Was macht der Freistaat, wenn die Berger gegen eine Umgehung stimmen?

Von Wolfgang Endlein · 7. März 2024 um 12:01

Die Berger entscheiden am 12. Mai über die Umgehung. Tun sie das wirklich? Denn Herr des Verfahrens ist der Freistaat. Außerdem reagiert Bürgermeister Peter Bergler auf Kritik, dass ein von der Europawahl getrennter Termin für den Bürgerentscheid Geld verschwende.

Die Umgehung wäre eine Staatsstraße und damit fiele ihr Unterhalt auf den Freistaat. In diesem Fall vertritt ihn das Staatliche Bauamt in Regensburg. „Eine unmittelbare Bindung durch einen Gemeinderatsbeschluss oder das Ergebnis eines Bürgerbegehrens besteht zwar nicht. Trotzdem würde ein negativer Entscheid dazu führen dass die Planung nicht weiter betrieben wird“, sagt der Bereichsleiter Straßenbau, Berthold Schneider. Die Akzeptanz von Projekten in der Bevölkerung sei beim Ausbauplan für die Staatsstraßen ein Kriterium mit hohem Gewicht.

Der Bürgerentscheid hat laut bayerischer Gemeindeordnung die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Aber auch solche werden mitunter nach einiger Zeit geändert. Die rechtliche Haltbarkeit eines Bürgerentscheids ist ein Jahr. Innerhalb dessen kann er nur durch einen weiteren Bürgerentscheid geändert werden. Danach wäre der Gemeinderat aber frei in seiner Entscheidung und könnte das Projekt Umgehung wieder aufnehmen.

Bürgerentscheid und Europawahl belasten die Verwaltung

„Wie lange gegebenenfalls die Planung ausgesetzt bleibt und ob sie später überhaupt und in welcher Form wieder aufgegriffen würde, kann meines Erachtens nicht abgeschätzt werden“, sagt Schneider dazu. Bürgermeister Bergler hat bereits angekündigt, dass bei einer Ablehnung der Umgehung für ihn das Thema erledigt sei.

Ein anderes Thema im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid ist dessen Termin. Im Raum stand zunächst der 9.Juni, der Tag der Europawahl. Doch der Gemeinderat entschied sich für den 12. Mai.

Ein Bürger hatte in einem Leserbrief bemängelt, dass dies der Gemeinde unnötig mehr Geld koste. Seiner Meinung nach hätte die seit 2020 geltende Geschäftsordnung für Bürgerbegehren geändert werden müssen. Sie gibt vor, dass in Berg keine Bürgerentscheide und andere Wahlen gleichzeitig stattfinden können.

Europawahl: Bürger ab 16 dürfen erstmals wählen

Rathauschef Peter Bergler hat eine andere Rechnung. Seiner Meinung nach fahre die Gemeinde mit getrennten Terminen besser. Europawahl und Bürgerentscheid hätten unterschiedliche Anforderungen. Bei Ersterer können Bürger ab 16 Jahren abstimmen, bei Bürgerentscheiden erst ab 18 Jahren. Bei der Europawahl erhalten die Bürger einen Abstimmungsschein, mit dem sie entweder im Wahllokal abstimmen oder Briefwahl beantragen können. Beim Bürgerentscheid erhalten alle Bürger automatisch die Abstimmungszettel zugeschickt.

Das alles zu vermischen, hätte zu erheblichen Mehraufwand für das Einwohnermeldeamt mit sich gebracht. „Wahlen und Bürgerentscheide sind Zusatzarbeit für die Mitarbeiter“, sagt Bergler. Das Amt hätte dies mit einer Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften nicht geschafft. Es hätte weiterer Arbeitskraft bedurft, was Kosten verursacht hätte.

Für den Bürgerentscheid erhofft sich Bergler dadurch, dass die Abstimmungsunterlagen automatisch an alle Bürger versandt werden, eine höhere Wahlbeteiligung.

Berthold Schneider leitet am Staatlichen Bauamt in Regensburg den Bereich für Straßenbau. Foto: R. Pirkl