Asylunterkünfte: Verwaltungsgericht entscheidet über Baustopps

Von Thomas Kreissl · 16. Februar 2024 um 18:45

Der Stein des Anstoßes: Im Obergeschoss dieser Halle sind seit Dezember 2022 Geflüchtete untergebracht. Ende Oktober 2023, als dieses Foto entstand, wurde bekannt, dass auch das Souterrain genutzt werden soll. Fotos: Wallner, Archiv

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden – und gleich drei Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schierling Landkreis Regensburg) vorerst beantwortet. Jetzt ist dort ein Baustopp vom Tisch, dafür ein neuer seit Donnerstag amtlich. Und auch zur Frage einer Unterbringungsquote für die Gemeinden im Landkreis gibt es jetzt eine juristische Entscheidung. Dafür gibt es keine Handhabe, sagt das Verwaltungsgericht.

Doch der Reihe nach: Das Gebäude einer ehemaligen Schreinerei im Gewerbegebiet „An der Fruehaufstraße“ darf vorerst weiter umgebaut werden, um auch im Untergeschoß Flüchtlinge unterzubringen. Wie der Markt Schierling gestern mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Regensburg den Antrag des Marktes auf eine vorgezogene Entscheidung zum sofortigen Stopp der Bauarbeiten mit Beschluss vom 23. Januar abgelehnt. Es sei dem Markt Schierling zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten, heißt es in der Begründung.

Das Landratsamt betreibt bereits seit Dezember 2022 in dem Gebäude eine Flüchtlingsunterkunft. Im August 2023 hat das Landratsamt für die Erweiterung dieser Unterkunft auf das Untergeschoß eine Baugenehmigung beantragt. Der Schierlinger Marktrat hatte dazu das gemeindliche Einvernehmen dazu verweigert. Doch dieses fehlende Einvernehmen wurde vom Landratsamt ersetzt und die Baugenehmigung erteilt.

Marktrat stimmt für Klage

Der Marktrat hat daraufhin am 21. November 2023 einstimmig beschlossen, gegen diese Baugenehmigung Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Außerdem wurde gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Damit war das Ziel verbunden, dass das Landratsamt die Baumaßnahmen für die Umnutzung nicht hätte weiterführen dürfen, also stoppen hätte müssen.

In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts zeigte sich Bürgermeister Christian Kiendl enttäuscht darüber, dass die Entscheidung so gefallen ist. Das Gericht habe zwar festgestellt, dass es Bedenken gegen das vom Landratsamt gewählte vereinfachte Verfahren der Baugenehmigung gebe. Und es spreche in der Begründung mehrfach auch davon, dass es den Ausgang des Verfahrens für offen halte. Doch ist das gesamte Thema nach Ansicht des Gerichts so komplex und das öffentliche Interesse so hoch, dass das Anliegen in einem Hauptsacheverfahren und nicht als Eilentscheidung behandelt werden soll. „Wann es zu einem Hauptsacheverfahren kommt, kann nicht abgeschätzt werden. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass dafür einige Monate vergehen“, befürchtet Kindl.

Keine Handhabe für Unterbringungsquote

Der Bürgermeister bedauert auch die vom Gericht festgestellten fehlenden rechtlichen Möglichkeiten für den Ansatz einer Unterbringungsquote innerhalb des Landkreises. Der Markt Schierling hatte angeführt, dass er – im Verhältnis zur Einwohnerzahl – vergleichsweise deutlich mehr Flüchtlinge beherbergt als die allermeisten der anderen 40 Gemeinden des Landkreises.

Dazu schrieb das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen, dass das Ansinnen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit durchaus nachvollziehbar sei, doch gebe es rechtlich dafür keine Handhabe. Im Grundsatz positiv, aber durchaus zwiegespalten reagierte Landrätin Tanja Schweiger auf die Entscheidung zur Unterbringungsquote. Denn gerade weil es immer wieder private Angebote für Unterbringungsmöglichkeiten gebe, sei es bislang möglich gewesen, ohne Beschlagnahmungen oder Zwangsmaßnahmen auszukommen. „Allein der Gedanke daran zeigt doch, wie schwierig die Situation ist“, erklärte Schweiger, die hofft, dass die frühere Schreinerei in Schierling nun bald als Unterkunft zur Verfügung steht. 98 Flüchtlinge sind hier derzeit untergebracht, bis zu 216 könnten es nach dem Umbau des Untergeschosses sein.

Die Plätze dort werden möglicherweise schon bald dringend gebraucht. Denn mit seinem aktuellen Beschluss vom 15. Februar hat das Verwaltungsgericht das Landratsamt in die Bredouille gebracht. Für eine weitere geplante Flüchtlingsunterkunft in einem ehemaligen Autohaus im Gewerbegebiet Eggmühl hat das Gericht einen Baustopp ausgesprochen. Dem ist das Landratsamt mit Bescheid bereits nachgekommen. Bis zu 120 Bewohner sollten in dieser Notunterkunft eigentlich bis Ende Februar einziehen.

Keine rechtliche Grundlage

Der Markt Schierling hatte die Einstellung der Bauarbeiten beantragt, nachdem trotz mehrfacher Aufforderung den Grundstückseigentümern und dem Landratsamt gegenüber kein Antrag auf eine Nutzungsänderung eingereicht worden war. Das Verwaltungsgericht hat jetzt festgestellt, dass es keine rechtliche Grundlage gegeben hat, die Bauarbeiten ohne Vorliegen einer Baugenehmigung durchzuführen.

Bei der Landrätin sorgt diese Entscheidung für ein gutes Stück Frustration. „Wir werden zerrieben zwischen allem“, bricht es aus ihr heraus. Denn das Landratsamt hatte sich ihren Worten zufolge in diesem Fall auf einen Verwaltungshinweis des Innenministeriums gestützt. Der sehe ausdrücklich baurechtliche Ausnahmen für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften vor. Darauf hatte sich das Landratsamt berufen. Schweiger will jetzt nicht ausschließen, dass nun doch wieder über Turnhallenbelegungen nachgedacht werden muss.

Nachdenklich gibt sich der Schierlinger Bürgermeister in seiner Pressemitteilung: „Wir alle können froh und dankbar sein, dass die Unterbringung bisher ohne Zwischenfälle verläuft, was auch die Polizei bestätigt“, stellt er fest und zeigt sich sehr dankbar, dass die Bürgerschaft von Anfang an besonnen geblieben sei. Kiendl hofft, „dass auch bei einer zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen das Zusammenleben in unserer Gemeinde harmonisch bleibt“.

In der Seefeldstraße Eggmühl sollen in einer Gewerbehalle des Autohauses Knögler 120 Asylbewerber untergebracht werden. Foto: Marianne Schmid, Archiv