Was steckt hinter den neuen Antennen auf einem Wohnhaus in Cham-West?

„Mit uns hat vorher keiner geredet. Wir wussten nichts, bis der Kran kam. Erst dachten wir, dass der alte Mast ersetzt wird. Als wir dann dieses riesige Ding gesehen haben, sind wir schon erschrocken“, sagt ein Mieter des Hauses, auf dessen Dach die Antenne vier Tage lang aufgesetzt worden war. Auch in der Nachbarschaft ist man verunsichert bis angesäuert. Was steckt hinter den neuen Anbauten?
Die Verärgerung und die Anfragen sind inzwischen auch bei Bürgermeister Martin Stoiber angelangt. Der zuckt die Schultern und hat inzwischen zwei Sitzungen von Bauausschuss und Stadtrat genutzt, um den Bürgern eine Botschaft zu übermitteln: Bei den Dachaufsetzern der Telekom handle es sich um privilegierte Bauvorhaben. Eine Zustimmung der Kommune sei deshalb nicht notwendig.
„Mit uns redet keiner!“
So sind auch die restlichen Betroffenen außen vor geblieben, ohne jede Diskussion. Bei den Mietern wird die Sache dadurch verschärft, dass das Haus seit einiger Zeit zum Verkauf steht. Einer der Mieter sagt resigniert: „Mit uns muss niemand mehr reden, wir werden eh verkauft. Vielleicht sind wir das ja schon.“ Eine andere Mieterin will sich lieber nicht äußern, weil „das nur Ärger bringt“.
Der Noch-Hausbesitzer reagiert äußert ungehalten auf die Recherchen. Er erteilt der Redaktion Hausverbot und wird laut: „Das geht niemanden was an. Da wird nur Blödsinn geredet.“ Man habe nicht einmal Kontakt mit der Telekom gehabt vor der Erneuerung der Antenne.
Höhere Anforderungen – mehr Mast
In der Nachbarschaft sieht man das naturgemäß alles anders. „Da wird Geld auf unsere Kosten gemacht und unsere Häuser verlieren an Wiederverkaufswert. Natürlich sind wir betroffen“, sagt eine Hausbesitzerin. Dr. Markus Jodl, Sprecher der Telekom in München, hat unsere Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Wieso ist der Mast samt Anbauten so groß geraten? Jodl erklärt, dass der Mast im Rahmen des allgemeinen Netzmodernisierungsprogrammes im Mobilfunk der Telekom mit neuen Hardwaretechniken versehen worden sei. Hierzu sei aus statischen Gründen auch ein neuer Mastträger notwendig geworden.
Die Anlieger und Mieter hatten sich zuvor mit den Arbeitern auf der Straße unterhalten, die die neue Technik in vier Stockwerken Höhe auf das Dach des Wohnhauses in Cham-West gesetzt haben. Der Mast, so die Auskunft, sei bereits ausgelegt für autonomes Fahren. Das ist falsch, sagt der Pressesprecher. Der Standort sei bereits vorher auf 2100 Megahertz ausgelegt gewesen. Er sei lediglich um weitere Frequenzbänder erweitert worden, um der erhöhten Nachfrage nach Datennutzung gerecht zu werden. Zudem wird die naheliegende Bahnlinie besser versorgt.
„Das ist Standard“
Die Bewohner führen außerdem an, dass die Bauarbeiter den großen Aufbau als „sehr ungewöhnlich für ein Wohngebiet“ bezeichnet hätten. Auch das sei falsch, sagt Jodl. „Wir haben im städtischen Umfeld ausschließlich Dachträger-Standorte. Der Standort ist Standard. Davon gibt es Tausende in Deutschland. Wir brauchen solche Standorte um dem Wunsch der Menschen nach flächendeckender Mobilfunkversorgung nachzukommen.“
Der Telekomsprecher bestreitet auch, dass die umliegenden Häuser an Wert verlieren könnten, wegen der Antenne in der Nachbarschaft. Dazu Jodl: „Immobilien verlieren an Wert, wenn es keine oder nur eine schlechte Mobilfunkversorgung dort gibt. Es gibt nur sehr wenige Menschen, die heute auf ein Handy verzichten wollen – privat und beruflich.“
Grenzwerte eingehalten
Auf die Frage, welche Auswirkungen solche Masten und ihre Anbauten auf die Nachbarschaft haben und wie sich diese Auswirkungen durch die neuen Anbauten verändern, verweist Jodl auf die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. Die Mobilfunksende- und -empfangsanlage besitze eine immissionstechnische Freigabe. Dabei handle es sich um eine Art Antennen-TÜV, der sicherstelle, dass der Standort die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Die Pressestelle der Bundesnetzagentur zitiert zu diesem Thema ihren Vizepräsidenten Dr. Wilhelm Eschweiler: „Die Bundesnetzagentur überprüft die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit und veröffentlicht ihre Messungen im Internet. Die Grenzwerte müssen auch bei 5G eingehalten werden. Behördliche Überwachung und Transparenz der Ergebnisse werden die Akzeptanz der Bevölkerung in die neue Technologie weiter stärken."
Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass es keine Langzeiterfahrungen mit den Auswirkungen der festgelegten Grenzwerte gibt. Der Bund hat die ersten 5G-Frequenzen erst 2019 versteigert.
Dazu erläutert die Verbraucherzentrale: Mit 5G habe sich an der Strahlenbelastung zunächst wenig geändert. Die für 5G genutzten Mobilfunkfrequenzen seien größtenteils dieselben wie für 4G und vorher bereits für andere Zwecke eingesetzt worden.
Handy strahlt am stärksten
Die Strahlungswerte einzelner Antennen in einem bestimmten Umkreis können für jede Antenne ab zehn Watt Leistung bei der Kommune eingesehen werden. Die Warnung der Verbraucherschützer geht in eine andere Richtung: „Die stärkste Strahlung geht von nah am Körper genutzten Smartphones aus. Hier gilt der Grundsatz: Verdoppeln Sie den Abstand, so verringert sich die Strahlung auf ein Viertel. Deshalb sollten Sie auf einen möglichst großen Abstand zwischen Kopf und Smartphone achten.“