Amtsgericht Neumarkt schickt Fahrraddieb ins Gefängnis – der Verurteilte geht in Berufung

Am Donnerstag stand ein aktuell arbeitsloser 42-Jähriger wegen einem „besonders schweren Fall von Diebstahl“ im Neumarkter Amtsgerichts vor Richter Würth. So nennt das Strafgesetzbuch den Diebstahl einer Sache, die „durch eine Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist“.
Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren steht darauf. Im vorliegenden Fall war die Sache ein nur drei Jahre altes E-Bike im Zeitwert von 2500 Euro, das im März mit einem Faltschloss in einer Tiefgarage in der Freystädter Straße angekettet war. Der Angeklagte hatte die Tat schon als Zeuge in einer früheren Verhandlung zugegeben.
Weil der Anwaltsstuhl neben ihm unbesetzt blieb, fragte er besorgt, ob er sich um einen Verteidiger hätte kümmern müssen. Da brauche er sich keine Sorgen zu machen, beruhigte ihn der Richter und erklärte, dass auch kein Pflichtverteidiger bestellt worden sei, weil nicht mit mehr als einem Jahr Haft zu rechnen sei. Mehr Sorgen solle er sich um seine Abhängigkeit von Drogen machen, denn nach dem Diebstahl hatte ihn die Polizei in Nürnberg auf einem anderen ebenfalls gestohlenen Drahtesel unter dem erheblichen Einfluss von Betäubungsmitteln aufgegriffen.
Er sei schon auf der Suche nach einer Therapie, bestätigte der Mann. Trotzdem führe kein Weg an der milden Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung statt der vom Staatsanwalt geforderten neun Monate vorbei, urteilte der Richter. Der Angeklagte kündigte Berufung an, denn „ich habe ja keine Bewährung offen“.
Das sei sein gutes Recht, „aber meines Erachtens ist das ein Fehler. Sie schießen sich da ins Knie“, warnte ihn Würth, dass vor den Berufungsrichter auch eine höhere Strafe möglich sei. Das will der Mann in Kauf nehmen. „Zwei oder drei Monate mehr machen auch nichts“, murmelte er vor der Tür.
nos