Betrugsvorwürfe nicht vom Tisch: Anklage gegen Lokalpolitiker Matthias Penkala aus Freystadt

Von Heidi Bauer, Nicole Selendt · 5. Februar 2024 um 13:50

Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat das Hauptverfahren gegen den Lokalpolitiker Matthias Penkala aus Freystadt und seinen Geschäftspartner wegen Betrugsverdachts bei Corona-Masken nun doch eröffnet. Was das für den Freystädter bedeutet.

Die Angeklagten sollen laut Justizpressesprecherin Tina Haase in der Anfangszeit der Corona-Pandemie mehrere Millionen Mund-Nasen-Schutzmasken aus China zum medizinischen Gebrauch an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an Apotheken und Unternehmen verkauft haben, die nicht der vereinbarten Qualität entsprachen.

Eigentlich hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth im Juni 2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens schon einmal weitgehend abgelehnt – mit der Begründung, dass „in Gesamtschau der Beweismittel“ kein hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs mehr bestünde. Die Wahrscheinlichkeit, dass Penkala und sein Geschäftspartner verurteilt werden würden, hatte das Gericht damals als gering angesehen. Nur der Vorwurf der Urkundenfälschung war im Raum geblieben.

Jetzt allerdings die Kehrtwende: Nach der Entscheidung des Gerichts, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sofortige Beschwerde eingelegt. Mit Erfolg: Das Rechtsmittel sei überwiegend erfolgreich gewesen, erklärte am Montag Justizpressesprecherin Haase. Das Oberlandesgericht Nürnberg als Beschwerdegericht hat nun das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitgehend zugelassen. Penkala steht also wieder wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht.

War den Angeklagten die Qualität der Masken egal?

Zur Begründung der nun neuen Entscheidung erklärte Haase, dass es nach Auffassung des Strafsenats zahlreiche Indizien dafür gebe, dass den beiden Angeklagten die Qualität der aus China bezogenen Masken gleichgültig gewesen sei. Könnten die beiden also doch vorsätzlich gehandelt haben?

Im Sommer 2023 hatte das Gericht die Anklage unter anderem gerade deswegen weitgehend abgelehnt: weil die gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereichten Unterlagen unterm Strich „nicht zur Täuschung geeignet gewesen“ seien – und den Angeklagten damit kein Vorsatz hätte nachgewiesen werden können.

Verhandlungstermin am Landgericht Nürnberg steht noch nicht fest

Auch, wenn mittlerweile klar sei, dass ein Großteil der Masken tatsächlich die vereinbarte Qualität aufgewiesen hatte, es verschiedene Berechnungen der Fehlerquote sowie unterschiedliche Bewertungen der Schadenshöhe gegeben hatte, sieht der Strafsenat nun doch einen hinreichenden Tatverdacht. Allerdings erläutert Haase: In der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung liege lediglich eine vorläufige Tatbewertung. Zweifelhafte Tatfragen habe das Landgericht in der Hauptverhandlung durch die durchzuführende Beweisaufnahme und Beweiswürdigung abschließend zu klären.

Die Akten werden nun an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückgegeben, das im Rahmen der Hauptverhandlung aufzuklären habe, ob sich die Taten, so wie angeklagt, zugetragen und sich die Angeklagten strafbar gemacht haben. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Die Firma des Dritten Bürgermeisters von Freystadt ist infolge der Anklage mittlerweile insolvent, Penkala hatte kurz nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbracht, seine Konten waren eingefroren worden. Zu den neuen Entwicklungen am Oberlandesgericht wollte Penkala am Montag keine Stellungnahme abgeben.