Cannabis-Freigabe sorgt für viele Fragezeichen – Polizei: „Kaum effektiv kontrollierbar“

Von Petra Schlierf · 19. März 2024 um 17:00

Am späten Abend auf der Rathaustreppe sitzen und einen Joint aus eigenem Anbau rauchen – ab April könnte das erlaubt sein. Ein paar Meter weiter, am Münsterplatz, wäre das selbe aber schon verboten. Die Grenze zur Illegalität verläuft irgendwo zwischen Georgsbrunnen und dem Gotteshaus.

So wird es wohl kommen, wenn das frisch im Bundestag verabschiedete Cannabisgesetz wie vorgesehen in zwei Wochen in Kraft tritt. Neumarkt wird zu einem Flickenteppich voller Verbotszonen. Und diese werfen schon jetzt viele Fragen auf.

Der Grund dafür sind die komplizierten Regelungen des neuen Gesetzes. Das sieht nämlich auch eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes vor, indem rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Sportstätten und ähnliche Einrichtungen nicht öffentlich konsumiert werden darf. Es soll ein 100-Meter-Schutzradius zu all diesen Einrichtungen geben, damit Kinder und Jugendliche nicht verleitet werden.

Karten der Stadtverwaltung?

In der Praxis bedeutet das: Wer sich auf unbekanntem Terrain öffentlich einen Joint anzünden will, sollte zuvor tunlichst überprüfen, ob eine solche Einrichtungen in der Nähe ist. Das ist schon jetzt möglich. Auf Basis des aktuellen Gesetzentwurfs kursieren im Internet inoffizielle Karten, die auch den Landkreis Neumarkt als Flickenteppich zeigen.

„Es ist aus polizeilicher Sicht unzureichend, den Konsum in der Öffentlichkeit nur in bestimmten Gebieten zu untersagen.“ Martin Meier, Pressesprecher PI Neumarkt

Überprüfen soll das die Polizei. Bei der Neumarkter Inspektion ist man davon aber alles andere als begeistert, wie Sprecher Martin Meier wissen lässt: „Es ist aus polizeilicher Sicht unzureichend, den Konsum in der Öffentlichkeit nur in bestimmten Gebieten zu untersagen. Dies gilt umso mehr, als die Regelungen zu den Konsumverbotszonen auslegungsbedürftige Begriffe enthalten und dementsprechend in der Praxis kaum effektiv kontrollierbar sein werden.“ So spricht das Gesetz beispielsweise davon, dass der Konsum in Sichtweite des Eingangsbereichs einer geschützten Einrichtung verboten ist. Das sei aber im Einzelfall nicht ohne weiteres bestimmbar.

Klares Nein von Neumarkts CSU-Abgeordneter Hierl

Die Neumarkter CSU-Abgeordnete Susanne Hierl hat das Cannabis-Gesetz im Bundestag abgelehnt. Die Teillegalisierung hält sie für grundfalsch: „Als Mutter von zwei Kindern sage ich: Die Legalisierung dieser Droge ist und bleibt eine Katastrophe für den Jugendschutz. Cannabis-Konsum hat fatale Auswirkungen auf die Hirn-Entwicklung von Jugendlichen und steht im Zusammenhang mit Depressionen und Psychosen.“

„Als Mutter von zwei Kindern sage ich: Die Legalisierung dieser Droge ist und bleibt eine Katastrophe für den Jugendschutz.“ Susanne Hierl, CSU

Deshalb gebe es bei der Legalisierung auch nichts nachzubessern. Das Gesetz müsse einfach zurückgenommen werden. Vorerst aber müsse man mit dem umgehen, was die Ampel vorgibt. „In Bayern werden wir die Vorgaben so streng auslegen wie möglich.“ Auch Hierl sieht den immensen Vollzugs- und Überwachungsaufwand, vor den Polizei und Behörden gestellt werden. „Faktisch wird eine wirksame Kontrolle der Schutzzonen rund um Jugendeinrichtungen nur schwer umsetzbar sein. Man stelle sich das vor: Soll die Verwaltung etwa Stadtkarten herausgeben, wo in der Stadt Cannabis konsumiert werden darf und wo nicht oder diese Stellen kennzeichnen?“, fragt die Abgeordnete.

