Wer kifft, muss zahlen: Berching verbietet Cannabis-Konsum auf dem Pfingstvolksfest

Der Stadtrat in Berching beschloss am Dienstag, dass Kiffen auf dem Festplatz verboten ist. In der erlassenen Allgemeinverfügung steht, wie teuer es wird, wenn dennoch jemand einen Joint raucht.
„Mir ist ein Bekiffter lieber als ein Betrunkener“, sagte Werner Stork am Dienstagabend im Stadtrat Berching. „Denn ein Bekiffter ist nicht so aggressiv.“ Der DFB-Stadtrat begründete damit, warum er als einzig anwesender Stadtrat gegen die Allgemeinverfügung zum Verbot des Konsums von Cannabis für das Volksfest 2024 in Berching stimmte.
Ansonsten befürworteten alle anderen anwesenden Stadträte, Kiffen auf dem Familienfest zu verbieten. Wie Organisator Reinhard Buchberger unserer Zeitung bereits vergangene Woche mitgeteilt hatte, gehe es einerseits darum, die Kinder zu schützen. Andererseits wolle man mit einer Allgemeinverfügung Klarheit schaffen und auch Konsumenten vor einer Strafe schützen, wenn sie verbotenerweise während der Öffnungszeiten des Volksfestes Cannabis konsumieren.
Allgemeinverfügung regelt Umgang mit Cannabis-Konsum
Wer während der Öffnungszeiten des Berchinger Pfingstvolksfestes auf dem Festplatz einen Joint raucht und dabei erwischt wird, muss 150 Euro Strafe zahlen. So steht es in der Allgemeinverfügung, die die Stadt erlässt und nun öffentlich bekanntmacht.
Das Kabinett hat zwar mittlerweile auf den Weg gebracht, dass Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten werden soll. „Aber es ist noch nicht klar, ob das Gesetz schon zum Pfingstvolksfest gilt“, sagte Buchberger am Dienstagabend in der Sitzung des Stadtrates.
SPD-Stadtrat Dietmar Zeller regte an, die neue Regelung nicht nur im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, sondern auch einen Aushang am Eingang des Festplatzes zu machen. Lothar Bierschneider (FW) ergänzte, dass man sich in Zukunft auch Gedanken darüber machen solle, wo die Stadt außerdem Kiffen verbietet. Bierschneider denkt dabei etwa an den Hans-Kuffer-Park.