Nein zu Nacktbaden und Cannabis: Benutzungsordnung für Schwetzendorfer Weiher geändert

Von Thomas Kreissl · 5. April 2024 um 19:00

Es ist eine spannende Frage: Was muss alles reguliert werden? Der Pettendorfer Gemeinderat (Landkreis Regensburg) hat sich diese Frage am Donnerstagabend in seiner Sitzung gestellt. Genauer gesagt, hat sich das Gremium die Benutzungsordnung für das Naherholungsgelände am Schwetzendorfer Weiher angeschaut und einige Regelungen neu formuliert. So sind künftig unter anderem das Nacktbaden und der Cannabis-Konsum verboten, beschlossen die Räte gegen die Stimme von Alexa Muehlenberg (UwB).

Bürgermeister Eduard Obermeier machte deutlich, worum es ihm geht. Demnach sollen auf dem Gelände neue Schilder aufgestellt werden, auf denen klar ersichtlich ist, was im und rund um den Badesee alles nicht erlaubt ist. „Wir müssen den ungläubigen Gemaßregelten zeigen können, was sie nicht dürfen“, erläuterte er den Sinn der neuen Beschilderung.

Die von der Verwaltung vorgelegten Änderungsvorschläge gingen Alexa Muehlenberg allerdings zu weit. „Befinden wir uns hier in der Überregulierung?“, fragte sie mit Blick auf einen Passus, dessen Konkretisierung künftig explizit das Nacktbaden verbietet. Schon jetzt findet sich in der gemeindlichen Satzung, die die Benutzung des Schwetzendorfer Weihers seit 2003 regelt, eine ganze Liste von Verboten. Aufgeführt sind sie vor allem in Paragraf 2, „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Eigentum und Besitz zum Schutze der Erholungssuchenden“.

Verbot ist zu wenig konkret

Bislang ist dort nachzulesen, dass der Aufenthalt ohne übliche Badebekleidung nicht gestattet ist. „Das ist zu wenig konkret“, erläuterte Verwaltungsleiter Marin Antretter dem Gremium. Hintergrund sind regelmäßige Beschwerden von Badegästen über Nacktbadende. Das bestätigten der Bürgermeister und Ludwig Bink (CSU). Immer wieder komme es hier auch zu Diskussionen am Badesee, weil der Passus unterschiedlich aufgefasst werde. Auf dem Schild am Zugang zur Liegewiese, auf dem Auszüge aus der Benutzungsordnung abgedruckt sind, findet sich der Hinweis auf die Badekleidung bislang gar nicht.

Damit auch dort künftig eine klare Regelung stehen kann, sollte nun die Formulierung in der Satzung geändert werden. Verboten ist demnach künftig, „der Aufenthalt auf dem Gelände und das Schwimmen ohne Badebekleidung (Nackbaden)“. Nach Ansicht von Muehlenberg braucht es diesen Hinweis nicht, da dies bereits in Paragraf 183a im Strafgesetzbuch geregelt sei. Darin geht es um die Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit.

Straftatbestand ist nicht erfüllt

Dass Gesetz greift hier nach Ansicht des Verwaltungsleiter aber nicht. Denn der Straftatbestand sei nicht erfüllt, wenn Personen nackt am Badeweiher liegen. „Das schützt uns hier nicht“, machte er deutlich.

Die UwB-Gemeinderätin konnte sich zudem nicht damit anfreunden, dass der Cannabis-Konsum auf dem gesamten Gelände neu in die Verbotsliste mit aufgenommen werden soll. „Das empfinde ich als Doppelmoral“, erklärte sie mit Hinweis darauf, dass Alkohol dagegen vielerorts erlaubt sei. Dem widersprach der Bürgermeister für den Bereich des Schwetzendorfer Weihers, was allerdings ein Blick in die bislang gültige Benutzungsordnung nicht bestätigt. Dort ist nirgends aufgeführt, dass der Konsum von Alkohol auf dem Freizeitgelände untersagt ist. Nachzulesen ist allerdings, dass Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, von der Benutzung des Erholungsgeländes ausgeschlossen sind. Das wären dann freilich alle, die schon zuvor Cannabis oder Alkohol konsumiert haben.

Auf wenig Gegenliebe im Gremium stieß der Vorschlag, das Springen von Steg und Schwimminsel neu in die Verbotsliste aufzunehmen. Die Räte schlossen sich dem Argument von Ludwig Bink an, dass das schwer durchzusetzen ist. Einig waren sie sich aber darin, dass die Stege nicht als Liegefläche genutzt werden dürfen. Das kommt immer wieder vor und erschwert den Zugang zum Weiher, ist aber bislang nicht ausdrücklich verboten.

Gar nicht anfreunden, konnte sich Obermeier mit dem Hinweis von Fritz Amann, auch eine Regelung zum umstrittenen Eisbaden in die Satzung mit aufzunehmen. Der Bürgermeister sieht zwar die Gefahr für Schlittschuhläufer oder Eisstockschützen durch möglicherweise nur oberflächlich zugefrorene Löcher von Eisbadenden. Eine Regelung würde seiner Ansicht nach die Gemeinde aber generell auch im Winter in die Haftung bringen. „Der Weiher ist zur Nutzung im Winter nicht freigegeben“, stellte Obermeier klar. Jeder, der die Eisfläche betritt, tut das demnach auf eigene Gefahr.

Die weiteren Entscheidungen

Die Gemeinde Pettendorf beteiligt sich weiterhin finanziell an der Tagespflegestätte in Wolfsegg. Das Gremium erneuerte jetzt einstimmig einen bereits 2016 gefassten Beschluss. Demnach stellt die Gemeinde der vom BRK betriebenen Tagespflege einen Betriebsmittelzuschuss bis maximal 1040 Euro pro Patient im Jahr zur Verfügung. Im Jahr 2023 waren dies 1736 Euro.

Einstimmig stellte das Gremium die Jahresrechnung des Kindergartens St. Margareta für 2023 fest. Infolge von zusätzlichen Personalkosten und Investitionen summiert sich das Defizit auf knapp 90.000 Euro. Gut 71.000 Euro übernimmt die Gemeinde, den Rest die Pfarrgemeinde als Träger. Für heuer wird im Haushalt des Kindergartens ein ähnlich hohes Defizit erwartet.

Ein Auszug aus der bestehenden Nutzungsordnung steht am zugang zur Liegewiese.