FDP-Mann Nils Gründer wartet den Praxistest ab

Ihr MdB-Kollege von der FDP, Nils Gründer, der für das Gesetz gestimmt hatte, sieht die Sache deutlich entspannter. Die Annahme, dass die jetzt geplanten Schutzzonen für Jugendliche nicht greifen, hält er für „sehr voreilig“. Die Schutzbereiche müssten dem „Test der alltäglichen Anwendung“ erst einmal ausgesetzt werden, um das zu beurteilen.

Polizei: Illegales ist billiger

Und wie soll die Polizei nach Inkrafttreten des Gesetzes effektiv kontrollieren? „So wie bisher auch. Wenn die Polizei heute öffentlichen Cannabiskonsum vermutet, muss sie kontrollieren, ob es sich wirklich um Cannabis handelt oder nicht. Diese Kontrollen werden fortan ergänzt durch die Prüfung, ob der Konsum in 100 Meter Sichtweite einer der im Gesetz genannten Institutionen stattfindet.“

Sehr geteilte Ansichten gibt es auch darüber, wie sich das neue Cannabis-Gesetz auf den Schwarzmarkt auswirken wird. Während Nils Gründer (FDP) an eine Eindämmung glaubt, wie es in Kanada oder Colorado geschehen sei, vermutet Susanne Hierl (CSU) vielmehr, dass sich Jugendliche und andere Konsumenten weiterhin auf dem Schwarzmarkt versorgen, allein um die komplizierten Vorgaben der Anbauvereine zu umgehen.

Weniger Aufwand für Polizei? Sprecher glaubt nicht daran

Wenig optimistisch ist man diesbezüglich auch bei der Polizei, sagt deren Sprecher Martin Meier: „Wir gehen davon aus, dass der Effekt der zurückgedrängten Kriminalität keinesfalls eintreten wird, sondern im Gegenteil eine Sogwirkung entfalten wird, da Cannabis auf dem Schwarzmarkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit billiger sein wird als jenes, welches durch die lizensierten Unternehmen auf den Markt gebracht wird.“

„Wir gehen davon aus, dass der Effekt der zurückgedrängten Kriminalität keinesfalls eintreten wird.“ Martin Meier, Pressesprecher PI Neumarkt

Rund zwei Drittel aller Fälle im Deliktsfeld Rauschgiftkriminalität drehen sich im Bereich der PI Neumarkt bisher um Cannabis. Doch am Arbeitsaufwand wird sich auch nach der Legalisierung wenig ändern, erwartet Meier, wenngleich die Politik das gerne so verkaufe. „Vielmehr ist im Gegenteil von einem erheblichen zusätzlichen Vollzugs- und Kontrollaufwand auszugehen“, erwartet der Polizei-Sprecher.

Das Cannabisgesetz: Inahlt und Stand des Verfahrens

Das soll gelten: Der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der nicht-gewerbliche Anbau in der Gemeinschaft soll ab Juli erlaubt sein. Jeder Erwachsene darf drei Cannabis-Pflanzen anbauen und im privaten Bereich bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.

Anbau-Vereine: Wer Cannabis nicht selbst anbauen will, soll sich in Anbauvereinen zusammenschließen können. Entsprechende Vereine gründen sich bereits überall im Land. Im Bereich des Vereinsregisters des Amtsgerichts Nürnberg, zu dem auch Neumarkt gehört, gibt es aber bisher nur einen so genannten Cannabis Social Club, teilt die Nürnberger Justizpressestelle mit. Anträge auf Neueintragungen seien in den letzten Monaten noch nicht eingegangen.

Jugendschutz: Kinder und Jugendliche sollen geschützt werden. Der öffentliche Konsum in der Nähe von Personen unter 18 Jahren ist verboten. Dazu definiert das Gesetz zahlreiche Bereiche, in denen der Konsum weiterhin verboten bleibt – unter anderem in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie in in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. Damit sei in der Regel ein Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich gemeint, heißt es in der aktuellen Version des Gesetzes.

Letzte Hürde: Am 23. Februar hat der Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz Cannabisgesetz – beschlossen. Obwohl es schon am 1.April in Kraft treten soll, ist es noch nicht in trockenen Tüchern. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Am 22. März soll dieser darüber beraten. Einige Ministerpräsidenten haben bereits angekündigt, das Gesetz noch verzögern zu wollen.