Letzte Warnung für einen Schoko-Dieb: Er hatte bereits einiges auf dem Kerbholz

In einem Parsberger Supermarkt Schokolade zu klauen, ist eigentlich kein besonders schlimmer Delikt. Weil sich dazu allerdings schon einige Vorstrafen gesellten und weil seine Rückfallquote enorm ist, war am Mittwoch für einen 20-Jährigen am Neumarkter Amtsgericht Schluss mit lustig. Der Richter gab einen „letzten Warnschuss.“
Findet er die Anklagebank im Neumarkter Amtsgericht so bequem oder warum kreuzt ein 20-Jähriger seit Kurzem ständig dort auf? Diese Frage kann einem durchaus in den Sinn kommen – vor allem nach der Tat, die am Mittwoch vor Richter Marcel Dumke und zwei Schöffen verhandelt wurde.
Der Mann wurde im Oktober erwischt, wie er in einem Parsberger Supermarkt Nahrungsmittel im Wert von 13,52 Euro mitgehen ließ. Dabei handelte es sich meist um Schokolade.
Nach der Verlesung der Anklageschrift warf Richter Dumke dem jungen Mann vielsagende Blicke zu. „Süßigkeiten sind ja nicht gerade lebenswichtige Grundnahrung. Sie hätten darauf verzichten können. Warum klauen Sie sowas?“, fragte er stirnrunzelnd. Eine konkrete Antwort darauf bekam er nicht. Der Angeklagte meinte lediglich, dass er kein Geld hatte. Andere Dinge legte er hingegen auf das Kassenband.
Rucksack verriet ihn
Dass die Sache aufflog, war einer Verkäuferin zu verdanken. Sie bemerkte, dass der Mann erst beide Reißverschlüsse seines Rucksacks offen hatte. An der Kasse öffnete er nur einen. Sie schaute nach – und fand das Diebesgut. Eigentlich klingt das nach einem Bagatelldelikt – nicht aber in diesem Fall. Denn fünf Einträge im Vorstrafenregister sprechen eine andere Sprache: Besitz von Betäubungsmitteln, Diebstahl und Beleidigung. Erst im August wurde der Mann aus einem Jugendarrest entlassen. Zudem geht der 20-Jährige aktuell keiner Arbeit nach und lebt „in den Tag hinein“.
Dass der Angeklagte aufgrund seiner Vorstrafen derart unbelehrbar ist, fand Dumke „echt traurig.“ Zugute kam ihm, dass familiäre Schwierigkeiten wohl der Auslöser für seinen Lebenswandel waren. Laut Jugendgerichtshilfe sei er auch an die falschen Leute gekommen. Zudem konnte eine Reifeverzögerung angenommen werden.
Kräftige Standpauke
Der Richter verhängte sieben Monaten Jugendarrest, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung sowie 100 Arbeitsstunden.
Zur Auflage machte er ihm unter anderem, sich für einen Platz an der Fachoberschule zu bewerben. Denn das hat der Mann nun vor. „Sie stehen ganz kurz vorm Absturz. Das hier ist der letzte Warnschuss“, so Dumke.