Gemeinderat Ensdorf lehnt Umwandlung der ehemaligen Don-Bosco-Druckerei ab

Ein Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehemaligen Don-Bosco-Druckerei zur Unterkunft für Asylsuchende lag dem Gemeinderat Ensdorf in seiner jüngsten Sitzung vor.
Aufgrund der fehlenden Nachbarunterschriften und der Lage des Gebäudes im neu erschlossenen Bebauungsgebiet „Dienstleistungszentrum Don Bosco“ lehnte das Gremium den Bauantrag einstimmig ab.
Wie ein Großteil der Gemeinden des Naturparks Hirschwald tritt auch die Gemeinde Ensdorf der Gemeinschaft Integrierte ländliche Entwicklung (Ile) im südlichen Landkreis Amberg-Sulzbach bei. Zuvor hatte der Bürgermeister des Marktes Rieden, Erwin Geitner (CSU), die Vorteile dieser interkommunalen Einrichtung aufgezeigt. Diese biete seinen Aussagen zufolge eine kompetente Unterstützung für die Kommunen, deren „Aufgaben immer vielfältiger und komplizierter“ würden. Wie Geitner weiter ausführte, decke die Ile nahezu alle für die Gemeinden interessanten Themenbereiche ab und eröffne die Möglichkeit, „bessere Förderungen zu bekommen“. Lediglich Markus Dollacker (CSU) sah den Beitritt skeptisch, da er befürchte, dass die Gemeinde aufgrund fehlender Eigenmittel keine entsprechenden Projekte verwirklichen könne.
Ensdorf hat im Oktober 2022 in der Nähe von Waldhaus eine 151 Hektar umfassende Vorrangfläche für die Windkraft vorgeschlagen, was einer Fläche von etwa 2,5 Prozent der Gemeindefläche entspricht. Damit erfüllt die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben.
Zusammenschluss für Windkraft abgelehnt
Da nun der Markt Rieden plant, im Taubenbachtal entsprechende Windenergieflächen auszuweisen, schlug die Verwaltung vor, ein angrenzendes Ensdorfer Gebiet nachzumelden. Dollacker sagte, es sei der falsche Weg, „Windanlagen mitten im Hirschwald zu errichten.“ Mit elf zu eins Stimmen stimmte der Gemeinderat gegen die Ergänzung, da zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für diese zusätzliche Vorrangfläche bestehe.
Aufgrund vieler Fachgespräche zog Bürgermeister Hans Ram (SPD) die Bilanz, dass eine zentrale Wärmeversorgung des Baugebiets „Asamhöhe 1“ nicht wirtschaftlich durchführbar wäre. Da der Bebauungsplan somit nicht über ein Änderungsverfahren angepasst werden musste, wurde bei einer Gegenstimme beschlossen, die Erschließungsarbeiten auszuschreiben, sobald die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 vorliegt. Mit acht zu vier Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag der CSU-Fraktion auf die Klärung folgender Punkte: die Sicherstellung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, mit konkreten Vorgängen und signifikanten Verteuerungen gegenüber der Vorperiode und den realisierenden Maßnahmen.
Vorschläge von der CSU
Darüber hinaus das Aufzeigen von Maßnahmen zur Reduzierung von Mehrkosten im Hinblick auf die Inflation und der Energiekosten sowie das Erstellen der Liste „Top-zehn-Bewertung“ absteigend für Auftragsvergaben des Bürgermeisters mit Aussagen über Kostentransparenz, Anfrage-, Angebotsabwicklung oder Preisvergleich und Vergabekriterien und dergleichen und zusätzlich ein Nachweis der Transparenz und Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die, aus dem Vorjahr ergebende, Verteuerung aus den beiden Verträgen „Schnee- und Räumdienst“ und außergewöhnliche Instandhaltungsaufwände für Betriebsmittel des gemeindlichen Bauhofes.
Der Bürgermeister informierte unter anderem darüber, dass nach einer Kostenschätzung die Sanierung des Daches im Friedhof Ensdorf etwa 70000 Euro kosten würde, die Sanierung des undichten Daches in der Mühlkapelle 8000Euro.
Weitere Themen der Sitzung
Auftragsvergaben: Beschlossen wurden diese Vergaben: die Wasserleitungserneuerung in der Schwandorfer Straße mit 800946Euro an die Firma Tiefbau GmbH in Wegscheid, die Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage Hofstetten mit 14994 Euro an die Firma Schwandorfer Umwelttechnik GmbH in Pilsheim und die Sanierung von Fußböden in der Mittelschule Ensdorf mit 6257Euro an die Firma PTG Systemböden GmbH in Pommelsbrunn.
Bauantrag: Genehmigt wurde der Bauantrag auf Neubau einer Kfz-Stellplatzüberdachung in der Wittelsbacher Straße, wobei das Bauvorhaben so auszuführen ist, dass gemeindliche Grundstücke nicht überbaut werden.