Diesel-Skandal: Staatsanwälte verschlanken die Ermittlungen gegen Regensburger Ingenieure

Einstellungen gegen Geldauflage: Auch Regensburger Entwickler sind von den Ermittlungen wegen einer Abschalt-Software im Diesel-Skandal betroffen. Jetzt wurde bekannt, dass die Ermittler versuchen, das Verfahren zu verschlanken. Gegen Geldauflage werden derzeit Verfahren eingestellt, bestätigt der Erste Staatsanwalt aus Hannover – und gegen Geständnisse. Wieso das Vorgehen auch an den Prozess gegen Ex-Audi-Chef Stadler erinnert.
Ein Ermittlungsverfahren im geschäftlichen Bereich ist für Betroffene häufig besonders belastend. So dürfte es auch den zunächst 61 Beschuldigten ergangen sein, gegen die ermittelt wurde und teilweise noch wird, weil sie in ihrer Tätigkeit für den Konzern Continental an der Abschaltsoftware im sogenannten Diesel-Skandal gearbeitet haben. Viele von ihnen arbeiten entweder heute noch für Conti oder nach der Abspaltung der Elektroantriebssparte bei Vitesco. 3,03 Millionen Verdachtsfälle hat die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover zusammengetragen – sie decken sich mit der Zahl der Fahrzeuge, in der die Software verbaut wurde. Jetzt wurde bekannt: Um das Verfahren zu verschlanken, bietet die Staatsanwaltschaft einigen Tatverdächtigen Einstellungen der Verfahren an.
Nur noch 43 Beschuldigte
Deutlich gesunken ist die Zahl der Beschuldigten jedenfalls bereits. „Die Ermittlungen dauern weiterhin an“, sagt Erster Staatsanwalt Oliver Eisenhauer aus Hannover. Das Verfahren richte sich derzeit noch gegen 43 Beschuldigte. Einzelnen Beschuldigten, denen Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wird, wurde laut Eisenhauer eine Verfahrenseinstellung gemäß Paragraf 153a Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage angeboten, „weil hierdurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht“, heißt es weiter. Zur Höhe der Geldauflagen wollte die Staatsanwaltschaft Hannover aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben machen, so Eisenhauer. Durchaus Übliches räumt er aber ein: Die Geldauflagen orientieren sich an den Einkommensverhältnissen der Beschuldigten.
Auch in Regensburg sind Entwickler betroffen. Laut Eisenhauer sind bisher drei Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Wie es zeitlich weitergeht, kann der Erste Staatsanwalt allerdings nicht sagen: „Derzeit ist nicht abschätzbar, wann insgesamt mit einem Verfahrensabschluss gerechnet werden kann.“ Anklagen wurden jedenfalls noch nicht erhoben.
Wie ein Verfahrensbeteiligter aus Regensburg bestätigt, bekommen derzeit die Anwälte einiger Beschuldigter Anrufe von der Ermittlungsbehörde aus Hannover. Auch ihren Mandanten wird angeboten, gegen ein Geständnis die Ermittlungen gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Paragraf 153a der Strafprozessordnung wurde bekannt, weil auch der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl in der Spendenaffäre gegen eine Geldauflage weiteren Ermittlungen entgehen konnte.
Der Sachverhalt ist ebenso komplex wie juristisches Neuland. „Es geht darum, welche Verantwortung die Entwickler haben, die eine Software auf Wunsch eines großen Kunden“ – im konkreten Fall war es Volkswagen – produzieren. „Dabei geht es auch um die Frage, ob die Entwickler wissen hätten können, für was die Software eingesetzt werden kann“, sagt der Verfahrensbeteiligte.
Der sogenannte Diesel- oder Abgasskandal wurde 2015 durch die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency aufgedeckt. Die US-Behörde entdeckte, dass die Software der Volkswagen so programmiert war, dass sie auf dem Prüfstand deutlich niedrigere Abgaswerte produziert als im fahrenden Betrieb. Das löste eine Kaskade mit zahlreichen Anklagen und auch Klagen gegen den Autohersteller aus.
Geständnis nach 170 Tagen
Hintergrund für die angebotenen Verfahrenseinstellungen in der Causa ist auch das Verfahren gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler. Nach 170 Verhandlungstagen hatte Stadler plötzlich seine Schuld eingeräumt und war zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden.
Tatverdächtige, deren Verfahren gegen Geldbuße eingestellt wird, haben kein Zeugnisverweigerungsrecht in einem Prozess. Die Regensburger Entwickler, denen eine solche Einstellung gegen ein Geständnis angeboten wird, müssten also in einem Prozess gegen die führenden Köpfe aussagen. Auch damit kalkuliert die Staatsanwaltschaft, ist sich der Verfahrensbeteiligte sicher.