Ex-Oberst Maximilian E. soll Kind nach Passau entführt haben

Auch bei den Passauer Ermittlungsbehörden laufen mehrere Strafverfahren gegen den ab 21. Mai wegen Hochverrats vor Gericht stehenden Reichsbürger Maximilian E. aus Eppenschlag (Landkreis Freyung-Grafenau).
„Die Staatsanwaltschaft Passau führt gegen den Beschuldigten Maximilian E. ein Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger“, bestätigte der Sprecher der Behörde, Staatsanwalt Klaus Fruth auf Anfrage der Mediengruppe Bayern. Das Verfahren sei jedoch im November 2023 im Hinblick auf das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München wegen der dort zu erwartenden Strafe eingestellt worden. Der entsprechende Paragraf in der Strafprozessordnung sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen nicht mehr anklagen muss, wenn eine Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt und eine schwerwiegendere Straftat begangen wurde.
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Die Verschwörungstheorien des Ex-Oberst aus dem Bayerwald
E. glaubt, das bestätigt auch seine Anwältin Ilka Lang-Seifert, an ein krudes Tunnelsystem, in dem Kinder missbraucht werden, und an eine Art Verschwörung von führenden Politikern zu einem Kindesmissbrauchsring. Dieses Narrativ hat die Vereinigung, zu deren Kern laut Bundesanwaltschaft 27 nun angeklagte Verschwörer gehören sollen, von Bewegungen wie QAnon in den USA. Auch im Wahlkampf von Hillary Clinton und Donald Trump spielte diese Verschwörungstheorie eine Rolle – mit einem herbeiphantasierten Kinderporno-Ring unter einer Pizzeria in New York. Die von der Bundesanwaltschaft erhobenen Anklagen gegen die 26 Beschuldigten – einer ist bereits verstorben – geht auch auf den Tatvorwurf aus Passau ein.
Die Bundesanwälte berichten, dass E. im Oktober 2021 einer Mutter dabei geholfen haben soll, ihren minderjährigen Sohn gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters aus der Schweiz nach Passau zu bringen. Dort soll er den Jungen in seinem Wohnanwesen im Landkreis Freyung-Grafenau versteckt haben. Auch hier sei E. – wie auch die Mutter des Kindes – davon ausgegangen, dass der Vater einem Pädophilen-Club angehöre, in dem Kinder sexuell missbraucht werden.
Das Verfahren gegen die Mutter hat die Passauer Ermittlungsbehörde an ihre Kollegen in der Schweiz abgegeben, aus der die Familie stammt. Zudem haben die niederbayerischen Ermittler nach eigenen Angaben ein weiteres Verfahren gegen E. und drei Beschuldigte wegen Geldwäsche geführt. Das hat die Behörde allerdings an die Generalbundesanwaltschaft abgegeben.
Mutter des Jungen angeklagt
Die Behörden in der Schweiz sind zwischenzeitlich tätig geworden und haben die Mutter des zum Zeitpunkt der Entführung fünfjährigen Jungen angeklagt. Wie die Baseler Zeitung berichtete, glaubte die Mutter tatsächlich daran, dass ihr Ex-Mann in einem „Pädophilen-Club“ Mitglied sei und zeigte ihn an. Die Polizei führte Ermittlungen durch, doch diese brachten keinerlei Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung zutage. Radikalisiert habe sich die Frau demzufolge im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen. Dort lernte sie eine Frau kennen, die Kontakt zu E. hielt, der sich selbst während der Pandemie radikalisiert hatte. Die 42-Jährige ist selbst deutsche Staatsangehörige.
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Aus der Szene der Corona-Leugner hat E. auch eine seiner Rechtsanwältinnen, sie arbeitete zudem vor Corona als Berufsbetreuerin in Weiden, wie sie dieser Zeitung auf Anfrage sagte. Die Anwältin behauptet: „Ich habe durch Herrn E. von der satanistisch-rituellen Pädophilie erfahren.“
Zunächst habe sie das Mandat als Wahlverteidigerin angenommen, ist aber zwischenzeitlich eine der drei Pflichtverteidiger E.s. „Von der Bundesanwaltschaft wird es so dargestellt, als würde Herr E. die Pädophilie, die er aufdecken wollte, als Rechtfertigung für angebliche Umsturzpläne nutzen.“ Vielmehr habe er mutmaßliche Opfer auch in der Schweiz kennengelernt. „Die Kinder haben ihm von dem Missbrauch erzählt und es wurde zu seiner Lebensaufgabe, das zu verfolgen.“
Anwältin: Maximilian E. wollte Kinder retten
Die Verschwörer hatten zudem von einem Tunnelsystem fabuliert, den sogenannten „Dumbs“. „Herr E. hätte vorgehabt, in diese Dumbs zu gehen, um dort Kinder zu retten“, sagt die Anwältin. Den Behörden wirft sie vor, „nicht selbst in die Tunnels geschaut zu haben. Man hätte den angeblichen Irrglauben dann ja ganz leicht auflösen können“.
Der Prozess gegen die Mutter des Kindes in der Schweiz ist noch nicht anberaumt. Für alle Beteiligten gilt bis zu einem rechtmäßigen Urteil die Unschuldsvermutung.