Monopolkommission: Vorsitzender kritisiert Finanzminister – „Nur die Deutsche Post profitiert“

Von Christian Eckl · 21. Februar 2024 um 05:00

Die Post soll gegenüber alternativen Zustellern steuerlich bevorzugt werden. Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission und Professor an der Uni Regensburg, geht im Interview scharf ins Gericht mit dem Bundesfinanzministerium. Pikant: Das ist in FDP-Hand und sollte eigentlich für mehr Liberalisierung plädieren.

Erklären Sie uns die Situation: Wieso soll die Post umsatzsteuer-privilegiert werden?

Jürgen Kühling: Der Gesetzgeber argumentiert mit einem Urteil des Finanzgerichts Köln. Die Interpreten sind der Meinung, daraus ergebe sich verpflichtend, dass von dem Umsatzsteuerprivileg der sogenannte Teilleistungszugang betroffen ist.

Was ist denn das, der Teilleistungszugang?

Kühling: Etwas, das auch in Regensburg jeder kennt, ohne es vielleicht zu wissen. Unterschiedliche Unternehmen liefern in der Region Briefe und Pakete aus. Das kann die Deutsche Post AG sein, aber auch ein Wettbewerber. In Regensburg und Umgebung kommt City Mail beispielsweise mit einem roten Fahrrad. Teilweise betreiben diese Postdienstleister in den Städten ein eigenes Netz. Aber weil sie kein flächendeckendes Netz haben, sind sie auf die Deutsche Post AG angewiesen und nutzen deren Netz mit. Vergleichbar ist das mit anderen Branchen: Auch die R-Kom bietet Telefongespräche in das gesamte Bundesgebiet an, hat aber natürlich nur ein Netz in und um Regensburg.

Und wo soll die Post nun bevorzugt werden?

Kühling: Sie ist der netzbeherrschende Betreiber. Der Gesetzgeber meint nun, dass die Deutsche Post AG die einzige ist, die das Netz flächendeckend betreibt und deshalb einen Universaldienst anbietet. Dieser soll nun weitergehend umsatzsteuer-privilegiert werden. Davon profitiert aber ausschließlich die Deutsche Post. Das würde bedeuten, dass diese für einen wesentlichen Teil der Leistungen keine Umsatzsteuer erheben würde. Hier in der Region stellen viele private Postdienstleister Behördenbriefe zu. Da die Behörden aber selbst nicht Umsatzsteuer-abzugsberechtigt sind, wäre die Post hier immer um bis zu 19 Prozent günstiger als die anderen Anbieter. Man kann sich ausmalen, welche Vorteile das der Post bringen würde.

Aufgabe der Monopolkommission, die die Bundesregierung berät, ist doch, Monopole zu verhindern, oder?

Kühling: Ganz genau. Unsere Aufgabe ist, die Bundesregierung so zu beraten, dass Wettbewerb möglich wird. Denn der sorgt dafür, dass Kunden das beste Angebot wahrnehmen können. Die Wettbewerber sind sehr klein im Briefzusteller-Markt, aber sie spielen eine wichtige Rolle: Sie üben Druck auf den Platzhirschen aus, damit sich die Qualität verbessert und die Preise stimmen. Wir machen uns Sorgen, dass die Post so einen Vorteil aus der Gesetzesnovelle zieht, dass die kleinen Anbieter ganz oder signifikant verschwinden würden. Das würde in einem totalen Monopol enden.

Der Postsektor wurde vor Jahren liberalisiert. Mit Erfolg?

Kühling: Im Paketmarkt ist die Liberalisierung eine riesige Erfolgsgeschichte. Wir haben starke Wettbewerber, nicht zuletzt Amazon. Im Briefmarkt hat das aber nicht so gut geklappt, weil die gesetzlichen Bestimmungen zu freundlich für die Deutsche Post sind. Jetzt bekommen wir ein Gesetz, das im Prinzip gut für den Wettbewerb wäre, aber dieser wird im Keim erstickt.

Ausgerechnet das Finanzministerium ist Herrin der steuerrechtlichen Ausgestaltung, das liberal regiert wird.

Kühling: Das hat uns auch erstaunt, dass das laut Medienberichten die Position des Finanzministeriums ist. Es gibt aus unserer Sicht zwei Möglichkeiten: Entweder das Privileg wird nicht ausgeweitet. Oder es wird allen Marktteilnehmern zugänglich gemacht.

Welche Teile des neuen Gesetzes sind denn förderlich für den Wettbewerb?

Kühling: Es ist ein Gesetz, in dem viel Gutes steht, aber eben auch dieser Hammer des Umsatzsteuer-Privilegs für die Post. Zum Guten: Bislang gibt es den Teilleistungszugang nur für Briefe. Der soll jetzt ausgebaut werden für Warensendungen bis zu 2000 Gramm. Damit könnten kleine Postdienstleister künftig das Netz der Post auch für diese Sendungen nutzen. Der Versand dieser kleinen Waren enthaltenden Briefsendungen hat stark zugenommen. Der Teilleistungszugang für Warensendungen ist eine echte Verbesserung. Zum anderen bekommt die Regulierungsbehörde mehr Durchsetzungsrechte: Sie darf Bußgelder verhängen und kann mit Zwangsgeldern arbeiten, wenn die Deutsche Post ihrer Universaldienstleistungspflicht nicht nachkommt.

Wo wird das neue Gesetz den Markt noch liberalisieren?

Kühling: Die Brieflaufzeit wird erweitert. Das bedeutet, dass die Preise nicht so schnell steigen. Man denkt vielleicht, es ist toll, wenn ich meinen Brief am nächsten Tag schon zugestellt bekomme. Die Postzusteller bekommen nun mehr Zeit. Damit wird die Briefzustellung aber auch günstiger. Es ist gut, dass wir die Laufzeiten entspannen. Das ist für alle Unternehmen gleichermaßen relevant. Wir verhindern dadurch beispielsweise auch Inlandsflüge, wenn Briefe nicht schon am nächsten Tag ausgeliefert sein müssen.

Die Deutsche Post war einmal staatlich. Profitiert das Unternehmen davon heute noch?

Kühling: Der Staat ist noch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit etwa 16,5 Prozent an der Post beteiligt. Das ist ein Problem. Eine Steuersenkung ist für den Staat eigentlich schlecht. Ein Umsatzsteuerprivileg ist eigentlich erstaunlich, weil man ein Steuergeschenk an die Deutsche Post macht. Die Beteiligungen werden im Finanzministerium kontrolliert. Ob man hier noch einen neutralen Blick hat, kann ich nicht sagen, aber man kann Zweifel haben. Wir sprechen uns übrigens für den Verkauf der staatlichen Anteile aus, weil wir glauben, dass es nicht gut ist, wenn man Gesetzgeber und Kontrolleur einerseits und andererseits Beteiligter ist.

Das Interview führte Christian Eckl

Jürgen Kühling ist Vorsitzender der Monopolkommission.