Fair parken? – Autofahrer beklagt Abzocke in der neuen Parsberger Tiefgarage

Von Markus Rath · 17. Mai 2024 um 05:00

50,65 Euro für 75 Minuten im Parkhaus: Mit dieser Forderung sieht sich ein Autofahrer konfrontiert, nachdem er die Tiefgarage im Haus der Gesundheit in Parsberg (Lkr. Neumarkt) genutzt hat. Doch wie kam es dazu und wer kassiert das Geld? Antworten liefert Oliver Schwindl, Leiter der Allgemeinen Verwaltung des Klinikums Neumarkt, zu dem das Haus der Gesundheit gehört.

Vorgeschichte: Der Mann aus dem Parsberger Nachbarort Beratzhausen (Name der Redaktion bekannt) hatte im Februar erstmals einen Termin in der neuen Praxis seines Augenarztes. „Ich habe mich schon gefreut, die neuen Räume zu besuchen und auch den Hinweis bei der Terminvereinbarung, zum Parken die Tiefgarage zu nutzen, dankbar angenommen“, schreibt er in einem Brief an unser Medienhaus.

Als es dann soweit ist, fährt der Beratzhausener in die Parkgarage, geht zum Arzt und fährt wieder nach Hause. Er schreibt: „Da die Zufahrt und die Ausfahrt offen waren, komme ich doch nicht auf die Idee, dass man dort nur gebührenpflichtig parken darf.“ Wie er erst jetzt festgestellt habe, sind entsprechende Plakate aufgehängt. Allerdings sei die Tiefgarage an seinem Parktermin im Februar mit Handwerker-Fahrzeugen und Kleinbussen vollgestellt gewesen. Diese hätten wohl die Hinweisschilder abgedeckt. „Dadurch sind sie mir nicht aufgefallen.“

Parksündern droht eine hohe Vertragsstrafe

Weil ihm die Gebührenpflicht ab einer Parkzeit von mehr als 30 Minuten nicht bewusst gewesen sei, bezahlt er die Parkgebühr weder am Kassenautomaten noch – was 48 Stunden lang möglich ist – nachträglich im Internet. Die Folge ist bitter: Der Mann bekommt eine Zahlungsaufforderung über die Parkgebühr von 75 Cent plus eine sogenannte Vertragsstrafe 39,90 Euro, weil er die Parkgebühr nicht von sich aus bezahlt hat. Als er nicht reagiert, wird es noch teuerer: Die Mahnung beläuft sich schon auf 50,65 Euro.

Der Mann beklagt: „Dass man mir anstatt einer Rechnung gleich die erste Mahnung mit horrendem Aufschlag präsentiert, ist offenbar Geschäftsmodell dieser Überwachungsfirma. Schließlich erzielt man mit dieser Abzockmethode ein Vielfaches an Gebühren.“ Dass sich die Firma dann auch noch „Fair Parken“ nenne, sei an Frechheit nicht mehr zu überbieten.

Unzählige Beschwerden über Firma im Internet

Im Internet finde man unzählige Beschwerden über diese Firma, es laufe sogar eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „Fair Parken“. Eine Tatsache, die sich mit Recherchen unseres Medienhauses deckt. Allerdings geht es drin um zwei Klauseln, die den Schadensersatz bei Schäden regeln und nicht um die Parkgebühren Trotzdem schließt der Mann seinen Brief mit den Worten: „Ich kann nicht verstehen, dass das Klinikum eine solch verrufene und vor Gericht angeklagte Gesellschaft mit der Parküberwachung beauftragt hat.“

Schwindl: Im Prinzip eine moderne Parkuhr

Eine ganz andere Sicht der Dinge vertritt Schwindl. „Im Prinzip ist das nichts anderes wie eine moderne Version der inzwischen so gut wie verschwundenen Parkuhr“, sagt er. Nur dass bei der Parkuhr im voraus bezahlt werden musste. Und auch bei der Parkuhr galt: Wer nichts einwarf und erwischt wurde, musste eine Strafe zahlen.

Schwindl: „Das Haus der Gesundheit ist ein ganz neues Gebäude. Deshalb haben wir uns bewusst für ein modernes Parküberwachungssystem entschieden und auf eine Schrankenanlage verzichtet. Die Nutzung des sogenannten Free Flow Parksystems (siehe Infokasten) habe beim Bau auch zur Einsparung einer mittleren fünfstelligen Summe geführt. Zudem sei das System, das ja nur auf Kameras beruht, die man sowieso brauchen würde, weitaus weniger wartungsintensiv. Auch könne es im Gegensatz zu einer Schrankenanlage nicht beschädigt werden. Diese Vorteile seien ausschlaggebend dafür gewesen, keine Schranke einzubauen.

