Straffreiheit für Abtreibungen: Nicht zeitgemäß – oder ein Angriff auf ungeborenes Leben?

Nach dem Bericht einer Expertenkommission über die Zukunft des Paragraphen 218 zur Abtreibung ist eine Debatte entbrannt: Abtreibungen sind in Deutschland strafbar, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Ist das noch zeitgemäß? Nein, findet unsere Autorin. Doch, sagt unser Autor. Das sind die Argumente.
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PRO: Nicht zeitgemäß
Von Mareike Kürschner
Niemand kann sich in eine Frau hineinversetzen, die vor der Entscheidung steht, ob sie ihr Kind behält oder nicht – aus persönlichen, gesundheitlichen oder auch kriminologischen Gründen wie einer Vergewaltigung. Doch statt Frauen die bestmögliche Unterstützung bei der Entscheidungsfindung zukommen zu lassen, werden Abtreibungen auch im Jahr 2024 tabuisiert. Zudem gilt ein Schwangerschaftsabbruch nach wie vor als Straftat. In einem hart errungenen Kompromiss vor 30 Jahren einigten sich Politiker und Juristen darauf, dass Abtreibungen nach Beratung innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei bleiben. Das Stigma der Illegalität bleibt jedoch und führt zu einer zusätzlichen Verunsicherung betroffener Frauen, die allein wegen ihrer reproduktiven Fähigkeiten diskriminiert werden. Man möge sich vorstellen, es gäbe ein Gesetz, das Männer aufgrund ihrer reproduktiven Fähigkeiten kriminalisiert...
Paragraf 218 des Strafgesetzbuches wird einer modernen Gesellschaft alles andere als gerecht. Deshalb sollten wir uns der Liberalisierung des Abtreibungsrechts gewissenhaft und unter der Bezugnahme auf die nun von einer unabhängigen Kommission vorgelegten wissenschaftlichen Fakten stellen – ohne einen Schwangerschaftsabbruch als normale Alternative zur Mutterschaft hinzustellen.
Sich heute der Debatte zu verweigern – aus Angst vor einer angeblichen Spaltung der Gesellschaft –, wäre grundlegend falsch. Wir sollten unserer Gesellschaft zutrauen, ja, auch zumuten, hier einen zeitgemäßen Kompromiss zu finden. Was vor 30 Jahren als große gesellschaftliche Errungenschaft gepriesen wurde, ist heute nicht mehr Maß der Dinge. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwierige ethische und vor allem emotionale Entscheidung, die nicht ins Strafrecht gehört.
Hier ist unser Bericht zu dem Thema: Kommissionsvorschläge zur Abtreibung: Bayerische Politiker gespaltener Meinung
CONTRA: Wann das Leben beginnt
Von Christian Eckl
Kaum ein Thema polarisiert gesellschaftlich derart wie Abtreibung. In osteuropäischen Ländern wie Polen oder in den USA ringen rechtskonservative und linksliberale Kräfte miteinander. Wo das Recht auf Abtreibung gestärkt wird, werden immer auch Frauenrechte gestärkt. Doch wo stehen wir? Die Regelungen des Paragrafen 218 scheinen antiquiert. Sie sind es aber nicht.
Der Gesetzgeber hat nach einer polarisierten Debatte in den 70er Jahren, angestoßen etwa mit dem Stern-Cover „Wir haben abgetrieben“, sowie einer gesellschaftlichen Neujustierung in den 90er Jahren, als Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat wurde, einen Kompromiss gefunden. Abtreibung ist strafbar, aber sie bleibt bis zur zwölften Woche nach Befruchtung des Eis straffrei, wenn sich die Frau beraten lässt. Grundlage ist ein ethisches Dilemma: Gebärt eine Frau ein Kind und versorgt es nicht, kann sie wegen eines Tötungsdelikts angeklagt werden. Ist das Kind ungeboren und gibt es eine medizinische Diagnose wie eine Behinderung, dann kann man unter bestimmten Umständen noch bis in den achten Monat abtreiben. Jährlich werden etwa 100.000 Embryonen abgetrieben. Spätabtreibungen gibt es zwar sehr wenige – es sind nur einige Hundert im Jahr. Und doch geht man davon aus, dass nur jedes zehnte Kind mit Diagnose Down-Syndrom das Licht der Welt erblickt. Den Abtreibungen stehen übrigens jährlich etwa 4000 Adoptionen gegenüber. Dabei sind Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ungezählt.
Dass sich niemand Zustände wie in den USA wünschen dürfte für Deutschland, ist klar. Das Fatale aber ist: Niemand kann genau sagen, wann aus einer befruchteten Eizelle ein Mensch geworden ist, für den eben eines gilt: das Recht auf Leben. Es ist ein Menschenrecht.