Nach Unfällen: Dürfen trauernde Verwandte einfach Kreuze am Straßenrand aufstellen?

Jemand verabschiedet sich morgens von seiner Familie, ohne jemals wieder zurückzukehren. Was zurückbleibt ist eine Gedenkstelle neben dem Randstreifen. Auch im Landkreis Cham säumen Unfallkreuze die Straßenränder. Eine offizielle Zahl gibt es nicht. Für die Hinterbliebenen sind sie nach Ansicht von Psychologen eine wichtige Form der Trauerarbeit. Behörden müssen aber zuvor einige Sicherheitsfragen klären.
Offiziell müssen Unfallkreuze am Straßenrand genehmigt werden. Formaljuristisch handelt es sich bei ihnen um eine „Sondernutzung am Straßenrand“. Dies geschieht in Absprache mit der für die Straße zuständigen Behörde. Für die Kreisstraßen ist das der Landkreis Cham. Für den Bereich neben den Bundes- und Staatsstraßen ist das Staatliche Bauamt Regensburg zuständig.
Laut Fabian Koller, Pressesprecher des Landratsamtes Cham, sollten betroffene Angehörige immer zuerst das Gespräch mit dem Straßenbaulastträger – bei Kreisstraßen ist das der Landkreis – suchen. Im Vordergrund stehe der Schutz der Verkehrsteilnehmer. „Jedes Kreuz und jedes Licht stellt eine Ablenkung dar und ist zumindest eine abstrakte Gefahr im Verkehr“, erklärt Koller auf Anfrage. Der Seitenraum der Straße müsse „fehlerverzeihend“ gehalten werden.
Vonseiten des Landratsamtes habe man bei diesen Sicherheitsbestimmungen vor allem Zweiradfahrer im Blick. So könnte sich etwa ein stürzender Motorradfahrer an einem Straßenkreuz erheblich verletzen oder ein Kreuz beim Touchieren zum Geschoss werden. „Massive Hindernisse, wie Stein- oder Metallkreuze, sind deshalb grundsätzlich nicht möglich“, so Koller zu den derzeitigen Bestimmungen.
Sicherheit steht im Fokus
Eine generelle Absage erteilt das Landratsamt betroffenen Angehörigen jedenfalls nicht. „Im gemeinsamen Gespräch finden sich im Regelfall ungefährliche Örtlichkeiten für ein dezent dimensioniertes Gedenkkreuz“, erklärt Koller weiter. Infrage kämen etwa die Platzierung direkt hinter einer Leitplanke oder außerhalb des Sicherheitsbereiches. Gleichzeitig weist Koller darauf hin, dass dieselben sicherheitsrechtlichen Überlegungen gelten, wenn ein Gedenkkreuz auf Privatgrund neben der Straße aufgestellt werden soll. Den Unterhalt der Kreuze oder die Kosten bei einer notwendigen Versetzung trage jedoch in jedem Fall der Aufsteller.
Auch das Staatliche Bauamt in Regensburg, zuständig für die Staatsstraßen im Landkreis Cham, genehmigt die Gedenksymbole aus Pietätsgründen und aus Rücksicht gegenüber den Hinterbliebenen. Das bestätigt Dr. Richard Bosl, Abteilungsleiter Straßenbau für den Landkreis Cham. Voraussetzung vonseiten des Staatlichen Bauamtes sei, dass die Gedenkstätten den Verkehr nicht behindern, Autofahrer nicht ablenken, keine Schilder verdecken und die Sicht nicht beeinträchtigen.
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Zudem weist das Staatliche Bauamt darauf hin, dass ein Gedenkkreuz direkt neben der Straße durch den Winterdienst oder Mähgeräte beschädigt werden könnte. Demnach spreche aus Sicht des Staatlichen Bauamts nichts gegen ein kleines Holzkreuz, das hinter einer Leitplanke oder in sicherer Entfernung von der Straße aufgestellt wird. Werde beabsichtigt, das Kreuz auf einem Privatgrundstück neben einer Straße aufzustellen, sollten die Angehörigen den Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten.
Für den Fall, dass eine Straße baulich verändert werde, erhalten die Angehörigen Post vom Staatlichen Bauamt, sofern sie zuvor offiziell um eine Genehmigung für das Aufstellen des Kreuzes gebeten haben. Die Hinterbliebenen werden dann gebeten, das Kreuz vorübergehend abzubauen oder zu versetzen. Sollte nicht bekannt sein, wer das Kreuz aufgestellt hat, wird es in einer Straßenmeisterei eingelagert und auf Nachfrage auch wieder herausgegeben, so Bosl. Ebenso können die Mitarbeiter der Straßenmeisterei das Kreuz so versetzen, dass es nicht beschädigt wird.
Ämter zeigen sich kooperativ
Ob Landratsamt oder Staatliches Bauamt – deutlich wird in jedem Fall, dass die Behörden trauernden Angehörigen beim Wunsch nach einer würdevollen Gedenkstätte am Unfallort entgegenkommen und ihnen damit eine Chance geben, ihrer Trauer Raum am Ort des Geschehens zu geben.

