulande unter einem ‚Döner‘ beziehungsweise einem ‚Döner Kebab‘ zu verstehen ist, beschreiben klar und detailliert die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Diese Anforderungen sind in Deutschland gelernt, akzeptiert und beliebt.“
Doch dass es auch so bleibt, ist ungewiss. Nachdem der Zeitraum, um Einspruch einzulegen, mittlerweile abgelaufen ist, hat nun die EU zu entscheiden. Ausgang offen.