Mit Bollerwagen und Hitler-Bild zur Corona-Demo – Landgericht verhängt Geldstrafe

Kritik an Corona-Maßnahmen bringt einen 41-Jährigen in Regensburg vor Gericht – in zweiter Instanz scheitert er beim dritten Prozess auf ganzer Linie. Trotzdem will er weiter kämpfen und vor das Oberlandesgericht in München ziehen.
Ist ein Hitler-Porträt als Protest gegen die Corona-Maßnahmen legitim oder nicht? Und ab wann darf eine Polizeikontrolle nicht gefilmt werden? Mit diesen Fragen musste sich die Berufungskammer am Landgericht in Regensburg gestern befassen. Es ging um eine Demo am Neujahrstag 2022 vor den Arcaden, die einen 41-Jährigen das dritte Mal vor Gericht brachte. Das letzte Wort ist nicht gefallen: Anwalt Andreas Hoyer will laut eigenen Angaben vors Oberlandesgericht ziehen.
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Mit einem Bollerwagen war der Angeklagte an besagtem Tag zu den Regensburg-Arcaden gezogen. Auf dem Holzaufbau des Gefährts prangten lauter Sprücherl und Bilder nach dem Motto „Nie wieder Diktatur“ – sein Protest gegen die damalige Bundesregierung und deren Maßnahmen gegen das Corona-Virus. Auch ein Porträt von Adolf Hitler war dabei, schräg unter dem Foto von Angela Merkel und den Wort Bevölkerungsschutzgesetz. Darin wurden die rechtliche Grundlagen aller Maßnahmen damals erlassen und veröffentlicht.
Das rief drei Bereitschaftspolizisten auf den Plan, deren Auftrag die „Voraufklärung“ von Teilnehmern der Demo war, wie sie im Prozess als Zeugen erklärten. Das kritische Bild sorgte für eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dass der 41-Jährige bei dieser Kontrolle sein Handy auspackte und die Polizisten unverhohlen filmte, verschärfte das Ganze um den Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – auf beides stehen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Stattdessen folgte ein Strafbefehl, gegen den der Mann Widerspruch einlegte, weshalb es zum Prozess am Amtsgericht kam. Das verurteilte den 41-Jährigen nicht wegen des Hitlerbildes, dafür aber für die Videoaufnahmen – zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Dagegen gingen er als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Corona-Protest mit Bollerwagen: Video sorgt für Verwirrung
Im ersten Termin vorm Landgericht gab es kein Urteil, weil in der kurzen Sequenz ein Passant aufgetaucht war, der kein Kripo-Beamter war, wie Polizisten sagten. Vielmehr war es der Nachbar des Mannes, der durchs Bild schlenderte, so Anwalt Hoyer, weshalb das Filmen im öffentlichen Raum und nicht strafbar gewesen sei.
Die knapp 30 Sekunden lange Videosequenz, die vor Gericht zigfach angesehen wurde, zuletzt auch einmal mit Ton, sorgte nicht für große Aufklärung. Ebenso wenig die konträren Aussagen der Polizisten, die sich über den Zeitpunkt uneins waren. Vor allem fehlten Unterstützungskräfte, die laut Aussage eines der Beamten beim späteren Filmen hätten zu sehen sein müssen.
Landgericht verhängt statt 2500 nur 500 Euro Geldstrafe
Das Gericht folgte dennoch der Version dieses Polizeibeamten und verurteilte den Mann – auch für das Zeigen des Hitlerbilds und verhängte wie das Amtsgericht 50 Tagessätze. Diesmal allerdings waren es jeweils zehn statt 50 Euro. Staatsanwalt Moritz Büchele hatte 70 Tagessätze beantragt, der Anwalt hingegen Freispruch.
Das Zeigen des Hitlerbildes sei nur in Ausnahmen erlaubt, so das Gericht. In der Corona-Kritik sah das Landgericht keinen schützenswerten Zweck. „Das hat in diesem Zusammenhang nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.“ Im Video spiele es laut Richterin keine Rolle, ob ein Unbeteiligter durchs Bild laufe – auch nicht, dass gar nichts Vertrauliches zu hören sei. Der 41-Jährige habe nicht sofort damit aufgehört, wie die Aufnahme belege.
Dagegen wollen der Angeklagte und sein Anwalt nun aber in Revision gehen.