Landschaftsplan wird aktualisiert: Teublitz stellt damit erneut Weichen für umstrittenes Gewerbegebiet

Die Fortschreibung des Landschaftsplans für Teublitz war das zentrale Thema der jüngsten Ratssitzung am Donnerstag vergangener Woche im Mehrgenerationenhaus. Damit soll eine Basis geschaffen werden, die es ermöglicht, für das umstrittene Gewerbegebiet an der Autobahn doch noch einen Bebauungsplan erstellen zu können, der einer Prüfung vor Gericht standhält. 2021 war die Kommune vor dem VGH gescheitert.
Wie die Verwaltungsfachwirtin Doris Janus zur Fortschreibung des Landschaftsplan ausführte, habe der Stadtrat bereits im Mai 2022 der Landschaftsplanung Dr. Schober in Freising den Auftrag zur Überprüfung und Aktualisierung des rechtsgültigen Landschaftsplans erteilt. Das Gebiet der Stadt Teublitz hat eine Größe von rund 38,25 Quadratkilometern.
Der Hintergrund: Die Stadt strebt aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Klage gegen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz“ die Fortschreibung des rechtskräftigen Landschaftsplans von 2004 an. Bevor die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie sonstigen Fachstellen an der Planung frühzeitig beteiligt werden können, ist der Landschaftsplanentwurf erstmals vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung zu billigen.
Das Ingenieurbüro Dr. Schober hat hierzu laut Janus sechs Punkte wie Bestand, Schutzgebiete, Naturräume/Georisiken, Maßnahmenplanung zum Flächennutzungsplan, Energie und Schutzgüter Klima/Luft zur Planung ausgearbeitet und die tatsächliche Nutzung aufgegliedert.
45 Prozent Wald, 31 Prozent landwirtschaftliche Nutzflächen
Demnach beinhaltet das Stadtgebiet 31 Prozent landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker und Grünland), 45 Prozent Waldflächen, sieben Prozent Wasserflächen (Still- und Fließgewässer), 12 Prozent Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie fünf Prozent sonstige Flächen wie Gehölzflächen in der Flur oder Abbauflächen).
Die Pläne für das Gewerbegebiet an der Autobahn haben eine lange und aufregende Vorgeschichte. Deshalb lohnt sich ein Blick ins Archiv ganz besonders. Mehr dazu lesen Sie hier.
In einem Erläuterungsbericht werden weitere Zielformulierungen und Analysen aufgeführt. Die einzelnen Fraktionen haben die Pläne mittlerweile gesichtet und insbesondere durch Stadträtin Maria Münz (parteilos) umfangreiche Bemerkungen und Fragen hervorgebracht. Diese beziehen sich in erster Linie immer kritisch auf die Planung des Gewerbegebiets, auf die Winderenergie und PV-Flächen.
Mehrere Anträge standen zur Abstimmung
Für die Anträge, die Flächen von Oberhof bis Pistlwies und Samsbacher Forst für Windkraftanlagen aus dem Landschaftsplan zu nehmen, stimmten die Stadträte Christian Hintermeier (FW), Markus Pretzl (FW) und Maria Münz. Für den Antrag, das Gewerbegebiet an der A93 aus der vorliegenden Planung herauszunehmen, stimmte neben Hintermeier, Pretzl und Münz auch noch Hannah Quaas (Grüne). Damit wurden diese Anträge mehrheitlich verworfen. Mehr Erfolg hatte die CSU mit ihrem Antrag auf Wegfall der PV-Flächen am Saltendorfer Berg. Er wurde einstimmig angenommen. Eine umfangreiche Stellungnahme erfolgte auch durch FW-Fraktionssprecher Markus Pretzl. Der Stadtrat beschloss abschließend gegen drei Stimmen die Billigung des Planentwurfs zur Neuaufstellung des Landschaftsschutzplans der Stadt. Der Planentwurf wird im Rathaus öffentlich ausgelegt werden, und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens kann eine Stellungnahme abgegeben werden, heißt es. Diese seien dem Stadtrat dann einzeln vorzulegen. Bis zur endgültigen Beschlussfassung können laut Doris Janus circa eineinhalb Jahre vergehen.
Wasserabgabesatzung wurde angepasst
Die Wasserabgabesatzung vom 2.Juli 1997 musste an einzelnen Stellen nach einem Muster des Bayerischen Gemeindetags angepasst werden. Wichtig ist dabei, dass die Errichtung einer Wasseranlage und wesentliche Veränderungen nur durch die Stadt oder durch ein Unternehmen erfolgen dürfen, das in das Installateurverzeichnis der Stadt oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmen eingetragen ist. Die neue Satzung wurde einstimmig angenommen.
Neue Verordnung zum Schutz vor Hunden
Am 17.März läuft nach 20 Jahren die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren von Hunden ab. Die Verwaltung legte dem Stadtrat deshalb eine neue Verordnung nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetags vor. Sie wurde mit 17:2 Stimmen befürwortet und gilt wieder für 20 Jahre.
Die Satzung sieht insbesondere vor, dass große Hunde (Schulterhöhe ab 50 Zentimeter) und Kampfhunde auf allen öffentliche Straßen, Plätzen und Wegen angeleint sein müssen. Von Kinderspielplätzen sind sie ganz fernzuhalten. Ausnahmen gibt es für Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei, Rettungshunde und ausgebildete Jagdhunde.