Wer darf über die Sinzinger Radbrücke? Seniorenbeirat fordert rechtssichere Übersicht

Auf den ersten Blick scheint die Sache eindeutig: Am Weg zur Sinzinger Rad-und Fußgängerbrücke (Lkr. Regensburg) prangt ein Schild, das die Überquerung zusätzlich zu Fußgängern und Radlern für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor freigibt. Diese Beschilderung lässt bei Wilfried Süß aber noch eine Menge Fragen offen.
Die zentrale lautet für ihn: „Für wen ist die Brücke eine zusätzliche Chance und wer wird ausgeschlossen?“ Er pocht auf Inklusion, auf eine explizite Freigabe der Brücke etwa für vierrädrige Leichtfahrzeuge für Menschen mit Behinderung oder Senioren. Bei den Kommunen sieht man keine Notwendigkeit für explizite Erlaubnisse.
Gefährte ohne Zulassungspflicht erlaubt
Für Sinzings Bürgermeister Martin Brix ist die Frage, wer denn nun alles über die Brücke fahren darf, klar: „Das ist eindeutig nach der Beschilderung.“ Kurz gefasst: Gefährte mit Versicherungstaferl haben grünes Licht, alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge dürfen nicht auf die Brücke. Von der Stadt Regensburg hat Süß auf Anfrage eine entsprechende Auskunft erhalten. Andreas Nutz, Sachgebietsleiter Bautechnik an der Sinzinger Verwaltung, umschreibt die Regelung hemdsärmelig: „Wir haben die Geh- und Radwegbrücke mit der Stadt Regensburg gebaut, um allen Verkehrsteilnehmern, die nicht über die Autobahnbrücke fahren dürfen, die Möglichkeit zu geben, nach Sinzing zu kommen.“ Wer nicht die A3 benutzen darf, fährt über die Radbrücke.
Süß befürchtet Bußgelder für Senioren
Die Informationen sind Süß, Mitglied im Seniorenbeirat, nicht detailliert und nicht rechtssicher genug. Er möchte auf der Homepage des Beirats eine verlässliche Übersicht bieten. Das Süß’sche Schreckensszenario: Ein Rentner oder eine Person mit Behinderung kauft sich ein vierrädriges Elektro-Wäglein mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und muss dann eine Strafe zahlen, weil eine Brückenüberfahrt mit dem Modell von der Bußgeldstelle doch als unzulässig eingestuft wird.
Was ist mit E-Cargo-Bikes? Was ist mit leichten Motorfahrzeugen, wie sie etwa von Paketzustellern vermehrt genutzt werden? Süß fordert, dass Regensburg und Sinzing rechtlich verbindlich die Benutzungserlaubnis der Brücke für solche Fahrzeugtypen erweitern. Brix sieht dazu nur eine Möglichkeit: die Beauftragung eines Verkehrsjuristen zur Erstellung einer Abhandlung, welche Fahrzeugtypen und Modelle nun hier verkehren dürfen und welche nicht. „Aber das mache ich nicht“, sagt Brix. „Es ist nicht Aufgabe von Kommunen, für jeden Sonderfall eine Entscheidung zu treffen.“ Die Kosten würden in die Tausende gehen. Selbst Süß ist ein solcher Betrag des Guten zu viel.
„Geht um Handvoll Leute“
„Es geht um eine Handvoll Leute“, räumt der ehemalige Inklusionsbeauftragte ein. Süß will aber für jede einzelne Person mit Behinderung, bei der ein Hauch von Unsicherheit herrscht, kämpfen. Laut Bürgermeister Brix gibt es nicht einmal diese Handvoll verunsicherter Bürger in der Gemeinde. „Es gibt null Beschwerden“, sagt er. Für die Bevölkerung sei die aktuelle Beschilderung keinerlei Problem. Der Bürgermeister wertet Süß’ Initiative als Bestreben eines Einzelnen. „Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.“
Für Süß bleiben Zweifel
20 Stunden, schätzt Andreas Nutz, hat er mit der Thematik zugebracht. Ob es andere Möglichkeiten der Beschilderung gibt, ob man die Nutzungsberechtigung griffiger formulieren kann, hat er mit Fachstellen und Kollegen besprochen – und schlussfolgert: „Es gibt keine Lösung, es ist korrekt und ordentlich beschildert.“
Wilfried Süß räumt ein: „Die Beschilderung entspricht der Straßenverkehrsordnung. Die Straßenverkehrsordnung hat aber nicht Schritt gehalten mit der Fahrzeugentwicklung.“ Dieses Dilemma müssen Kommunen lösen. Zufrieden mit den aktuellen Auskünften gibt er sich nicht. „Sie müssen Farbe bekennen“, sagt Süß. „Es bleibt ein Zweifel.“
