Drogenhandel und Falschgeld: Paar musste sich vor dem Amtsgericht in Cham verantworten

Ihre kurzzeitige Drogenkarriere sah man dem auf der Anklagebank vor Richterin Birgit Fischer sitzenden Paar nicht an. Und doch gestanden sie, ab 2019 regelmäßig Metamphetamin, dazu wohl auch Ecstasy oder andere Substanzen konsumiert und zur Finanzierung ihres Eigenkonsums auch Marihuana in größeren Mengen gehandelt zu haben.
Zudem musste sich das Paar wegen des Besitzes von Falschgeld, das in den Zahlungsverkehr einfließen sollte, verantworten, was die beiden bestritten.
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Letztlich wurden sie zu Freiheitsstrafen von über einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, da beide offenbar ins drogenfreie Leben gefunden haben. Zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer beantragte der Verteidiger ein Rechtsgespräch, das aber zu keiner Verständigung führte. Immerhin wurden Punkte der Anklageschrift gestrichen, denn etliche Fälle fielen wegen des neuen Cannabis-Gesetzes weg.
Es blieben Besitz und Handel mit größeren Mengen Marihuana, der Besitz von 100 Amphetamin-Tabletten und das Falschgeld. Das versuchte die 43-jährige Angeklagte, die seit vergangenem Oktober mit dem zwei Jahre älteren Mann verlobt ist, mit einer ungewöhnlichen Geschichte zu erklären. Demnach habe sie ihrer Tochter einen Fünf-Euro-Schein mit in die Schule gegeben. Das sah der kleinere Bruder und machte solange Radau, bis sie im Internet Spielgeld für ihn bestellt hat. Diese Scheine sähen den echten Geldnoten zwar ähnlich, aber sie seien als Kopie markiert. Seltsam war der Fundort der Scheine. Polizeibeamte fanden sie bei einer Hausdurchsuchung wegen der Drogen in einem Schuppen. Dort waren sie in eine Plastikfolie gewickelt in einer Kiste mit Hundefutter entdeckt worden.
Geld in Hundefutterkiste
Sie hätten nie im Sinn gehabt, das Spielgeld als echtes zu verwenden. Eine Nachricht auf dem Handy sprach allerdings dagegen. Da behauptete der Angeklagte, dass er genug Geld habe, und unterstrich dies mit einem Foto der falschen Banknoten.
Die Drogendelikte räumte das Pärchen ein. Sie habe damals nach einem Autounfall psychische Probleme gehabt und sei suizidgefährdet gewesen. Deshalb habe ihr eine Bekannte zur Einnahme von Amphetamin geraten. Mit dem Mittel seien ihre Ängste geringer geworden. 0,5 Gramm Metamphetamin habe sie seit 2019 jeden Tag zu sich genommen, bei ihm war es jeweils ein Gramm. Seit der Hausdurchsuchung 2022 sei es aber vorbei mit dem Drogenkonsum. „Es war unser Vorteil, dass es zu der Hausdurchsuchung gekommen ist. Da hat es im Hirn klick gemacht, wo das hinführt mit den Drogen. Das haben wir vorher gar nicht gesehen in unserem Rausch“, erklärte die 43-Jährige. Eine Gutachterin aus der psychiatrischen Klinik Mainkofen bestätigte in ihrer Einschätzung die Aussage der Angeklagten im Wesentlichen. Eine Suchttherapie hielt sie für nicht notwendig, da derzeit kein Suchtdruck vorliege.
Beide waren geständig
„Ich kann mich kurz halten“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Beide hätten die Straftaten hinsichtlich der Drogen eingestanden. Dass das Falschgeld für die Kinder besorgt und dann im Hundefutter aufbewahrt wurde, sei aber nicht nachvollziehbar. So sah sie beim Angeklagten den Besitz und Handel mit Cannabis in sechs Fällen sowie Geldfälschung als gegeben, bei der Frau den unerlaubten Besitz von Cannabis in 13 Fällen und den Handel damit sowie den Besitz einer geringen Menge Ecstacy.
Für den Mann forderte sie eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten, für die Frau von einem Jahr und einem Monat, jeweils zur Bewährung. Außerdem den Wertersatz von 2150 Euro und eine Geldbuße von drei Monatsgehältern. Der Verteidiger des Mannes sah er den Vorwurf des Falschgeldbesitzes nicht als gegeben, denn dafür hätte es ein In-den-Verkehr-Bringen gebraucht, was nicht stattgefunden habe. Jeder könne die Scheine gleich als unecht einschätzen. Er sah höchstens acht Monate Haft als angemessen an. Seine Mandantin habe mit dem Falschgeld nichts zu tun, sagte deren Anwalt.
Bei den Amphetamin-Tabletten seien weder der Wirkstoffgehalt noch Wert ermittelt worden. Bei einem Wertersatz könne man nur den Betrag einziehen, den der Täter tatsächlich erzielt hat. Höchstens ein Jahr Gefängnis für seine Mandantin und keine Geldauflage sah er als angemessen an.
Das Schöffengericht erachtete die falschen Geldscheine schon als Versuch, diese als Zahlungsmittel einzusetzen, zumal der Angeklagte mit den Scheinen seinen Geldbesitz dokumentiert habe. So sprachen die Richter gegen die Frau eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, gegen den Mann eine von einem Jahr und drei Monaten aus, jeweils zur Bewährung ausgesetzt für drei Jahre. Zudem müssen beide jeweils eine Geldbuße von rund 3000 Euro an Vereinigungen zahlen, die Drogensüchtigen helfen.