Regensburgs Kliniken bescheinigen 54-Jährigem Arbeitsunfähigkeit, die Rentenversicherung nicht

Kaputte Sprunggelenke, Typ-1-Diabetes, psychische Probleme: Manfred B. wird von seinem Betriebsarzt gesagt, „ein körperliches Wrack“ zu sein. Mehrere Ärzte bescheinigen ihm Arbeitsunfähigkeit. Die Rentenversicherung sieht das anders. Auch Bürgergeld kann B. nicht beantragen.
Manfred B. rutscht auf seinem Stuhl zurück, hebt seinen rechten Fuß auf Höhe der Tischplatte und lässt ihn nach links und rechts zucken. Einen Zentimeter, vielleicht zwei. „Mehr geht nicht mehr“, sagt er. Sowohl der rechte als auch der linke Knöchel sind mit Metallschrauben und -platten versteift. Der 54-Jährige hat zudem Typ-1-Diabetes. Mehrere Ärzte haben ihn als arbeitsunfähig eingestuft.
Nicht so die Rentenversicherung. Sein Antrag auf Rente wegen Teilerwerbsminderung wurde nach zwei negativen Bescheiden vom Rententräger auch vor dem Sozialgericht abgelehnt. Bürgergeld kann B. aufgrund einer Schenkung nicht beantragen. Er fällt durch das soziale Netz, das belastet ihn psychisch enorm. Aktuell kommt er erneut im Bezirksklinikum für fünf Wochen zur Ruhe. „Dann komme ich heim und die Briefe hämmern wieder auf mich ein“, sagt er zum Disput mit dem Rententräger. „Aber ich will doch hier kein Dauerpatient sein. Das Leben muss doch weitergehen.“
Ein stolzer Arbeiter
Der Landkreisbewohner ist gelernter Schreiner, zehn Jahre arbeitet er am Trockenbau. 2000 wechselt er in seiner Gemeinde zum Bauhof. Wo das ist, möchte B. ebenso wenig in der Zeitung lesen, wie seinen vollen Namen, denn er hat nicht nur eine Berufslaufbahn vorzuweisen, sondern auch eine Krankenhauskarriere. Und beides hängt zusammen.
Mit 28 Jahren wird bei ihm Typ-1-Diabetes diagnostiziert. „Wenn man in Unterzucker fällt, das ist das Brutalste“, sagt B. Er hat dann keine Kraft mehr, zittert, die Sicht verschwimmt, Schwindel überkommt ihn. „Man ist wie ein Kleinkind. Ich habe den Traubenzucker samt Verpackung gegessen, weil ich ihn nicht mehr aufbekommen habe.“ Weiterarbeiten im Trockenbau? Unmöglich. Die Stelle am Bauhof bietet ihm eine Perspektive. Nur ist auch die körperlich anstrengend, im Sommer läuft er jeden Tag stundenlang mit der Motorsense über Grünanlagen und mäht. 2018 gibt sein rechtes Sprunggelenk der dauernden Überbeanspruchung nach: Es muss mit sieben Schrauben und Metallplatten versteift werden. Er hat chronische Schmerzen. „Das ist ein Druck, wie wenn man einen Skistiefel trägt. Nur die Erleichterung, wenn man den abends auszieht, tritt nie ein.“
Keine Reha nach der Operation
Er kehrt zurück zum Bauhof, arbeitet weiter. Bis er 2021 auch im linken Knöchel massive Probleme bekommt. „Ich bin bis zum letzten Tag Winterdienst gefahren, erst dann habe ich mich operieren lassen“, sagt B. nicht ohne Stolz. Er ist Arbeiter, Handwerker. So definiert er sich. Krankmachen habe es nicht gegeben. Als aber auch das zweite Sprunggelenk versteift wird, geht nicht mehr viel an körperlicher Arbeit. „Und dann ist losgegangen, was ich vielleicht nicht mehr verkrafte“, sagt B. Immer wieder steigen ihm Tränen in die Augen, seine Stimme wird gelegentlich laut.
Vor der zweiten Versteifung schickten ihn seine Ärzte routinemäßig in die Diabetesklinik, um das Insulin einzustellen für eine bestmögliche Wundheilung. Nach der Operation sollte B. auf Reha, um wieder Gehen zu lernen. Drei Mal gaben Ärzte diese Empfehlung bei der Rentenversicherung ein, mit der Warnung vor drastischen Folgen: „Aufgrund erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bei komplexer Sprunggelenks-OP ist eine medizinische Rehabilitation zum Muskelaufbau und zur Erhaltung der Beweglichkeit dringend indiziert“, steht beispielhaft in einem ärztlichen Attest. Jedes Mal folgen Absagen. Schließlich war B. erst auf Reha, allerdings in völlig anderer Sache: der Anpassung seiner Insulindosis.
Behinderungsgrad: 70 Prozent
Die Erwerbsunfähigkeit tritt ein. Jugendliche Diabetes, chronische Schmerzen, stark eingeschränkte Beweglichkeit der Füße, dazu die psychische Beeinträchtigung, die in Folge der Erkrankungen und der Auseinandersetzung mit dem Rententräger auftreten: „In der Zusammenschau wird Herr B. von uns aktuell als nicht arbeitsfähig eingestuft“, ist auf einem Attest der Medbo zu lesen. Sein Betriebsrat, erzählt B., habe ihm geraten: „Geben Sie um Erwerbsminderung ein, Sie sind ja ein körperliches Wrack.“ B. hat mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis: Behinderungsgrad 70 Prozent mit Gehbehinderung. An eine Rückkehr an den Bauhof ist nicht zu denken. „Aber wo soll ich denn hin?“, fragt B. verzweifelt. „Ich kann ja nicht mal als Hausmeister in der Schule arbeiten, weil ich auf keine Leiter steigen kann.“
Dass er in seinen alten Job nicht zurückkehren kann, wird auch von der Rentenversicherung bescheinigt. Kartenabreisser im Museum oder Parkwächter, lauteten Alternativvorschläge laut B. „Aber in ein Parkhaus gehe ich nicht, niemals“, sagt der stolze Handwerker. Eine andere Idee habe ihm die Richterin am Sozialgericht unterbreitet, nachdem sie seinen Antrag auf Rente infolge von Teilerwerbsminderung abgelehnt hatte: „Jetzt beantragen Sie erst mal Bürgergeld und werden Sie gesund.“
Bürgergeld bekommt er nicht
Nur: Aus dem Landratsamt ist dem Dauerschmerzpatienten signalisiert worden, dass er sich den Antrag sparen kann. Ersparnisse über 40.000 Euro müssen aufgebraucht werden, bevor man Bürgergeld bekommt. Solche Rücklagen hat B. nicht mehr, allerdings hat er seiner Tochter einen hohen Geldbetrag zum Hausbau geschenkt. Zehn Jahre lang zählt eine solche Schenkung noch zum Vermögen. Er müsste sich das Geld von seiner Tochter zurückholen. Undenkbar für den Vater.
So lebt er seit Dezember, als das Arbeitslosengeld auslief, von seinen restlichen Rücklagen. Er hat keinerlei Einkünfte, muss Krankenversicherung und Medikamente aus eigener Tasche bezahlen. Und einen Anwalt. Gegen das negative Urteil hat er Berufung einlegen lassen. „Ich gehe bis vors Bundessozialgericht“, gibt sich B. kämpferisch.