Gebührenfreies Parken wegen Dauerparkern nicht machbar

Das Unternehmen „Fair Parken“, mit dem zum Beispiel auch das Klinikum Bayreuth zusammenarbeitet, habe er als seriösen Anbieter erlebt. Er sei auch gerne bereit, den Parkvorgang des Mannes aus Beratzhausen noch einmal überprüfen zu lassen. Sollte die Gebühr zu unrecht erhoben worden sein, werde sie storniert.

Schwindl begründet, warum überhaupt Parkgebühren erhoben und das Parken im Haus der Gesundheit überwacht wird. Dies sei auch der Nähe zu den Parsberg Schulen geschuldet. „Mit kostenfreien Parkplätzen würden wir den Lehrern und anderen Dauerparkern einen Gefallen tun und unsere Patienten und Mitarbeiter würden keinen Parkplatz finden“, sagt Schwindl, der noch darauf hinweist, dass man sich für „Fair Parken“ als Betreiber entschieden habe, weil hier die sogenannte Vertragsstrafe – sprich der Zusatzbetrag der verlangt wird, wenn der Parkende seine Parkgebühr nicht bezahlt – deutlich niedriger ist als bei vergleichbaren Anbietern.

Dass das System wirkt, zeigt die aktuelle Auswertung: Von rund 7000 Parkvorgängen zwischen Mitte Januar und 30. April blieben rund 35 Prozent innerhalb der kostenlosen 30 Minuten. Insgesamt 90 Prozent dauerten laut Schwindl nicht länger als zwei Stunden.

Fair Parken nimmt Stellung zu Vorwürfen

Das Unternehmen selber reagiert auf den Vorwurf das Beratzhauseners, man würde „Autofahrer abzocken“, mit einem Pressestatement. Darin verweist man darauf, dass die Funktionsweise der Parkraumüberwachung zu Beginn der Gebührenpflicht deutlich kommuniziert worden sei.

Das Unternehmen „Fair Parken“ habe neben den Informationen auf der Parkfläche Handzettel und Hinweisplaketten verteilt sowie Aufsteller im Gebäude angebracht, teilt das Unternehmen mit. Zudem seien mehrere Wochen Mitarbeiter vor Ort gewesen, um Fragen zu beantworten.

Man habe „im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse an eine Parkfläche für Patienten und Besucher den Kassenautomat so eingerichtet, dass er neben der Kartenzahlung auch Münzgeld akzeptiert und wechselt.“ Mit dem Klinikum Neumarkt habe man besprochen, die Beschilderung zu erweitern, um die Gebührenpflicht noch deutlicher zu machen.

Denn die Auswertung zeigt: Der Anteil der nicht bezahlten Parkvorgänge liegt laut Schwindl immerhin bei knapp fünf Prozent und ist seit Januar kontinuierlich rückläufig.

Bleibt die Frage, wer von der Vertragsstrafe profitiert? Laut Schwindl bekommt das Klinikum nur die regulären Parkgebühren, im Fall des Mannes aus Beratzhausen eben 75 Cent. Der Rest des Geldes geht an „Fair Parken“, das sich tatsächlich laut Schwindl komplett aus diesen Einnahmen finanziert. Das Klinikum selbst müsse für die Parkraumüberwachung nichts bezahlen.

So funktioniert das Free Flow Parksystem

Erfassung: Bei der Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage werden Kennzeichen und Uhrzeit mit Kameras erfasst. Daraus wird die Parkdauer errechnet.

Bezahlen: Der Autofahrer bezahlt Online oder am Kassenautomaten, indem er sein Kennzeichen eingibt. Dies ist 48 Stunden lang möglich. Wird die Parkgebühr nicht bezahlt, verlangt „Fair Parken“ zusätzlich zur Gebühr eine Vertragsstrafe (39,90 Euro).

Aufzeichnung: Die Kameras speichern nur Fotos vom Kennzeichen als Standbild. Es werden keine Filme angefertigt.

Datenschutz: Die Fotos der Autokennzeichen werden laut „Fair Parken“ bei regelkonformer Bezahlung innerhalb von 48 Stunden gelöscht. Die Speicherung der Fotos erfolgt ausschließlich auf eigenen Servern in Deutschland. Man arbeite datenschutzkonform und sei von der DEKRA geprüft.

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