Neumarkter Gastronom wollte Koch aus der Ukraine anstellen – und hätte sich fast strafbar gemacht

Von Eva Gaupp · 1. Juli 2024 um 11:37

Mitarbeiter für Küche und Service zu finden, ist extrem schwer. Um so mehr hat sich ein Gastronom aus dem Landkreis Neumarkt gefreut, als er einen gelernten Koch auf Arbeitssuche kennengelernt hat. Doch der stammt aus der Ukraine. Fast hätte sich der Gastronom deshalb strafbar gemacht.

Seit Monaten springt der Gastronom, der aus Sorge vor etwaigen juristischen Konsequenzen lieber anonym bleiben möchte, selbst in der Küche ein, um die Personallücke zu füllen. Eine extreme Belastung. „Und ohne Perspektive, ich habe es aufgegeben, Stellenanzeigen zu schalten.“

In die Küche geschnuppert

So schien der junge Mann aus der Ukraine ein Glücksfall zu sein: Ein gelernter Koch mit Spaß an seinem Beruf und dem Ehrgeiz, sich in der gehobenen Gastronomie weiterzuentwickeln. Über Bekannte kam der Kontakt zustande, man fand sich sympathisch, kam trotz seiner kargen Deutsch- und Englisch-Kenntnisse gut miteinander zurecht. Der Ukrainer blickte dem Küchenteam ein paar Tage über die Schulter und er machte sich schon eifrig Notizen, um zu lernen und sein Deutsch zu verbessern.

Man wurde sich einig: Der Ukrainer bekam einen Arbeitsvertrag, wurde über den Steuerberater bei der Sozialversicherung angemeldet, erhielt eine Steuer-ID. Ihm wurde dadurch automatisch eine Krankenkasse zugewiesen, er suchte sich eine kleine Wohnung und wurde im Einwohnermeldeamt vorstellig. Auch die notwendige Qualifizierung nach dem Infektionsschutzgesetz für Mitarbeitende in der Gastronomie bestand er Dank einer Freundin, die übersetzte.

Jetzt fehlte nur noch ein Bankkonto. Nach all der deutschen Bürokratie eigentlich ein Klacks. Sollte man meinen. Doch die Angestellten der Bank waren die ersten, die nach dem Aufenthaltstitel des ukrainischen Staatsbürgers fragten.

Zum Glück – denn so kam heraus, dass sich der junge Mann – ohne dass er und der Gastronom es wussten – illegal in Deutschland aufhielt. Er war schon vor dem Krieg nach Tschechien ausgereist und sein Aufenthaltstitel galt nur für dort. Insofern hätte er sich als Tourist maximal drei Monate lang in der Bundesrepublik aufhalten dürfen. „Ohne dass ich es wusste, hätte ich mich um ein Haar strafbar gemacht“, sagt der Gastronom immer noch bestürzt.

„Arbeiten darf man in Deutschland nur mit einem deutschen Aufenthaltsdokument“, bestätigt Lothar Kraus, Sachbereichsleiter im Landratsamt für den Bereich Personenstandswesen. „Sonst ist es Schwarzarbeit.“ Tatsächlich gebe es immer wieder solche Situationen, etwa mit Personen aus dem Kosovo, die zuletzt in Italien, oder Vietnamesen, die in Tschechien oder Polen gelebt hätten.

Allen Arbeitgebern rät Kraus: „Immer zuerst nach dem Aufenthaltstitel fragen und sich zeigen lassen.“ Bei Zweifeln dürfe sich der Arbeitgeber gerne an die Ausländerbehörde des Landkreises wenden.

Aber es gebe eine Lösung für solche Fälle – eine Lösung, die inzwischen auch der ukrainische Koch in Prag bei der deutschen Botschaft angestoßen hat: Er muss ein Einreisevisum beantragen. Dann wird die Agentur für Arbeit eingeschaltet. Dabei handle es sich um ein Standardverfahren – das Visumverfahren jedoch könne sich durchaus hinziehen, sagt Lothar Kraus aus Erfahrung.

Unter gewissen Voraussetzungen sei es für Ausländer auch möglich, einen „Daueraufenthalt EU“ zu erhalten, wenn sie sich mindestens fünf Jahre innerhalb der Europäischen Union aufgehalten haben. Der deutsche Aufenthaltstitel sei dann an einen Job geknüpft. Innerhalb von 90 Tagen müsse der Betroffene seinen Lebensunterhalt verdienen.

Ausbildung nicht anerkannt

Auch wenn die Politik fordert, mehr Fachkräfte aus dem Ausland auf den deutschen Arbeitsmarkt zu bringen, gestalte sich das in der Realität nicht ganz so einfach, sagt Kraus. Eine Fachkraft definiert sich über eine qualifizierte Ausbildung – doch die deutsche duale Ausbildung existiere so im Ausland nicht. Deshalb müssten Menschen aus anderen Ländern oft Teile der Ausbildung nachholen.

Jetzt hofft der Gastronom aus dem Landkreis, dass am Ende doch noch alles gut ausgeht. Allerdings stellt er sich auch die Frage, wie der Koch alle behördlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen konnte – ohne ein gültiges Bleiberecht.

„Er hätte Steuern zahlen können, aber arbeiten durfte er nicht. Das ist doch verrückt.“ Vielen Ausländern werde vorgeworfen, sie lägen dem deutschen Sozialsystem auf der Tasche. „Das wollte er nie, er wollte arbeiten.“

Dreimal sei er bereits in Polizeikontrollen gekommen, und auch da sei offenbar nie aufgefallen, dass der Ukrainer inzwischen illegal in Deutschland lebe, erzählt der Gastronom weiter. Deshalb stelle er sich zudem die Frage, wie viele Migranten sich in Deutschland illegal aufhielten.

„Wenn nicht-deutsche Staatsbürger einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden, dann umfasst diese Kontrolle immer oder im Besonderen auch deren ausländerrechtlichen Status“, sagt hingegen der Pressesprecher der Neumarkter Polizei, Martin Meier. Wie solche Kontrollen konkret ablaufen, darüber könne er keine weitere Auskunft geben. Jedoch sei es kein Geheimnis, dass mit einer Kontrolle auch ein Abgleich des Ausländerzentralregisters oder gegebenenfalls eine Überprüfung von Fahndungsbeständen einhergingen.

Derweil hofft der Gastronom, dass der junge Ukrainer in Prag weiterkommt und am Ende doch bei ihm in der Küche arbeiten kann. „Vielleicht hilft es ihm ja, dass er schon einen Arbeitsvertrag vorlegen kann.“