Wie ÖPNV-Fahrpläne halfen, das Urteil in einem Einbruchs-Prozess zu fällen

Von Peter Romir · 16. Februar 2024 um 15:00

Ein ungewöhnlicher Fall eines Einbruchs fand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Neumarkt sein vorläufiges Ende: Sah es am Anfang für einen 35-Jährigen nicht gut aus, so wurden im Lauf der Verhandlung immer mehr Zweifel laut. Zum Schluss teilten Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung die gleiche Ansicht.

Im September war in Berching eine Scheune aufgebrochen worden. Der oder die Täter ließen Werkzeuge und Bier im Wert von etwa 700Euro mitgehen und richteten einen Schaden von rund 2500 Euro an.

Das Kuriose: Am Tatort war ein Schreiben einer Krankenkasse gefunden worden, das Hinweise auf den mutmaßlichen Täter gab: Ein 35-Jähriger aus dem Landkreis sollte den Einbruch begangen haben, doch der bestritt die Tat.

Beute in der Wohnung gefunden

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei tatsächlich einen Teil der Beute. Dennoch blieben bei den Ermittlungen Fragen offen: Sollte der Mann wirklich so dumm gewesen sein, eine solch deutliche Spur am Tatort zu hinterlassen? Oder sollte er reingelegt werden? Immerhin hätten etwa ein halbes Dutzend Leute freien Zugang zu seiner Wohnung und hätten alles inszeniert haben können.

Bei der ersten Verhandlung Anfang Februar gab der Beschuldigte an, zum Zeitpunkt des Diebstahls gar nicht in Berching gewesen zu sein – sondern im Bezirksklinikum in Regensburg. Aufgrund seiner Suchterkrankung nehme er dort an einem Entgiftungsprogramm teil.

Diebestour in nur vier Stunden?

Wann genau er an diesem Tag im Krankenhaus war, durfte das Klinikum am ersten Prozesstag aufgrund der Schweigepflicht nicht mitteilen. Deshalb war das Verfahren unterbrochen worden. Bei der Wiederaufnahme am Donnerstag konnte Verteidiger Christopher Lihl nun konkrete Uhrzeiten präsentieren: Um 12.45Uhr und um 17.26Uhr war sein Mandant nachweislich im Bezirksklinikum gewesen. Ihm wären also genau vier Stunden und 41Minuten geblieben, um von Regensburg nach Berching zu gelangen, den Einbruch zu begehen, die Beute in seine Wohnung zu bringen und wieder ins Klinikum zurückzukehren, so Lihl.

Freispruch nach Fahrplan

Da der Angeklagte weder Auto noch Führerschein besitzt, rechneten Polizei und Verteidiger Lihl akribisch die Möglichkeiten mit Hilfe der ÖPNV-Fahrpläne des Tages nach. Und kamen zu dem gleichen Schluss: Der Mann hätte bei optimalen Anschlüssen genau 30Minuten Aufenthalt in Berching gehabt. Und allein der Fußweg von der Bushaltestelle zum Tatort betrage einfach etwa 16Minuten.

Laut einstimmiger Aussage mehrerer Zeugen habe der Mann auch niemanden, der ihn bei einer solchen Tour gefahren hätte. Die Staatsanwaltschaft und Richter Rainer Würth verzichteten darauf, ein zweites mögliches Zeitfenster von 21bis 1 Uhr durchrechnen zu lassen: Der Verdächtige wurde freigesprochen.