Datenleck bei Facebook: Amberger Arzt klagt gegen Social-Media-Riesen Meta

„Kommunikations-Monopol“: Ein Amberger Arzt ist vor dem Regensburger Landgericht gegen den Meta-Konzern vorgegangen. Seine Telefonnummer fand sich im Darknet wieder. Was der Konzern vor Gericht vorbringen ließ und was Instagram mit dem Fall zu tun hat.
Der amerikanische Konzern Meta ist eine Datenkrake: Mit einem Klick geben Nutzer in den Diensten WhatsApp, Facebook und Instagram sensible Daten frei. Das wird wohl auch der Amberger Facharzt gewusst haben, der sich 2009 bei Facebook anmeldete. Seit geraumer Zeit bieten diese Dienste auch die sogenannte Zwei-Faktoren-Authentifizierung an – zumeist hinterlegt man die eigene Handy-Nummer. Jetzt verklagte der Mediziner den Facebook-Mutterkonzern Meta. Seine Daten fanden sich in einem sogenannten Scraping-Datenleck wieder.
„Der Konzern hat ein Kommunikations-Monopol“, sagte der Kläger vor Gericht. Er hatte über ein Printmedium davon erfahren, dass Daten von Facebook im April 2021 abgesaugt wurden. Bis heute kursiert sein Name in Kombination mit seiner privaten Handynummer im Darknet, dem Teil des Internets, der nicht von Google erfasst ist und teils von kriminellen Netzwerken genutzt wird. Auf Frage des Meta-Vertreters hin räumte der Arzt ein, dass er bis heute Mitglied bei Facebook ist. „Wieso das?“, fragte Richterin Franziska Ederer, die in der Sache entscheiden muss. „Das ist wie mit einem Haus: Da kann ich auch nicht ausziehen, nur weil jemand eingebrochen ist“, sagte der Kläger.
Ausgerechnet über eine andere Social-Media-Plattform von Meta, nämlich Instagram, erfuhr der Facharzt, dass es Anwälte gibt, die sich auf Klagen wegen Datenlecks gegen Meta spezialisiert haben. Geklagt hat der Mann auf 1500 Euro Schadensersatz sowie weiteren 2000 Euro wegen einer Datenübertragung in die USA. Vor der Richterin schilderte er einen „erheblichen Kontrollverlust“. Er habe eine Doppel-SIM-Karte fürs Handy, das Krankenhaus würde ihn über Notfälle dort anrufen. Seit dem Datenleck stelle er immer wieder fest, dass Anrufer mit österreichischer oder britischer Vorwahl bei seiner privaten Nummer durchklingeln würden. „Das beeinträchtigt auch Gespräche mit Patienten“, so der Arzt. Eine Entscheidung in der Sache fällt Anfang Mai.
