Flutschutz für Kelheim-Staubing: LBV klagt erneut – Hochwasser-Opfer sind verärgert

Auch 25 Jahre nach dem Donau-Pfingsthochwasser von 1999 wartet der Kelheimer Ortsteil Staubing auf einen Flutschutz – nun droht eine neuerliche Verzögerung. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) beschreitet zum zweiten Mal den Klageweg. Die Anrainer sind bestürzt.
„Wir sehen die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Bedenken noch immer nicht ausgeräumt“, sagt Christian Stierstorfer von der Bezirksgeschäftsstelle des LBV in Niederbayern gegenüber der Mediengruppe Bayern. Durch einen Deich nördlich von Staubing werde der Abfluss bei Hochwasser so stark verkleinert, dass „die letzte große flussmittige Kiesbank in der deutschen Donau“ verloren zu gehen drohe, die einen einzigartigen Lebensraum für bedrohte Vogel- und Fischarten darstelle, so der LBV.
Am Montag, 13. Mai 2024, reichte der Vogelschutzbund die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein. Unterstützung erfährt der LBV von der Genossenschaft der Berufsfischer im Landkreis Kelheim. Sprecher Lothar Ziegler erklärt: „Im Sinne einer natürlichen Bestandspflege und als wertvollste Reproduktionsfläche der bayerischen Donau muss diese Kiesbank Bestand in der jetzigen Form haben.“ Auch der Bund Naturschutz befürwortet die Klage.
Gutachten schließt wesentliche Veränderungen aus
Bereits 2018 hatte der LBV gemeinsam mit Bund Naturschutz und Landesfischereiverband gegen die Pläne geklagt. Das Verfahren vor dem VGH zog sich über drei Jahre. Dann entschied das Gericht, dass die Verträglichkeitsprüfung im FFH-Gebiet unzureichend sei. Ein neues Gutachten war erforderlich und kam 2023 zum Ergebnis, dass „wesentliche Veränderungen der Kiesbank als Folge der HWS-Maßnahme mit großer Sicherheit auszuschließen“ sind.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde ergänzt. Eine öffentliche Auslegung des überarbeiteten Bescheids endete am 10. Mai 2024. Die Umsetzung des Hochwasserschutzes schien näher zu rücken. Aber der LBV will auch die neue Expertise nicht akzeptieren. „Eine genaue Auswertung des Gutachtens zeigt, dass es zum einen Lücken aufweist und dass zum anderen unsere Befürchtungen einer zusätzlichen Gefährdung der Kiesbank durch das Deichvorhaben keineswegs ausgeräumt wurden“, sagt Stierstorfer. Zudem sehe man Verfahrensmängel, „da keinerlei Alternativen unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft wurden“.
Staubingerin: „Wir können nicht mehr schlafen“
In Staubing sorgt die neuerliche Klage für Bestürzung. „Jetzt haben wir wieder ein Problem“, so Ortssprecherin Silvia Zirkl, die selbst vom Pfingsthochwasser 1999 betroffen war. Auch bei folgenden Flutereignissen standen Teile des Dorfes unter Wasser. „Ich kann nicht nachvollziehen, dass der LBV erneut vor Gericht zieht. Das vorliegende Gutachten gibt doch grünes Licht.“
Bei allem Verständnis für die Tierwelt „ist für mich der Mensch wichtiger“, so Zirkl. Sie „zittere jedesmal, wenn das Wasser ansteigt. Wir können nicht mehr schlafen, es geht um unsere Existenz.“ Überall im Landkreis sei der Hochwasserschutz ertüchtigt worden, „aber bei uns wird seit vielen Jahren nichts gemacht“.
LBV will Hochwasserschutz nicht verhindern
Die Klagebegründung wird der LBV nachreichen. „Uns geht es keineswegs um die Verhinderung des Hochwasserschutzes. Wir wissen um die Sorgen und Nöte der Anrainer“, sagt Stierstorfer. Doch wie „bereits bei der ersten Klage wurden auch jetzt unsere sachlich konstruktiven Argumente von der Planungsbehörde abgelehnt bzw. gar nicht gewürdigt. Es blieb uns also gar kein anderer Weg.“ Die Planungen entsprächen nicht den heutigen Standards des Hochwasserschutzes, bei dem das Prinzip „Mehr Raum für Flüsse“ gelte. „Die jetzige Planung führt zu einer Verengung der Donau.“
Für Eduard Buchner von der Bürgerinitiative „Pro Deichbau Staubing“ ist das Vorgehen des LBV „eine bodenlose Frechheit. Wegen eines Deichs von 700 Metern wird ein solcher Aufstand gemacht. Kiesbänke verändern sich im Wasser so oder so.“ Bei Buchners Anwesen stand die Pfingstflut 1999 rund 1,40 Meter hoch im Erdgeschoss. „Wir sind die Letzten, die noch keinen Flutschutz haben“, beklagt der Staubinger.
Kelheimer Bürgermeister: „Riesen Hängepartie“
Kelheims Bürgermeister Christian Schweiger hat den neuerlichen LBV-Widerspruch „fast erwartet“. Für die Menschen in Staubing sei es eine „riesen Hängepartie und nicht mehr nachvollziehbar, dass trotz eines vorliegenden Bescheids wieder geklagt wird“.
Wie lange sich das Verfahren nun erneut in die Länge zieht, können weder Bürgermeister noch Landratsamt abschätzen. „Belastbare Aussagen zum zeitlichen Ablauf eines Gerichtsverfahrens können nicht getroffen werden“, erklärt die Kreisbehörde. „Verifizierte Daten“, so Schweiger, zu den Kosten des Deichs liegen indes noch nicht vor.
