Amtsgericht Neumarkt: Schlug ein 50-Jähriger seine Lebensgefährtin mit der Faust?

Von Franziska Mahler · 13. März 2024 um 05:00

Ein 50-Jähriger soll seine Lebensgefährtin während eines Streits mit der Faust auf den Kopf geschlagen und sie an den Haaren gezogen haben. Vor dem Amtsgericht Neumarkt bestritt er jedoch einen Teil der Vorwürfe. Auch die Lebensgefährtin machte plötzlich eine andere Aussage.

„Kein guter Tag für beide“ – so beschrieb der Angeklagte den Tattag des 16. Oktobers 2023. Er gab zu, dass er mit seiner Lebensgefährtin stark diskutierte und er sie an den Haaren zog – angeblich nachdem sie ihn geschlagen hatte. Die 43-Jährige bestätigte das Haareziehen. Geschlagen habe er sie nicht.

Bei der Vernehmung, die eine Woche nach der mutmaßlichen Tat stattfand, sagte die Frau jedoch etwas anderes aus. Weil sie nur schlecht deutsch spricht, übersetzte ihre Tochter die Fragen der Polizei. Auch vor Gericht erschien die 43-Jährige mit einem Dolmetscher. Über ihn erklärte sie Richter Rainer Würth, dass ihre Tochter vielleicht nicht korrekt übersetzt habe. Würth las das Protokoll vor. Mehrfach wurde sie nach der Handgreiflichkeit gefragt, die sie bejahte. „Es kann ja sein, dass man Wörter falsch versteht, aber das sind drei präzise Fragen“, sagte Würth.

Verfahren wegen falscher Aussage wäre möglich

Obwohl ihr Würth klar machte, dass wegen ihrer falschen Aussage ein Verfahren gegen sie eingeleitet werden könnte, blieb die 43-Jährige dabei. Der befragte Sachbearbeiter der Polizei hatte bei der Vernehmung den Eindruck, dass die Frau kein Interesse an einer Strafverfolgung hatte.

Das Paar kam trotz des verhängten Kontaktverbots kurz nach dem Vorfall wieder zusammen. Es sei eine einmalige Sache gewesen, sagten beide. „Sie sind anständige Leute“, so Würth. Er betonte nochmals, dass es im Normalfall ein Verfahren gegen die Frau geben würde. Jedoch wolle er das nicht, weil er sehe, dass das Verhältnis der beiden in Ordnung ist. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Geldauflage von 200 Euro bezahlte der Angeklagte noch vor Ort.