Brutaler Angriff im Nox in Regensburg endet mit Freispruch und vielen Fragezeichen

Von André Baumgarten · 20. Juni 2024 um 19:00

Vor gut einem Jahr wird ein Soldat in dem ehemaligen Club am Domplatz in Regensburg schwer verletzt. Die Suche nach dem Täter endet am Amtsgericht sehr abrupt, könnte für eine Zeugin aber ein Nachspiel haben.

Blutüberströmt wird ein Zeitsoldat Anfang Juni 2023 in eine Klinik eingeliefert. Im Club Nox am Domplatz will der 24-Jährige von Türstehern brutal geschlagen worden sein. Mit den Schuhen sollen sie auch auf den Kopf eingetreten haben. Er erlitt schwere Verletzungen, die gut dokumentiert wurden. Einen Schuldigen gibt es am Ende aber nicht – das Jugendschöffengericht sprach gestern einen 21-Jährigen frei, den eine Kollegin einst belastet hatte. Im Prozess warf nicht nur diese Zeugenaussage mehr als eine Frage auf.

„Die sind wie Tiere auf mich draufgegangen“, schilderte der Geschädigte im Zeugenstand. Wo er wohnt, wollte der 24-Jährige nicht preisgeben – zu groß scheint seine Angst, dass ihm „sonst was passieren könnte“. Er sei mit Freunden feiern gegangen, erinnert er sich. Er sei auf die Toilette gegangen und angerempelt worden. Direkt danach seien Schläge auf ihn eingeprasselt. Als er einen der vermeintlichen Türsteher zu erkennen glaubte, habe er ihn zur Rede stellen wollen – kurz danach fand er sich am Boden wieder. „Das ist nicht menschlich, mit zehn Leute auf einen draufzugehen – wegen gar nix“, wie der 24-Jährige betonte.

Den jungen Mann, der rechts von ihm neben Strafverteidigerin Stephanie Bauer saß, konnte der Geschädigte nicht identifizieren – den Angeklagten schloss er sogar eher als Täter aus. Selbiges tun vor Gericht auch seine Begleiter, ebenfalls Soldaten. Als „Riesen-Tumult“ beschrieben die, was sich an jenem Sonntagmorgen im Nox abgespielt hatte. „Das war alle gegen einen“, sagte einer. „Der war danach ziemlich demoliert.“ Dass die Angreifer wohl Türsteher waren, schlossen sie aus der dunklen Bekleidung. Zudem hätten einige „Quarzhandschuhe getragen“, was das Opfer hingegen bestritt.

Arbeitete der Angeklagte als Türsteher oder nicht?

Zusammengefasst: Ein Gast wird in der Nacht zum 4. Juni 2023 schwer verletzt, muss sogar ins Krankenhaus – und niemand will etwas gesehen haben? Anwältin Bauer betonte, dass ihr Mandant „aus allen Wolken gefallen“ sei, als die Akten kamen. „Nein“, antwortete der 21-Jährige klar und deutlich, als ihn der Richter fragte, ob er Türsteher sei oder jemals als solches oder Security gearbeitet habe. Dasselbe sagte dann der Betriebsleiter des Club Nox, der mittlerweile unter anderem Namen firmiert. Ohnehin habe er nur zwei Türsteher am Einlass gehabt. Oftmals hätten Veranstalter, die den Club buchten, eigene Sicherheitsleute gehabt.

Doch diese beiden Aussagen standen konträr zu dem, was eine Studentin aussagte. „Er war immer an der Kasse neben mir“, schilderte sie. Völlig sicher war sie sich am Ende aber nicht, ob er in jener Nacht auch da war. „Ich glaube schon.“ Auch eine weitere Mitarbeiterin gab an, dass der Angeklagte ein Kollege und Türsteher im Nox war. Er habe Ausweise kontrolliert und entschieden, wer rein kommt und wer nicht. Und genau diese junge Frau war es, die den 21-Jährigen aus dem Landkreis überhaupt vor Gericht brachte. Sie hatte ihn in ihrer Aussage bei der Polizei offenbar schwer belastet.

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Ihr Interesse am Prozess vor dem Schöffengericht hingegen wirkte zunächst gering – denn sie erschien einfach nicht zum Termin. Es musste eine Polizeistreife ausrücken, um die Zeugin ins Justizgebäude zu fahren. Dort wiederholte sie weitestgehend das, was sie schon bei der Polizei ausgesagt hatte. Beispielsweise, dass der Geschädigte ihr den Angeklagten damals als Täter gezeigt hätte – was der Soldat vor Gericht aber klar verneinte.

Falschaussage? Zeugin droht ein Strafverfahren

Nach ihrer Aussage endete der Prozess abrupt, ohne die Polizisten anzuhören, die vor dem Sitzungssaal warteten. Das Gericht folgte den Freispruch-Anträgen von Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigerin. Es sei nicht festzustellen, dass der Angeklagte der Täter war. Was die Hauptbelastungszeugin ausgesagt habe, sei mit den Angaben der anderen Zeugen nicht in Einklang zu bringen. Weil die Widersprüche „mit Vergessen oder Versehen“ nicht erklärbar seien, könne man ihr nicht glauben. Auch das Wort Belastungseifer fiel.

„Es drängt sich ein bisschen auf, dass sie sich vielleicht nur ein bisschen wichtig machen wollte“, sagte der Vorsitzende Richter klar. Die Staatsanwältin kündigte im Plädoyer eine Prüfung an, ob daher ein Verfahren gegen diese Zeugin eingeleitet wird.