Streit um Teublitzer Gewerbegebiet an der Autobahn flammt neu auf

Von Thomas Rieke · 6. Februar 2024 um 15:00

Fast zwei Jahre war es um die Pläne für ein Gewerbe- und Industriegebiet an der Autobahnschlussstelle Teublitz ruhig geworden. Nun flammt die Debatte wieder voll auf.

Kurz nachdem der Stadtrat mehrheitlich beschlossen hatte, das umstrittene Projekt auch im fortgeschriebenen Landschaftsplan der Kommune zu berücksichtigen, reagierten Vertreter des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) mit einer geharnischten Stellungnahme.

„Der LBV ist entsetzt über das sture Festhalten der Stadt an einem Gewerbegebiet, dem 20Hektar Klimaschutzwald geopfert werden sollen“, heißt es in dem Papier, das der Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle, Christoph Bauer, und Waldreferent Christian Stierstorfer gemeinsam formuliert haben.

Die Tatsache, dass das Gewerbegebiet auch im neuen Landschaftsplan unverändert eingetragen sei, werten sie als Indiz dafür, dass die Stadt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Oktober 2021 ignoriere. Darin war der Bebauungsplan für das Vorhaben aufgrund zahlreicher „erheblicher Bedenken“ verworfen worden (MZ berichtete). Bauer und Stierstorfer betonen: „Dabei ging es um keine Formalien oder gar ,Arbeitsaufträge‘, sondern um tiefgreifende Kritikpunkte.“

LBV begrüßt die Aktualisierung des Landschaftsplans – aber bedauerlich sei es, dass das Gewerbegebiet weiter zu den Zukunftsplänen zähle

Grundsätzlich, so heißt es in der Stellungnahme weiter, begrüße der Landesbund für Vogelschutz die Aktualisierung des Landschaftsplans. Immerhin sei der bestehende schon rund 20 Jahre alt. „Äußerst bedauerlich“ sei es aber, dass das Gewerbegebiet trotz des erwähnten Urteils weiter zu den Zukunftsplänen zähle. „Offenbar geht es der Stadt nicht darum, ihre ökologisch wertvollen Flächen weiterzuentwickeln, was der eigentliche Sinn eines Landschaftsplans ist. Vielmehr soll mit dem neuen Plan auf einen der vom VGH gerügten Mängel reagiert werden, mit dem Ziel, das Gewerbegebiet doch zu verwirklichen“, kritisiert Bauer.

Stierstorfer erinnert einmal mehr an die Bedeutung, die der Wald nicht nur in seinen Augen hat: „Es handelt sich um Staatswald, der noch dazu als sogenannter Klimaschutzwald kartiert ist.“ Die Staatsregierung wäre deshalb befugt, die Planungen sofort zu beenden, indem sie Staatswaldflächen generell nicht mehr für Gewerbegebiete zur Verfügung stellt, meint Stierstorfer. Der LBV fordere das seit langem.

Verwaltungsgerichtshof meldete viele Bedenken wegen des Bebauungsplans an

Die Organisation kämpft seit Jahren gegen die Teublitzer Pläne, am Autobahnanschluss ein Gewerbegebiet auszuweisen. Ihre Normenkontrollklage führte im Oktober 2021 zu einer herben Niederlage für die Kommune. Der Verwaltungsgerichtshof verwarf den damaligen Bebauungsplan wegen zahlreicher Bedenken. Daraus ergaben sich in den Augen des LBV grundsätzliche Zweifel an der Realisierbarkeit des Vorhabens.

Dennoch verfolgt Teublitz das Thema weiter. Bürgermeister Thomas Beer (CSU) vertritt die Auffassung, dass die reklamierten Mängel allesamt zu beheben seien. Außerdem betonte die Verwaltungsspitze immer wieder, wie wichtig das Projekt für die Entwicklung der Kommune sei. Die Nachfrage nach Gewerbegebietsflächen sei seit langem hoch. Die Stadt aber könne die Bedürfnisse expansionswilliger Betriebe nicht mehr befriedigen.

Die breite Mehrheit des Stadtrats steht nach wie vor zum Gewerbegebiet – was auch vergangene Woche deutlich wurde. Der Antrag, das Vorhaben aus dem neuen Landschaftsplan zu streichen, wurde klar abgelehnt.